Bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen
Die österreichweite Versorgungssituation von Betreuungseinrichtungen ist – regional bedingt – höchst unterschiedlich. Um die notwendige Qualität gewährleisten zu können, braucht es ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen, das den zentralen Fokus auf den Betreuungsschlüssel legt und Gestaltungsmöglichkeiten für regionale Gegebenheiten lässt.
Ausgewogenheit bei Betreuungsangeboten sicherstellen
Die Bedürfnisse der Eltern und Kinder sind unterschiedlich. Bei der Schaffung und Förderung von Betreuungsplätzen muss zum einen die Qualität im Vordergrund stehen; zum anderen muss darauf geachtet werden, dass eine Ausgewogenheit zwischen institutioneller und individueller, familienergänzender Einrichtungen sichergestellt ist.
Einheitliche Regelungen für individuelle Betreuungsmöglichkeiten schaffen
Für Tagesmütter und Kindergruppen sind bundeseinheitliche Regelungen wie eine umfassende und einheitliche sozialrechtliche Absicherung, einheitliche Qualitätsstandards und Ausbildungskriterien zu schaffen.
Gebührenfreies vorletztes Kindergartenjahr
Der Kindergarten als Bildungseinrichtung fördert die Kinder frühzeitig in ihrer kognitiven und sozialen Entwicklung und schafft die Basis für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Um gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten, muss das vorletzte Kindergartenjahr gebührenfrei werden. Ein verpflichtendes vorletztes Kindergartenjahr lehnt der Katholische Familienverband ab. Denkbar ist aber eine Verpflichtung für jene Kinder, die im Vergleich zu Gleichaltrigen deutliche soziale und sprachliche Defizite aufweisen. Dieser Verpflichtung muss eine umfangreiche im Vorfeld erfolgte Diagnostik unter Einbeziehung und Mitsprache der Eltern zugrunde liegen. Um das Kind und die Eltern nicht unnötig emotional zu belasten, lehnen wir eine Opt-Out-Vorgangsweise ab.
Umfassendes Pflegekonzept
Pflegearbeit bringt erhöhte Wertschöpfung für die gesamte Gesellschaft. Österreich braucht daher ein Pflegekonzept, das sowohl eine langfristig leistbare und finanzierbare Pflege als auch die Ausbildung und Bereitstellung des dafür erforderlichen Pflege- und Betreuungspersonals sicherstellt. Ein umfassendes Pflegekonzept muss u.a.
• ein Altern in Würde ermöglichen
• eine leistbare, bedarfsgerechte Pflege und Betreuung sicherstellen
• Familien bei der Pflege und Betreuung zu Hause adäquat unterstützen
• pflegende Angehörige durch flächendeckende Entlastungsangebote für Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze unterstützen
• Durchgängige Systeme zwischen Akut-, Reha- und Pflegebetten schaffen
• einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards garantieren
• One-Stop-Shops für Pflegeberatung schaffen
• realistische und transparente Kriterien für die Pflegegeld-Einstufung erstellen (von Momentaufnahmen Abstand nehmen, Befunde berücksichtigen, den Hausarzt/die Hausärztin zu Rate ziehen)
• eine adäquate Pflegegeld-Einstufung für Demenzkranke sicherstellen
• das Image der Pflegeberufe aufwerten
• die fächerübergreifende Ausbildung ausbauen