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Presseaussendung: Familie wird als Erziehungsinstanz untergraben

 

82 Prozent der Eltern wünschen sich, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst zu betreuen

Klagenfurt 1. März 2023 (OTS) - Das ergab eine aktuelle Abstimmung des Katholische Familienverbandes Kärnten zur Wahlfreiheit in der Kleinkindbetreuung. pdf

Die Betreuung für Kinder unter drei Jahren kostet der öffentlichen Hand pro Kind und Monat etwa € 1.500.
Gefragt wurde, ob Eltern, wenn sie dieses Geld monatlich bar ausbezahlt bekommen würden, ihr Kleinkind selbst betreuen oder einen geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen würden.
82 Prozent der 550 Teilnehmenden würden ihre Kinder selbst betreuen.
 

„Familien kommen, abgesehen vom Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, in diesem Wahlkampf nicht vor.
Es ist an der Zeit, dass die Politik sich diesem Anliegen nicht länger verwehrt“, so Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Familienverbandes.
„Wer Familie als Keimzelle der Gesellschaft bezeichnet, darf sie nicht gleichzeitig als wertvolle Erziehungsinstanz untergraben!“

Die elementarsten Dinge wie sprechen und laufen lernen sowie Windelfrei zu werden und vor allem sich zu einem bindungsfähigen Menschen zu entwickeln,
erwerben Kinder in der Regel innerhalb der Familie mit vertrauten Bezugspersonen. Eltern leisten wertvolle und unersetzbare Betreuungs-, Erziehungs- und Pflegearbeit.
 

Das Voting wurde vom 4.-28. Februar 2023 durchgeführt.
Aktuelle Meinungen der Kärntner Spitzenkandidaten zum Thema sind unter www.familie.at/kaernten abrufbar.
 

Rückfragen & Kontakt:

Gudrun Kattnig
Katholischer Familienverband Kärnten
Tarviser Straße 30
9020 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0) 676 8772-2448
info-ktn@familie.at

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Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

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Warum eine Kinderbetreuungs-Ampel?


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Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
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