Familienpolitik der 50er und 60er Jahre
Familienpolitik der 50er und 60er Jahre
Familienpolitisch stehen in den 50er und 60er Jahren die finanziellen Unterstützungen im Mittelpunkt. Intention der Politik war es, durch finanzielle Transferleistungen das Familieneinkommen zu erhöhen und damit die Eigenständigkeit der Familien zu verbessern.
- Ø 1950 wird die Kinderbeihilfe für unselbständig Erwerbstätige wird eingeführt; sie beträgt 105 Schilling pro Monat und wird ab dem 2. Kind ausbezahlt. Ab dem 3. und dem 5. Kind gibt es höhere Beiträge. Sukzessive wird die Kinderbeihilfe dann auf alle Berufsgruppen und alle Kinder ausgedehnt, regelmäßig erhöht und eine Mehrkindstaffel eingeführt.
- Ø 1955 wird die Geburtenbeihilfe in der Höhe von 500 Schilling eingeführt. In diesem Jahr wir auch ein Mutterschutz-Gesetz beschlossen, das den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und einen Anspruch auf einen sechs- bis zwölf-monatigen Karenzurlaub vorsieht.
- Ø 1961 wird eine Säuglingsbeihilfe von 600 Schilling eingeführt. Sie wird ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt. Die Kinderbeihilfe wird 14x ausgezahlt und für Familien mit mehr als drei Kindern gibt es eine Mütterbeihilfe, die 100 Schilling pro Monat beträgt.
- Ø 1963 wird eine Studienbeihilfe eingeführt.
- Ø 1967 werden Familienbeihilfe und Kinderbeihilfe zusammengeführt und einheitlich Familienbeihilfe genannt. Bis dahin wurde die Unterstützung für die unselbständig Erwerbstätigen Kinderbeihilfe genannt, bei den Selbständigen hieß dieselbe Unterstützung Familienbeihilfe.
Die größten durchschnittlichen Kinderzahlen hatten damals Familien von Landwirten und von an- und ungelernten Arbeitern. Das war gleichzeitig die Gruppe mit dem geringsten Durchschnittseinkommen. Das wusste man, weil Mitte der 50er Jahre das statistische Zentralamt erstmals begann, familienspezifische Daten zu erheben. Über 5000 Frauen und Mütter wurden mittels Fragebogen gebeten, Daten zu ihrer Person, ihres Gatten und der Kinder bekannt zu geben. Heute werden diese Daten alle zehn Jahre im Rahmen der Volkszählung erhoben.