Startseite
  • Home
  • Angebote
  • Familienpolitik
  • Wir über uns
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Presse
Angebote
  • Newsletter
  • OMADIENST
  • Bildergalerie
  • Zeitschrift "ehe + familien"
  • Bücher und Broschüren
  • Wir trauen uns mit Recht
  • Links
  • Zitate
Bücher und Broschüren
  • Namen und Heilige
  • Kreuzweg
  • Kindergebete
  • Haussegen
  • Der heilige Nikolaus
Familienpolitik
  • Nationalratswahl 2024
  • 70 Jahre Katholischer Familienverband Kärnten
  • Kinderbetreuungsampel
  • Kärntner Kinderbetreuungsmodell
  • Umfragen Kinderbetreuung
  • Politik - Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
  • Dokumentation unserer Veranstaltungen
  • Berndorfer Modell
  • Lebensschutz
  • Kindeswohl und Jugendschutz
  • Arbeitsfreier Sonntag
  • Familienförderung und Steuern
Wir über uns
  • Vorstand
  • Büro-Team
  • Unsere Leitlinien
  • Verbands-Chronik
Mitglied werden
  • Mitgliedschaft verschenken
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Topmenü:
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Salzburg
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Bundesländer
Hauptmenü:
  • Home
  • Angebote
    • Newsletter
    • OMADIENST
    • Bildergalerie
    • Zeitschrift "ehe + familien"
    • Bücher und Broschüren
    • Wir trauen uns mit Recht
    • Links
    • Zitate
  • Familienpolitik
    • Nationalratswahl 2024
    • 70 Jahre Katholischer Familienverband Kärnten
    • Kinderbetreuungsampel
    • Kärntner Kinderbetreuungsmodell
    • Umfragen Kinderbetreuung
    • Politik - Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
    • Dokumentation unserer Veranstaltungen
    • Berndorfer Modell
    • Lebensschutz
    • Kindeswohl und Jugendschutz
    • Arbeitsfreier Sonntag
    • Familienförderung und Steuern
  • Wir über uns
    • Vorstand
    • Büro-Team
    • Unsere Leitlinien
    • Verbands-Chronik
  • Kontakt
  • Mitglied werden
    • Mitgliedschaft verschenken
  • Presse

Hauptmenü ein-/ausblenden
  • Kärnten
  • Presse

Facebook
Inhalt:
zurück

Kinderbetreuung, Wahlfreiheit und Menschenwürde

Wenn der Staat Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und Geld zur Verfügung stellt, so verlangt es die Achtung der Menschenwürde, dass die für die Betreuung Verantwortlichen, das sind die Eltern, über dieses Geld verfügen können, um über die für ihre Situation bestmögliche Betreuungsform zu entscheiden. Kleine Zeitung Fr 11. Juli 2014


Förderungen und Beihilfen des Staates werden grundsätz­lich als Geld- und nicht als Sachleistung zur Verfügung gestellt (z.B: Familienbeihilfe, Pension, Pflege­geld, Arbeits­losen­geld, Stu­dienbeihilfe, Krankengeld, Wohnbeihilfe, Agrarförderung, Wirt­schaftsförde­rung, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung).

Die Regierung begründet den Vorrang von Geldleistungen so:
„In unserer auf den Prinzipien der Geldwirt­schaft beruhenden Gesellschaft ist es zur Wahrung der eigenen Menschenwürde notwendig, frei über die Art und Weise der Bestrei­tung des Lebensunterhalts entscheiden zu können“.
Diese Wahlfreiheit muss daher auch für Kinderbetreuung gelten.

Kinder haben laut UN-Kinderechtskonvention weltweit das Recht, von ihren Eltern betreut zu werden (nur in Österreich wurde dieser Artikel ausgeklammert). Dem entspricht die Pflicht der Eltern, für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen. Die Verletzung dieser Betreuungspflicht und die Vernachlässigung von Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung ist in Österreich „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“.

