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Gedanken zur Abtreibungsdebatte anlässlich des US-amerikanischen Urteils Roe v. Wade

Die Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Court, das Urteil Roe v. Wade aufzuheben, hat zu emotionalen Reaktionen geführt.
Ein Kommentar von Gudrun Kattnig, veröffentlicht in der Kleinen Zeitung am 30. Juni 2022

 

Die Debatte lässt neu die Frage aufkommen: Was ist ein Recht und wer hat Rechte?

 

Biologisch betrachtet steht außer Frage, dass ein Mensch vor seiner Geburt bereits ein Mensch ist. Jedes Ultraschallbild beweist es und wir staunen, dass Babys mit einem Gewicht von 400 Gramm bereits überlebensfähig sind.

 

Dennoch beginnt der juristische Schutz erst mit der Geburt. Zugleich wird der Ruf nach einem „Recht“ auf die Beendigung einer Schwangerschaft lauter. Im Unterschied zum Recht auf Leben, gibt es dieses Recht jedoch nicht. Abtreibung ist nach wie vor nur bedingt straffrei gestellt.

Der Gesetzgeber weiß sehr genau, dass durch eine Abtreibung der Herzschlag eines menschlichen Lebens mit einer einzigartigen DNA unwiederbringlich ausgelöscht wird.

 

So ungelegen eine Schwangerschaft sein mag, kann eine Abtreibungserfahrung dramatische Folgen haben. Nicht nur für das Kind. Viele Frauen leiden langfristig unter Traumata, auch Geschwisterkinder und Angehörige sind betroffen. Um zu helfen Abtreibungen verringern zu können, braucht es dringend einer Klärung über die Abtreibungsgründe. Spekulationen sind wenig hilfreich. Nur auf Basis klarer Faktenlage, lassen sich konkrete Hilfsangebote erstellen.

 

Wer heute ein „Recht“ auf Abtreibung fordert, verhandelt vielleicht morgen das „Recht“ auf Spätabtreibung, dann das auf nachgeburtliche Tötung. So geschehen in Neuseeland und den Niederlanden, wo der Tod kleiner Kinder immer häufiger durch die Hand von Ärzten erwirkt wird.

 

Das alte Gebot „du sollst nicht töten“, ist herausfordernd. Es fordert, dass wir uns umeinander kümmern, den Nächsten sehen und tatkräftig, hilfreich und liebend zur Seite stehen. Im Unvorhergesehenen, im Schwachen, im scheinbar Nichtgelungenen kann doch etwas liegen, das dem Menschen zum Guten wird.

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Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

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Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
Experten zum KKBM

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