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Zusammenfassung Gespräche Kärntner Landesregierung 2012

Wir danken allen Fraktionen herzlich für ihre Bereitschaft zum Gespräch und für die Zeit, die sie sich  genommen haben. Es waren durchweg offene Gespräche, geprägt von Respekt   - auch bei unterschiedlichen Meinungen - und der spürbaren Bereitschaft, sich mit den Anliegen auseinanderzusetzen.

 


Klagenfurt, 4. Oktober 2012

 

Zusammenfassung der Gespräche mit den

Landtagsfraktionen in Kärnten

im September 2012

                                            

Wir danken allen Fraktionen  herzlich für ihre Bereitschaft zum Gespräch und für die Zeit, die sie sich  genommen haben. Es waren durchweg offene Gespräche, geprägt von Respekt   - auch bei unterschiedlichen Meinungen - und der spürbaren Bereitschaft, sich mit den Anliegen auseinanderzusetzen.

 

Zu Punkt 1: Verankerung der Familie in der Landesverfassung                                                                                                                                                           Alle Fraktionen befürworten eine Verankerung der Familie in der Kärntner Landesverfassung. Der Text aus der oberösterreichischen Landesregierung (Artikel 13)  wurde dabei als mögliche Lösung anerkannt.

 

Zu Punkt 2: Schaffung einer Interessenvertretung für die Familien                                                                                                                                                      

Die Schaffung einer Interessenvertretung für die Familien, die der Politik als Ansprechpartner für alle familienrelevanten Themen zur Verfügung steht,  ernst genommen und  gehört werden muss, wird übereinstimmend positiv gesehen und befürwortet. Die Besetzung dieser Interessenvertretung sollte von betroffenen Familien und Familienorganisationen obliegen, nicht der Politik.

 

Zu Punkt 3:  Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung   

       

„Wir fordern zum Wohle des Kindes und auf Basis des Gleichheitsprinzips echte             Wahlfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Das beinhaltet die            Anerkennung und finanzielle Gleichstellung für die Betreuung innerhalb und            außerhalb der Familie.“

Alle Parteien stimmen überein, dass die derzeitige Situation der unterschiedlichen Subventionierung von Familiärer- und Institutioneller Betreuung ein Unrecht darstellt. Diese Ungleichbehandlung gilt es grundsätzlich zu beseitigen.                                              

Derzeit subventioniert der Staat nur dann Kinderbetreuung, wenn die Kinder, die es zu betreuen gilt, nicht die eigenen sind. Das bedeutet konkret: Betreuungsgeld erhält, wer die eigenen Kinder in institutionelle Betreuung gibt und selber dann fremde Kinder betreut.  Damit wird die Möglichkeit, eigene Kinder selbst zu betreuen zunehmend zu einem Vorrecht für Wohlhabende. Vielen Familien bleibt aus existenziellen Gründen eine echte Wahlfreiheit vorenthalten.

 

Außerfamiliäre Betreuung  wird in der Öffentlichkeit  irreführender und fälschlicher Weise als „Familienförderung“ bezeichnet. Darum fehlt in der öffentlichen Wahrnehmung (und oft auch in der Politik) weitgehend ein Unrechtsbewusstsein darüber, dass  die einseitige Förderung institutioneller Betreuung eine ungerechte Ungleichbehandlung darstellt.

Unterschiedlicher Auffassung war man hinsichtlich der Schaffung eines berechtigten Unrechtsbewusstseins. Es stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit, wobei diese durch andere Prioritätensetzung eventuell kostenneutral organisiert werden könnte.                           

Folgende Fragen wurden in diesem Zusammenhang angerissen:                                      

  • Darf ein Unrecht bestehen bleiben nur weil die Behebung zu teuer ist?
  • Welche Schritte in einem längeren Prozess können und sollen gegangen werden?    
  • Wie helfen wir den Vätern und Müttern ihre familiären Verantwortungen selbst zu übernehmen?  
  • Welche neuen Rahmenbedingungen sind dafür notwendig?
  • Wie kann die Wirtschaft verpflichtet werden ihre Arbeitsplätze familienfördernd einzurichten?      
  • Wie machen wir Mut zu Familie und Kindern?
  • Kann die Betreuung der eigenen Kinder in der Familie auch zukünftige psychosoziale Interventionskosten für das Land und die Gemeinden einsparen? u.a.m.

Alle Gesprächspartner der Parteien sehen die Familien und Kinder als ihre Grundausrichtung an. Sie stimmen zu, dass die Familie die Zukunft  jeder Gesellschaft ist und die Familienleistungen bewertet und anerkannt werden müssen.  Alle Vertreter der Fraktionen wären bereit an dieser Stelle ein Zeichen zu setzen und überparteilich um der wichtigen Sache willen gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

 

Konkret angedacht wurden:

  • Einladung der Vertreter des KFV und des Österreichischen Familiennetzwerkes in den Ausschuss für Familie, um die Anliegen konkreter zu besprechen
  • Eine Enquete im Kärntner Landtag, zu der Familienexperten eingeladen werden

Wir danken an dieser Stelle nochmals für Ihre Bereitschaft  zum Gespräch und für die uneingeschränkt offene Gesprächsatmosphäre.

 

Wir bitten die Fraktionen, uns mitzuteilen welche Vorgehensweise und welche konkreten nächsten Schritte Sie vorschlagen.                                                                                                                  

 

Gudrun Kattnig                                  

Andreas Henckel von Donnersmarck 

Kath. Familienverband Kärnten 
Theodor Hippel                                     

Österreichisches Familiennetzwerk Kärnten

f.d.P. Kattnig
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