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"Familien unter Generalverdacht?"

Reaktion auf ein Interview mit Familienministerin Sophie Karmasin in der WOCHE vom 4. Feber 2015, in dem sie ihr Nein zur Gleichbehandlung in der Kinderbetreuung zum Ausdruck bringt und den Ausbau der Ganztagesbetreuung fordert


Wir haben eine Familienministerin, deren hauptsächliches Bestreben es scheint, dafür sorgen zu wollen, dass die wenigen Kinder, die in Österreich geboren werden (Fertilitätsrate 1,4), möglichst früh außerhalb der Familie betreut werde. Man kann sich dem Eindruck schwer verwehren, dass Familien unter einer Art Generalverdacht stehen, ihre Kinder nicht gut zu betreuen, ja gar ihnen womöglich bewusst oder unbewusst zu schaden. Wie sonst lässt sich die starke Intention begründen schon Kinder unter drei Jahren in einer Institution betreuen zu lassen.
Die sog. EU-Barcelona-Ziele werden hier gern bedient. Sehr einseitig übrigens, denn in diesen Zielen heißt es auch, die das Pensionsantrittsalter auf 65 Jahre angehoben werden muss. Dies hört man in den Medien allerdings nie.


Um es mit Jesper Juul zu sagen: „Die Kinder gehören weder dem Staat noch den Eltern, sie gehören natürlich sich selbst. Kinder haben – wie alle Menschen – verschiedene Persönlichkeiten und Bedürfnisse. Aber wenn es um den Diskurs in Sachen Fremdbetreuung geht, sollte man zumindest klarstellen, dass die Eltern normalerweise am besten wissen, was ihre Kinder brauchen und was ihnen gut tut.
Kinderkrippen und Kindergärten sind keine Erfindung Gottes und kein Geschenk an seine jüngsten Schäfchen. Betreuungsmöglichkeiten werden geschaffen, um die Bedürfnisse der Erwachsenen zu erfüllen, nicht jene der Kinder.“

Es gibt bis heute keine große Vergleichsstudie, die belegen würde, dass die familienexterne Betreuung für die Kinder die bessere Variante darstellt. Es wäre Aufgabe der Familienministerin dafür Sorge zu tragen, dass Familien ihre ureigenen Aufgaben wahrnehmen können. Diese sind Betreuung, Erziehung und Pflege ihrer Kinder.

Stattdessen werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, diese Aufgaben auszulagern.
Statt die Leistungen, die innerhalb der Familie erbracht werden und die essenziell wichtig für die Gesellschaft sind, endlich zu honorieren und abzusichern, werden die Bedürfnisse der Familien mehr und mehr missachtet und entwertet.

 

Es ist sehr ungerecht, dass die öffentliche Hand fraglos Monat für Monat, Jahr für Jahr die institutionelle Kinderbetreuung weitgehend mit wenigstens 850 Euro pro Kind und Monat finanziert, während Eltern, die diese Aufgaben selbst übernehmen, völlig leer ausgehen und zudem noch einem Generalverdacht unterliegen, für ihre Kinder eh nicht sorgen zu können.

Zudem: Falsche Meldungen werden nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederholt. Österreich liegt eben nicht im Spitzenfeld der Familienförderungen, sondern im internationalen Rang lediglich auf Platz 14. Es gibt also Steigerungsbedarf. Und was die sog. Förderungen betrifft: es gibt sie nur in Form des Kinderbetreuungsgeldes, welches – wie bekannt – in über zehn Jahren noch nie angepasste wurde.

 

Die sog. Familienbeihilfe ist laut VfGH in Wirklichkeit nur die Rückzahlung von Steuern, die Eltern unberechtigterweise abführen müssen. Zumindest das sollte im Familienministerium bekannt sein. Kindern wird in Österreich auch kein ausreichendes steuerfreies Existenzminimum zugestanden. Aufgaben gäbe es wahrlich genug. In Kärnten bleibt unsere Forderung nach der monetären Gleichbehandlung von familieninterner und -externer Kinderbetreuung aufrecht.

Gudrun Kattnig

Erschienen in der Kärntner Woche am 09.02.2015

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