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Das Kinderbetreuungsgeld ist da, sein Erfinder ging jetzt in Pension

 Danke, Helmuth Schattovits!

 

Wien, 16. 12. 2001
Zahlreiche  Prominente  aus  Politik,  Wissenschaft  und  Kirche  haben  im Parlament  mit  "standing  ovations"  den  scheidenden  Geschäftsführer des Österreichischen  Instituts  für Familienforschung (ÖIF) verabschiedet. Dr. Helmuth  Schattovits  - er gilt als "Vater" des Kinderbetreuungsgelds - hat als Präsident des Katholischen Familienverbands Österreichs, als Leiter des "Instituts  für  Ehe  und  Familie"  und  als  Ge-schäftsführer des ÖIF die Familienpolitik  der  vergangenen  Jahrzehnte  maßgeblich  mit- geprägt. Der dritte     Nationalratspräsident Werner  Fasslabend würdigte den Familienforscher   wörtlich   als   "Bannerträger  der  Familienpolitik  in
Österreich".   ÖVP-Generalsekretärin   Maria   Rauch- Kallat   sagte,   das Kinderbetreuungsgeld  werde  stets  mit  dem  Namen  Schattovits  verbunden bleiben.   Staatssekretär  Reinhart  Waneck  sprach  vom  "Glück"  heutiger Politiker,   mit  Schattovits  einer  "so  bedeutenden  Persönlichkeit  des öffentlichen  Lebens  begegnet"  zu  sein. Dank an Schattovits kam auch vom früheren  Außenminister Alois Mock sowie vom Wiener Alterzbischof Kardinal Franz König.

 

Schattovits  -  geboren  1939 in Edlitz im Burgenland - maturierte 1957 bei den Schulbrüdern   in  Wien-Strebersdorf.  Während seines  Studiums der Betriebswissenschaften  an  der  Technischen  Universi-tät  in Wien war er Vorsitzender  der  Österreichischen  Hochschülerschaft  an der TU. Er wurde Universitäts-Assistent am Institut für Arbeits- und Betriebswissenschaften. Dazwischen  -  von  1969  bis  1970  -  leitete  er  das Büro des damaligen Unterrichtsministers Alois Mock. Von 1970 bis 1978 war Helmuth Schattovits Präsident  des  Katholischen  Familienverbandes  Österreichs. 1983 wurde er Direktor  des kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie", zudem gehörte er bis 1987 mit seiner Ehefrau dem Päpstlichen Familien-Rat an.

 

Von  der  Politik  wurde  Schattovits  als  Koordinator  und  Mitautor  des Österreichischen Familienberichts "Lebenswelt Familie" im Jahr 1989 geholt. 1994   war   er   Koordinator  des  Österreichischen  Nationalkomitees  zur Vorbereitung   des   Internationalen  Jahres  der  Familie  und  Autor  des zusammenfassenden   Ausblicks   "Familienprogramm   für  Österreich  -  ein Solidarpakt". Im selben Jahr war Schattovits der Initiator und Mitbegründer des  Österreichischen  Institutes  für  Familienforschung  (ÖIF)  und wurde dessen  Geschäftsführer.  Politische  Weichen  stellte  Schattovits mit der
Herausgabe  der  sogenannten "Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungsscheck" im Jahr  1998.  Privat  ist  Schattovits  seit 36 Jahren verheiratet, hat vier Kinder und sechs Enkelkinder.

 

Nicht zuletzt war er Initiator und Mitbegründer der Gemeinschaft B.R.O.T. ("Beten-Reden-Offensein-Teilen"), eines integrativen Wohnprojekts in Wien- Hernals.

 

KFVW- Vorsitzender Andreas Dobersberger, der mit Schattovits seit Jahren - ob in Wien oder in Kärnten - für die Idee des Kinderbetreuungsgelds geworben hat, erinnert sich: "Wir zogen wie Wanderprediger für die neue Idee durchs Land. Nicht selten wurden wir als Spinner belächelt, die einer fernen Utopie nachjagen." Inzwischen ist die - von manchen Kreisen heftig bekämpfte - Utopie zur Wirklichkeit geworden: "Schattovits arbeitete Tag und Nacht daran, sein Modell Zug um Zug zu verfeinern, bis praktisch allen Vorwürfen der Wind aus den Segeln genommen war", erinnert sich der KFVW-Vorsitzende. Was Schattovits in Österreich damit alles bewegt hat, wird noch viel zu wenig erkannt, glaubt Dobersberger und nennt - nur als ein Beispiel - den Lebensschutz: "Der beharrliche Einsatz von Schattovits bringt jeder Schwangeren in Not ab sofort mindestens 180.000 Schilling. Das könnte kein kirchlicher Hilfsfonds in Österreich jemals leisten."

