Ab Herbst 2009 ist in allen Bundesländern zumindest ein verpflichtendes Jahr für Kinder im Vorschulalter halbtägig gratis. Die Öffnungszeiten und Elternbeiträge für die Kindergärten sind in den Bundesländern unterschiedlich. Der Familienverband setzt sich hier weiterhin für eine Vereinheitlichung der Regelung und eine verbesserte Betreuungsqualität ein.
Valorisierung der Bemessungsgrundlage für pensionsbegründende
Kindererziehungszeiten
Der Familienverband fordert seit Jahren die regelmäßige Valorisierung der Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Bemessungsgrundlage für die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten oder Pflegegeld. Diese Leistungen werden im Gegensatz zu den Pensionen nicht regelmäßig angehoben und verlieren dadurch stetig an Wert. Der Forderung des Familienverbandes, die Familienleistungen jährlich anzuheben, wurde nun bei der Bemessungsgrundlage für die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten nachgekommen. Mit 1.1.2008 wird die Bemessungsgrundlage jährlich erhöht und beträgt mit 1.1.2009 nun 1.493,05 Euro.
Seit 1. Juli 2007 übernimmt der Bund für Personen, die nahe Angehörige ab der Pflegestufe 5 pflegen und freiwillig versichert sind, die Beiträge für längstens 48 Kalendermonate. Damit hat der pflegende Angehörige vier Jahre lang eine beitragsfreie Pensionsversicherung. Bemessungsgrundlage: 1.350 Euro pro Monat. Werden Angehörige der Pflegestufe 4 gepflegt, übernimmt der Bund die Hälfte des Dienstnehmerbeitrages. Der pflegende Angehörige zahlt dann statt 138,38 Euro pro Monat nur mehr 69,16 Euro.