Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Topmenü:
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Salzburg
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Bundesländer
Hauptmenü:
  • Home
  • Angebote
    • OMADIENST
    • Bildergalerie
    • Zeitschrift "ehe + familien"
    • Bücher und Broschüren
    • Wir trauen uns mit Recht
    • Links
    • Zitate
  • Familienpolitik
    • Kinderbetreuungsampel
    • Kärntner Kinderbetreuungsmodell
    • Umfragen Kinderbetreuung
    • Politik - Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
    • Dokumentation unserer Veranstaltungen
    • Berndorfer Modell
    • Lebensschutz
    • Kindeswohl und Jugendschutz
    • Arbeitsfreier Sonntag
    • Familienförderung und Steuern
  • Wir über uns
    • Vorstand
    • Büro-Team
    • Unsere Leitlinien
    • Verbands-Chronik
  • Kontakt
  • Mitglied werden
    • Mitgliedschaft verschenken
  • Presse

Hauptmenü ein-/ausblenden
  • Home
  • Angebote
    • OMADIENST
    • Bildergalerie
    • Zeitschrift "ehe + familien"
    • Bücher und Broschüren
      • Namen und Heilige
      • Kreuzweg
      • Kindergebete
      • Haussegen
      • Der heilige Nikolaus
    • Wir trauen uns mit Recht
    • Links
    • Zitate
  • Familienpolitik
    • Kinderbetreuungsampel
    • Kärntner Kinderbetreuungsmodell
    • Umfragen Kinderbetreuung
    • Politik - Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
    • Dokumentation unserer Veranstaltungen
    • Berndorfer Modell
    • Lebensschutz
    • Kindeswohl und Jugendschutz
    • Arbeitsfreier Sonntag
    • Familienförderung und Steuern
  • Wir über uns
    • Vorstand
    • Büro-Team
    • Unsere Leitlinien
    • Verbands-Chronik
  • Kontakt
  • Mitglied werden
    • Mitgliedschaft verschenken
  • Presse
  • Kärnten
  • Familienpolitik
  • Kindeswohl und Jugendschutz

Facebook
Inhalt:
zurück

Diskussionsthema Jugendschutz

Geplantes Kärntner Jugendschutzgesetz erschwert Jugendschutz für Familien. Darf ein 16jähriges Mädchen bis 4 Uhr früh allein unterwegs sein? Diese neue Regelung wurde wurde am 13. Dezember mit den Stimmen von FPK, SPÖ und Grünen im Kärntner Landtag beschlossen.

Darf ein 14 jähriger bis 01.00 Uhr mit gleichaltrigen Freunden fortgehen? Auch das soll nach dem Landesgesetzgeber künftig zulässig sein.
Nicht thematisiert wird, wie diese Kinder am nächsten Tag dem Unterricht folgen, kritisiert der Katholische Familienverband. Die geplante Änderung des Kärntner Jugendschutzgesetzes sei zudem lebensfremd und erschwere den Eltern die Erziehung.
Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Eltern. Im Büro des Familienverbandes mehren sich die Anfragen: "Wie können Eltern ihrer der Aufsichtspflicht nachkommen, wenn die Kinder Nachts unterwegs sind? Wie können sie sich künftig gegen den Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung schützen, wenn es zu einem Schadensfall kommt?"
„In funktionierenden Familien ist es ohnedies unvorstellbar, dass Jugendliche bis weit nach Mitternacht allein und unbeaufsichtigt ausgehen. Gerade Alleinerziehern oder Pflegeeltern wird ihre Arbeit jedoch erschwert. Wie soll eine SOS-Kinderdorf Mutter ihrem Pflegekind erklären, dass sie ihm weniger erlaubt als der Gesetzgeber dem Kind zubilligt?“ empört sich Klaus Schöffmann, Vorstandsmitglied des Katholischen Familienverbandes Kärnten.

