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Änderungen im Familienrecht

Mit 1. Februar 2013 treten für  Familien viele Neuerungen bei der Obsorge, beim Besuchsrecht und beim Namensrecht in Kraft. Der Familienverband begrüßt, dass dabei das Kindeswohl im Mittelpunkt steht.

 

Obsorge ohne Trauschein:

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist allein die Mutter mit der Obsorge betraut. Die Eltern können aber vor dem Standesbeamten bestimmen, dass beide mit der Obsorge betraut werden.

 

Obsorge mit Trauschein:

Bei verheirateten Eltern bleibt es bei der gemeinsamen Obsorge, wenn die Eltern sich trennen. Sie müssen diesfalls vor Gericht vereinbaren, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Gelingt diese Vereinbarung nicht oder beantragt ein Elternteil die alleinige Obsorge, bleibt es vorerst für 6 Monate bei der gemeinsamen Obsorge. Das Gericht überträgt einem Elternteil die Betreuung des Kindes in seinem Haushalt. Dem anderen wird ein so umfängliches Kontaktrecht eingeräumt, dass er das Kind auch pflegen und erziehen kann. Danach entscheidet das Gericht dann über die Obsorge endgültig.

 

Besuchsrecht als Kontaktpflicht:

Das Besuchsrecht heißt jetzt „Kontaktrecht“. Neu ist auch, dass die Eltern nicht nur zum Kontakt berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet sind. Der persönliche Kontakt des Kindes mit dem kontaktunwilligen Elternteil kann gerichtlich durchgesetzt werden. Dies war früher nicht der Fall. Diese Kontaktpflicht zB des Vaters gilt auch bei unehelichen Kindern.

 

Neues Namensrecht:

In Zukunft können alle Familienmitglieder einen Doppelnamen tragen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Unverheiratete Eltern können für das Kind den Namen des Vaters wählen. Dies war bisher nicht möglich. Wenn sie sich auf keinen Namen einigen können, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter.

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Viele Eltern warten auf eine rasche Umsetzung des Kärntner Kinderbetreuungsmodells. Statement zur Absage der Kärntner Landesregierung

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Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

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Warum eine Kinderbetreuungs-Ampel?


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Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
Experten zum KKBM

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