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Einseitige Förderung durch das Kinderstipendium schränkt Wahlfreiheit ein

Katholischer Familienverband Kärnten: Auch Eltern leisten einen wesentlichen Bildungsauftrag.
Presseaussendung 5. Juli 2022
Leserbriefe:  Auch Eltern leisten wertvolle Bildungsarbeit
Kleine Zeitung 2. Juli 2022 S. 38 und S. 39

Wien (OTS) - Das Land Kärnten übernimmt ab 1. September 2022 100 Prozent der Durchschnittskosten für einen Kinderbetreuungsplatz und verdoppelt den Landesbeitrag für die Betreuung bei Tageseltern. Der Katholische Familienverband begrüßt die Entlastung für die Familien, ortet dadurch aber eine einseitige Förderung der Kinderbetreuung. „Es ist bedenklich und bedauerlich, dass damit nur eine Schiene ermöglicht und damit echte Wahlfreiheit untergraben wird. Die Entscheidung der Landesregierung auch weiterhin nur die institutionelle Kinderbetreuung zu fördern, ist ein Affront gegenüber Familien, die ihre Kinder selbst betreuen möchten“, so Andreas Henckel Donnersmarck.

Beim Katholischen Familienverband Kärnten melden sich immer mehr Familien, die sich benachteiligt fühlen. Der Konsens lautet: Eltern, die ihren Kindern ein liebevolles und geborgenes Zuhause schaffen, leisten sehr wohl in einer wesentlichen Form einen Bildungsauftrag, der es absolut wert wäre, auch finanziell unterstützt zu werden. Zwar ist es gut, dass es Einrichtungen gibt, sie aber als „beste Wahl“ für Kleinkinder zu präsentieren, zeugt von mangelnder Kenntnis dessen, was Kleinkinder brauchen.

Der Verband weist erneut auf die von ihm herausgegebene Kinderbetreuungsampel hin, die wertvolle Orientierungshilfe gibt. „Familien empfinden es zu Recht als mangelnde Wertschätzung dessen, was sie leisten“, so Henckel Donnersmarck. Der Familienverband fordert eine zweite Schiene, in der auch die familieninterne Betreuung ermöglicht und wertgeschätzt wird. Nicht nur in Zeiten der Pandemie.

Klagenfurt, 5. Juli 2022

Rückfragen & Kontakt:

Gudrun Kattnig
Katholischer Familienverband Kärnten
Tarviser Straße 30
9020 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0) 676 8772-2448
info-ktn@familie.at
www.familie.at/kaernten

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220705_OTS0092/einseitige-foerderung-durch-das-kinderstipendium-schraenkt-wahlfreiheit-ein

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Was ist das Kärntner Kinderbetreuungsmodell?

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"Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." Artikel 7 der UN Kinderrechtskonvention
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