Wenn der Staat Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und Geld zur Verfügung stellt, so verlangt es die Achtung der Menschenwürde, dass die für die Betreuung Verantwortlichen, das sind die Eltern, über dieses Geld verfügen können, um über die für ihre Situation bestmögliche Betreuungsform zu entscheiden.

Wenn statt der Eltern die „institutionellen“ Kinderbetreuungsstätten dieses Geld vom Staat erhalten, werden fundamentale Rechte der Eltern ausgehebelt und dadurch Menschenrechte der Familien in zweifacher Hinsicht verletzt:
Sowohl das Recht der Kinder auf Betreuung durch ihre Eltern, als auch das Recht der Eltern auf Wahrung ihrer Menschenwürde.

Derzeit belaufen sich die Kosten für einen staatlich verordneten Betreuungsplatz auf 1.000 bis 2.000 Euro je Kind und Monat. Dabei sind sich alle Parteisprecher einig, dass die österreichische institutionelle Betreuung in mehrfacher Hinsicht nicht einmal Mindeststandards entspricht: Keine „flächendeckende“ Erreichbarkeit, mangelhafte Öffnungszeiten (was Stunden am Tag, Tage in der Woche und Wochen im Jahr betrifft), 20 bis 25 Kinder je Betreuerin und das bei ungenügender Qualifikation.

Solange die Betreuungsstätten das Geld vom Staat bekommen, kann sich daran auch nichts ändern.

Die Regierung plant nun, in dieses System einmalig 305 Millionen Euro für 25.000 zusätzliche sog. „bedarfsorientierte“ Kinderbetreuungsplätze für Unter-Dreijährige zu investieren, um das EU-Barcelona-Ziel von 33 % zu erreichen. Eine Erhebung des „Bedarfs an Fremdbetreuung“ hat es aber nie gegeben, das Ziel ist vielmehr, Menschenrechte auszuhebeln, koste es, was es wolle.

 

DI Dieter Mack
Katholischer Familienverband Kärnten

Dieser Text wurde als DEBATTE in der Kleinen Zeitung Steirermark am Fr, 11. Juli 2014 veröffentlicht, irrtümlich unter dem Namen Gudrun Kattnig

 

zurück

Submenü:

Facebook

facebook
Katholischer Familienverband Kärnten

YouTube

Hier geht´s zu unserem YouTube-Kanal


 

 

Zentrale

Klagenfurt

0676/ 8772-2444

omadienst@kath-kirche-kaernten.at

Omas zum Ausleihen - wo gibt´s denn so was?

Eine Leihoma mit ihren Leihenkerln

Vorstellungsvideo Omadienst 
2:13 Min.

Omas zum Ausleihen

abspielen
00:00
00:00
  • abspielen
  • pausieren
  • Ton ausschalten
  • Ton einschalten
  • volle Lautstärke
  • Vollbild
  • Vollbildmodus beenden

Aktualisierung erforderlich!

Um die VideoDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.

 Video YouTube 
3:00 Min.

Warum eine Kinderbetreuungs-Ampel?


Experten zur Kinderbetreuungs-Ampel

Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

mehr: Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

-shutterstock_1137013394_-_Kopie_2_.jpg
"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
Experten zum KKBM

Sidebarmenü:
  • Kontakt
  • Impressum

Katholischer Familienverband Kärnten

Tarviserstraße 30

9020 Klagenfurt am Wörthersee

0676 / 8772-2446

info-ktn@familie.at

www.familie.at/kaernten

 

Spendenkonto:
IBAN: AT63 2070 6000 0001 5552

 

nach oben springen
Der Katholische Familienverband - 9 x in ganz Österreich
Bottommenü:
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Salzburg
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Katholischer Familienverband Österreichs
A- 1010 Wien, Spiegelgasse 3/3/9

Tel: 01/51611-1400 Fax: 01/515 52-3699 E-Mail: info@familie.at


IMPRESSUM
nach oben springen

Hallo! Könnten wir bitte einige zusätzliche Dienste für Analyse, Sonstiges, Systemtechnische Notwendigkeit & Social Media aktivieren? Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.

Lassen Sie mich wählen...