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"Kärntner Kinderbetreuungsmodell"

"Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein."

Artikel 1 der UN Kinderrechtskonvention

Download Konzept Kärntner Kinderbetreuungmodell

 

Video zum Kärntner Kinderbetreuungsmodell

"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden."

Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention

 

Um sich eine institutionelle Betreuung leisten zu können, werden Eltern, die sie ganztags in Anspruch nehmen bis zum Beginn der Kindergartenpflicht in Summe mit über € 31.000,-- pro Kind unterstützt. Rechnet man die Förderung des Bundes dazu, erhöht sich die Summe beträchtlich. Eltern, die sich entscheiden ihre Kinder selbst zu betreuen, erhalten nichts.

Das Kärntner Kinderbetreuungsmodell sieht vor, dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken.


 

Kärntner Kinderbetreuungsmodell

Konzept für ein Kärntner Modell der Kleinkindbetreuung in der Familie


Das Kärntner Kinderbetreuungsmodell möchte Eltern zum Wohl ihrer Kinder und auf Basis des Gleichheitsprinzips echte Wahlmöglichkeit in der Betreuung ihrer Kinder gewähren.
Dies geschieht, indem nicht nur die institutionelle, sondern auch die Betreuung innerhalb der Familie finanziell unterstützt wird.
Nichts entscheidet mehr über die Existenz der Gesellschaft, ihrer Kultur, ihrer Sprache, ihrer Identität als der Nachwuchs und die Art und Weise, wie dieser Nachwuchs in den ersten Lebensjahren geprägt wird. Kinder müssen deshalb auch von ihren Eltern betreut werden können.

Derzeit fördert das Land Kärnten die frühkindliche Betreuung in einer Kinderkrippe/
-tagesstätte (1. bis 3. Lebensjahr) mit bis zu € 735,-- pro Kind und Monat. Ein Kindergartenplatz wird mit etwa € 180,-- pro Kind/Monat subventioniert.

Die Gemeinden zahlen unterschiedlich viel zu einem Betreuungsplatz dazu. Laut Angaben verschiedener Gemeinden liegt dieser Wert zwischen € 180,-- und € 200,--.

Der Bund subventioniert mit Steuergeldern die Schaffung der Infrastruktur (Gebäude-errichtung, etc.).


Resümee:

Um sich eine institutionelle Betreuung leisten zu können, werden Eltern, die sie

ganztags in Anspruch nehmen bis zum Beginn der Kindergartenpflicht in Summe

mit über € 31.000,-- pro Kind unterstützt. Rechnet man die Förderung des Bundes

dazu, erhöht sich die Summe beträchtlich. Eltern, die sich entscheiden ihre Kinder selbst zu betreuen, erhalten keine diesbezügliche Förderung.

Das Kärntner Kinderbetreuungsmodell sieht vor, dieser Ungleichbehandlung

entgegenzuwirken.

Grundkonzept

Land und Gemeinden zahlen Eltern, die ihre Kinder Vollzeit betreuen vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr jeweils € 200,-- pro Kind und Monat, d.h. zusammen € 400,--.

Mit diesem Betrag von € 400,-- und dem staatlichen Kinderbetreuungsgeld (KBG) in Höhe von derzeit € 436,-- pro Kind/Monat haben die Eltern (bzw. die betreuende Mutter/der betreuende Vater), wenn sie sich für die längste Variante beim KGB entscheiden, zumindest für zwei Jahre, einen Betrag von € 836,-- pro Monat zur Verfügung.

Dies entspricht in etwa der Höhe des derzeitigen Mindestsicherungsbetrages von
€
837,76 pro Monat, liegt damit aber immer noch unter dem Existenzminimumbetrag von € 909,42.

Wichtig: Der Förderbetrag von € 400,-- wird ausbezahlt unabhängig davon welche Variante des Kinderbetreuungsgeldes die Eltern wählen.

Die Förderung wird regelmäßig valorisiert. Gefördert wird jedes Kind. Das Projekt startet ehestmöglich, spätestens aber mit dem 1. Jänner 2019.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass auch der Bund sich langfristig an einer Förderung beteiligt.

Abwicklung

Die konkrete Abwicklung und Verrechnung geschieht über die zuständige Gemeinde, d.h. sie stellt die Infrastruktur zur Verfügung und prüft die Ansprüche.

Voraussetzungen

Die Förderung ist gebunden an eine Vollzeitbetreuung durch die Mutter oder den Vater des Kindes/der Kinder. Sie wird gewährt unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld.

Die Antragsteller müssen einen festen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Mehr Vorteile als Nachteile: „Zukunftstauglich und Enkelfit“

  • Kärnten hat das Ziel, kinder- und familienfreundlichstes Land Europas zu werden. Dafür müssen alle Formen der Kinderbetreuung respektiert werden. Die Zukunft des Gemeinwesens hängt von der Familie ab. Geht es den Familien und Kindern gut, wird es langfristig auch dem Land gut gehen.
  • Derzeit können sich viele Eltern eine familieninterne Betreuung ihrer Kinder aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten. Mit dem Kärntner Kinderbetreuungsmodell wird die Wahlfreiheit und Leistungsgerechtigkeit gestärkt.
  • Kinder haben die Chance längerfristig mit ihren ersten und wichtigsten Bezugspersonen aufzuwachsen.
  • Es handelt sich um ein Zeichen der „Wert“-Schätzung für die Arbeit der Eltern in der Familie.
  • Dies Modell ist weit günstiger als ein institutioneller Betreuungsplatz. Durch die Auszahlung an die Familien geschieht eine Aufwertung und Ergänzung des vorhandenen Angebotes.
  • Die Förderung ermöglicht es Eltern, sich den Wunsch nach mehr Kindern leichter erfüllen zu können. Dies liegt im ureigensten Interesse des Landes Kärnten  (Bevölkerungsschwund).
  • Ob einer Abwanderung entgegengewirkt und die Lebensqualität einer Gemeinde insgesamt erhöht werden kann, gilt es zu evaluieren.


Derzeit haben mehr als sieben Gemeinden grundsätzliches Interesse an der Umsetzung dieses Modells bekundet.

 

Klagenfurt, 16. Mai 2018


 

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