 

Erziehungsarbeit hat sich verändert, betont Schöffmann. Kinder seien mündiger und hinterfragen elterliche Vorgaben stärker als bisher. Denoch fällt der Gesetzgeber mit der geplanten Gesetzesänderung nun Eltern regelrecht in den Rücken. "Künftig werden Eltern noch deutlicher Grenzen ziehen müssen. Der elterliche Erklärungsbedarf, warum die von zu Hause vorgegebenen Grenzen enger sind, als die des Gesetzgebers wird deutlich ansteigen und damit auch das Konfliktpotenzial," sagt Klaus Schöffmann. Die obersten Hüter des Jugendschutzes bleiben die Eltern. Diese haben es jedoch künftig schwerer ihren Kindern zu erklären, warum sie einen strengeren Maßstab anlegen als das Gesetz. Wesentlich sinnvoller wäre es, die derzeitigen Ausgehregelungen beizubehalten und im Einzelfall begründete Ausnahmen zuzulassen, betont er.

 

Dennoch kann der Familienverband der geplanten Änderung des Jugenschutzgesetzes auch Positives abgewinnen: "Die Vereinheitlichung der Regelungen über die Ausgehzeiten in den Bundesländern ist grundsätzlich zu begrüßen. Ebenso erfreulich ist die Beibehaltung der strengen Regelungen beim Alkohol- und Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen", so Klaus Schöffmann abschließend.

zurück

Submenü:
  • Kinderbetreuungsampel
  • Kärntner Kinderbetreuungsmodell
  • Umfragen Kinderbetreuung
  • Politik - Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
  • Dokumentation unserer Veranstaltungen
  • Berndorfer Modell
  • Lebensschutz
  • Kindeswohl und Jugendschutz
  • Arbeitsfreier Sonntag
  • Familienförderung und Steuern

Facebook

facebook
Katholischer Familienverband Kärnten

Mitschnitt Antenne Kärnten: Was ist der Omadienst und wie ist es, eine Leihoma zu sein?

Mitschnitt

  • play
  • pause
  • mute
  • unmute

Aktualisierung erforderlich!

Um die AudioDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.


 

 

Zentrale

Klagenfurt

0676/ 8772-2444

omadienst@kath-kirche-kaernten.at

Kinder im Internet

abspielen
  • abspielen
  • pausieren
  • Ton ausschalten
  • Ton einschalten
  • volle Lautstärke
  • Vollbild
  • Vollbildmodus beenden

Aktualisierung erforderlich!

Um die VideoDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.

Im Straßenverkehr sorgen wir uns um unsere Kinder, aber im Internet?

Video zum Kärntner Kinderbetreuungsmodell

Viele Eltern warten auf eine rasche Umsetzung des Kärntner Kinderbetreuungsmodells. Statement zur Absage der Kärntner Landesregierung

Informationen zum Kärntner Kinderbetreuungsmodell erhalten Sie hier

Omas zum Ausleihen

abspielen
  • abspielen
  • pausieren
  • Ton ausschalten
  • Ton einschalten
  • volle Lautstärke
  • Vollbild
  • Vollbildmodus beenden

Aktualisierung erforderlich!

Um die VideoDatei abspielen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie eine aktuelle Verison des Flash plugins.

 Video YouTube

Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Andreas Henckel Donnersmarck, Vorsitzender des Kärntner Familienverbandes, zur aktuellen Familienpolitik

mehr: Erstmalig in der Geschichte wird nicht mehr auf Familie als Keimzelle gebaut

Warum eine Kinderbetreuungs-Ampel?


Experten zur Kinderbetreuungs-Ampel

Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

-shutterstock_1137013394_-_Kopie_2_.jpg
"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
Experten zum KKBM

Sidebarmenü:
  • Kontakt
  • Impressum

Katholischer Familienverband Kärnten

Tarviserstraße 30

9020 Klagenfurt am Wörthersee

0676 / 8772-2446

Fax: 0463/ 5877-2399

info-ktn@familie.at

www.familie.at/kaernten

 

Spendenkonto:
IBAN: AT63 2070 6000 0001 5552

 

nach oben springen
Der Katholische Familienverband - 9 x in ganz Österreich
Bottommenü:
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Salzburg
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Katholischer Familienverband Österreichs
A- 1010 Wien, Spiegelgasse 3/3/9

Tel: 01/51611-1400 Fax: 01/515 52-3699 E-Mail: info@familie.at


IMPRESSUM
nach oben springen