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Umfrage Kinderbetreuung – Familienverband ortet Diskriminierung durch einseitige Finanzierung der Kleinkindbetreuung

Klagenfurt 24.09.2019.

Auf Anfrage des  Katholischen Familienverbands Kärnten äußerten sich Kärntens Spitzenkandidaten zum Thema Wahlfreiheit in der Kleinkindbetreuung.

Wie erwartet, sprechen sich alle Fraktionen für echte Wahlfreiheit aus. Dabei soll allerdings nicht die familieninterne Betreuung Anerkennung und Unterstützung erfahren, sondern fast alle Parteien streben den weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen offensiv an.  Die Kosten hierfür belaufen  sich für die öffentliche Hand auf ca. € 1.000 pro Kind/Monat.
 

Der Familienverband ortet durch die einseitige Subventionierung der institutionellen Betreuung eine Diskriminierung derjenigen Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichbehandlung gern tun würden.
 

"Der Staat hat nicht die Aufgabe, die Eltern zu ersetzen oder ideologisch in die Erziehung einzugreifen. Erst recht nicht in der heikelsten Phase der ersten drei Jahre“, entgegnet Henckel von Donnersmarck.

„Aufgabe des Staates ist es,  Rahmenbedingungen zu schaffen,  damit Eltern ihre Aufgaben wahrnehmen und frei entscheiden können. Der Primat der Erziehung liegt bei den Eltern“, so der Vorsitzende des Familienverbandes.

 

Der Katholische Familienverband hatte im Vorjahr im Auftrag und Zusammenarbeit der Kärntner Landesregierung ein Konzept für ein Pilotprojekt entwickelt. Nach diesem Kärntner Kinderbetreuungsmodell sollten Familien in einigen Kärntner Gemeinden echte Wahlfreiheit erhalten durch eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe bis zu € 400 pro Kind/Monat, sofern sie ihre Kinder selbst betreuen. Das Projekt wurde kurz vor der Realisierung wieder abgesagt.
 

Die Ergebnisse der Umfrage sind auf der Homepage www.familie.at/kaernten abrufbar.
 

Rückfragehinweis
Gudrun Kattnig
Katholischer Familienverband Kärnten
Tarviser Straße 30
9020 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0) 676 8772-2448

info-ktn@familie.at

 

Die Antworten im Überblick:

 

Die ÖVP "schätzt die wertvolle Arbeit, die innerhalb der Familien für die Betreuung der Kinder geleistet wird, sehr." Mit der Einführung des Familienbonus Plus sei dem Genüge getan.
Nun "müssen wir in erster Linie die Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter ausbauen."

 

Auch die SPÖ bekennt sich zur Wahlfreiheit. Sie fordert einen "Rechtsanspruch auf einen qualitätsvollen, ganztägigen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr sowie ein verpflichtendes zweites Grats-Kindergartenjahr".
 

Die FPÖ betont, Wie wichtig gerade die ersten Lebensjahre für die Entwicklung des Kindes sind" und weist darauf hin, dass sie sich in Kärnten um ein wirklich alternatives Modell in Anlehnung an das "Berndorfer Modell" bemüht und entsprechende Initiativen setzt.
 

NEOS analysieren: Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkinder hat zu einer zusätzlichem Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden."

Es "ist es wichtig, dass Eltern in den ersten Lebensjahren ausreichend Zeit mit ihren Kindern verbringen können".
Gleichzeitig führen sie an, dass es "nicht ausreichend Kinderbetreuungsplätze gibt, deshalb auch keine Wahlfreiheit besteht."

 

GRÜNE sehen einerseits die Betreuung innerhalb der Familie als an 1.ster Stelle stehend, gleichzeitig wird auf die politischen Konzepte verwiesen, die ebenfalls den Ausbau der Betreuungseinrichtungen fordern.
 

JETZT Liste Pilz analysiert, dass Mutterschaft in vielen Fällen der erste Schritt in die weibliche Armut sei. Sie wollen dass beiden Elternteilen nach skandinavischem Modell möglich wird, die Zeit der ersten Lebensjahre als "Familienzeit zu nutzen."
 

Für die KPÖ ist die Frage nach der Gleichwertigkeit der zwei Modelle nicht gegeben, solange nicht genügend Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

                                                         

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
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