 

Das neue Kinderbetreuungsgeld in Stichworten:

  • monatlich 436 Euro (6.000 ATS), mindestens 30, maximal 36 Monate (30 + 6), als Familienleistung für alle, auch für geringfügig Beschäftigte, Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Bäuerinnen und Selbstständige 
  • 100 % kommen aus dem FLAF; Zuverdienstgrenze 14.600 - jährlich (200.900 ATS) 
  • 18 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs werden pensionsbegründende Beitragszeiten, darüber hinaus gehende Zeiten bis zum 4. Geburtstag des Kindes gelten als Ersatzzeiten; Bezieherinnen sind krankenversichert 
  • 24 Monate Kündigungsschutz 
  • die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes wird an die Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass gebunden, der Untersuchungszeitraum für die 2. Kindesuntersuchung wird vorverlegt, eine weitere Kindesuntersuchung im 5. Lebensjahr wird eingeführt.

Zahlen und Daten 2002:

 

An Familienbeihilfe und Absetzbetrag erhalten die Familien:
(alle Beträge wurden leicht aufgerundet, Erhöhungen sind extra angegeben)
 

Alter Familienleistung
1. Kind
2. Kind
ab 3. Kind
bis 10 J. Familenbeihilfe
105,4€
118,2€
130,9€
  Kinderabsetzbetrag
50,9€
50,9€
50,9€
  Summe
156,3€
169€
181,8€
   = ATS
2150,73€
2325,49€
2501.62€
10-19 J. Familienbeihilfe
12,63€
136,4€
149,1€
  Kinderabsetztbetrag
50,9€
50,9€
50,9€
  Summe
174,5€
187,3€
200€
   = ATS
2401,17€
2577,30€
2752,06€
19-26 J. Familienbeihilfe
145,4€
158,2€
170,9€
  Kinderabsetztbetrag
50,9€
50,9€
50,9€
  Summe
196,3€
209,1€
221,8€
   = ATS
2701,15€
2877,28€
3052,03€
Mehrkinderzuschlag pro Kind
 - 
 - 
 36,4€
    (Plus von 7,27€ oder 100 ATS)

 

Anspruchsberechtigt  sind Familien deren zu versteuerndes Familieneinkommen unter  der  zwölffachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage  (2001:  532.800 ATS,
2002: 39240 € oder 539.954,17 ATS brutto jährlich) liegt. Der  Erhöhungszuschlag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des  Kindes beträgt  unabhängig von Alters- und Mehrkindstaffel jeweils 131 € pro Monat und Kind.

 

Neu: Ab 1. 1. 2003  wird  eine  weitere  Altersstaffel  eingeführt: die
Familienbeihilfe  bis  zum dritten Lebensjahr bleibt gleich, ab dem vierten Lebensjahr  wird  die  Familienbeihilfe  generell  um  7,27  € oder 100 ATS erhöht,  ebenso  der  Erhöhungszuschlag wegen erheblicher Behinderung - ein Erfolg des Familienverbandes!

 

Die  Einkommensgrenze  für geringfügig Beschäftigte wird auf 301,54 € - das entspricht 4.149,28 ATS - erhöht.

 

Weiters:  Der  Zuschuss  zum Karenzgeld in Höhe von 181,68 € ,  ATS 2.500,- monatlich   für  sozial  schwache  Eltern  und  Alleinerzieherinnen  bleibt erhalten.  Während der Karenz kann mit dem bisherigen Arbeitgeber bis zu 13 Wochen  im  Kalenderjahr  eine  vorübergehende  Beschäftigung  (z.  B.  als Urlaubsvertretung)   vereinbart   werden   ohne   den  Kündigungsschutz  zu verlieren.  Im  Anschluss  an  den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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