Das Kinderbetreuungsgeld ist da, sein Erfinder ging jetzt in Pension
Danke, Helmuth Schattovits!
Wien, 16. 12. 2001
Zahlreiche Prominente aus Politik, Wissenschaft und Kirche haben im Parlament mit "standing ovations" den scheidenden Geschäftsführer des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) verabschiedet. Dr. Helmuth Schattovits - er gilt als "Vater" des Kinderbetreuungsgelds - hat als Präsident des Katholischen Familienverbands Österreichs, als Leiter des "Instituts für Ehe und Familie" und als Ge-schäftsführer des ÖIF die Familienpolitik der vergangenen Jahrzehnte maßgeblich mit- geprägt. Der dritte Nationalratspräsident Werner Fasslabend würdigte den Familienforscher wörtlich als "Bannerträger der Familienpolitik in
Österreich". ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch- Kallat sagte, das Kinderbetreuungsgeld werde stets mit dem Namen Schattovits verbunden bleiben. Staatssekretär Reinhart Waneck sprach vom "Glück" heutiger Politiker, mit Schattovits einer "so bedeutenden Persönlichkeit des öffentlichen Lebens begegnet" zu sein. Dank an Schattovits kam auch vom früheren Außenminister Alois Mock sowie vom Wiener Alterzbischof Kardinal Franz König.
Schattovits - geboren 1939 in Edlitz im Burgenland - maturierte 1957 bei den Schulbrüdern in Wien-Strebersdorf. Während seines Studiums der Betriebswissenschaften an der Technischen Universi-tät in Wien war er Vorsitzender der Österreichischen Hochschülerschaft an der TU. Er wurde Universitäts-Assistent am Institut für Arbeits- und Betriebswissenschaften. Dazwischen - von 1969 bis 1970 - leitete er das Büro des damaligen Unterrichtsministers Alois Mock. Von 1970 bis 1978 war Helmuth Schattovits Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs. 1983 wurde er Direktor des kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie", zudem gehörte er bis 1987 mit seiner Ehefrau dem Päpstlichen Familien-Rat an.
Von der Politik wurde Schattovits als Koordinator und Mitautor des Österreichischen Familienberichts "Lebenswelt Familie" im Jahr 1989 geholt. 1994 war er Koordinator des Österreichischen Nationalkomitees zur Vorbereitung des Internationalen Jahres der Familie und Autor des zusammenfassenden Ausblicks "Familienprogramm für Österreich - ein Solidarpakt". Im selben Jahr war Schattovits der Initiator und Mitbegründer des Österreichischen Institutes für Familienforschung (ÖIF) und wurde dessen Geschäftsführer. Politische Weichen stellte Schattovits mit der
Herausgabe der sogenannten "Machbarkeitsstudie Kinderbetreuungsscheck" im Jahr 1998. Privat ist Schattovits seit 36 Jahren verheiratet, hat vier Kinder und sechs Enkelkinder.
Nicht zuletzt war er Initiator und Mitbegründer der Gemeinschaft B.R.O.T. ("Beten-Reden-Offensein-Teilen"), eines integrativen Wohnprojekts in Wien- Hernals.
KFVW- Vorsitzender Andreas Dobersberger, der mit Schattovits seit Jahren - ob in Wien oder in Kärnten - für die Idee des Kinderbetreuungsgelds geworben hat, erinnert sich: "Wir zogen wie Wanderprediger für die neue Idee durchs Land. Nicht selten wurden wir als Spinner belächelt, die einer fernen Utopie nachjagen." Inzwischen ist die - von manchen Kreisen heftig bekämpfte - Utopie zur Wirklichkeit geworden: "Schattovits arbeitete Tag und Nacht daran, sein Modell Zug um Zug zu verfeinern, bis praktisch allen Vorwürfen der Wind aus den Segeln genommen war", erinnert sich der KFVW-Vorsitzende. Was Schattovits in Österreich damit alles bewegt hat, wird noch viel zu wenig erkannt, glaubt Dobersberger und nennt - nur als ein Beispiel - den Lebensschutz: "Der beharrliche Einsatz von Schattovits bringt jeder Schwangeren in Not ab sofort mindestens 180.000 Schilling. Das könnte kein kirchlicher Hilfsfonds in Österreich jemals leisten."
Das neue Kinderbetreuungsgeld in Stichworten:
- monatlich 436 Euro (6.000 ATS), mindestens 30, maximal 36 Monate (30 + 6), als Familienleistung für alle, auch für geringfügig Beschäftigte, Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Bäuerinnen und Selbstständige
- 100 % kommen aus dem FLAF; Zuverdienstgrenze 14.600 - jährlich (200.900 ATS)
- 18 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs werden pensionsbegründende Beitragszeiten, darüber hinaus gehende Zeiten bis zum 4. Geburtstag des Kindes gelten als Ersatzzeiten; Bezieherinnen sind krankenversichert
- 24 Monate Kündigungsschutz
- die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes wird an die Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass gebunden, der Untersuchungszeitraum für die 2. Kindesuntersuchung wird vorverlegt, eine weitere Kindesuntersuchung im 5. Lebensjahr wird eingeführt.
Zahlen und Daten 2002:
An Familienbeihilfe und Absetzbetrag erhalten die Familien:
(alle Beträge wurden leicht aufgerundet, Erhöhungen sind extra angegeben)
Alter | Familienleistung |
1. Kind
|
2. Kind
|
ab 3. Kind
|
bis 10 J. | Familenbeihilfe |
105,4€
|
118,2€
|
130,9€
|
Kinderabsetzbetrag |
50,9€
|
50,9€
|
50,9€
|
|
Summe |
156,3€
|
169€
|
181,8€
|
|
= ATS |
2150,73€
|
2325,49€
|
2501.62€
|
|
10-19 J. | Familienbeihilfe |
12,63€
|
136,4€
|
149,1€
|
Kinderabsetztbetrag |
50,9€
|
50,9€
|
50,9€
|
|
Summe |
174,5€
|
187,3€
|
200€
|
|
= ATS |
2401,17€
|
2577,30€
|
2752,06€
|
|
19-26 J. | Familienbeihilfe |
145,4€
|
158,2€
|
170,9€
|
Kinderabsetztbetrag |
50,9€
|
50,9€
|
50,9€
|
|
Summe |
196,3€
|
209,1€
|
221,8€
|
|
= ATS |
2701,15€
|
2877,28€
|
3052,03€
|
|
Mehrkinderzuschlag pro Kind |
-
|
-
|
36,4€
|
|
(Plus von 7,27€ oder 100 ATS) |
Anspruchsberechtigt sind Familien deren zu versteuerndes Familieneinkommen unter der zwölffachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2001: 532.800 ATS,
2002: 39240 € oder 539.954,17 ATS brutto jährlich) liegt. Der Erhöhungszuschlag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes beträgt unabhängig von Alters- und Mehrkindstaffel jeweils 131 € pro Monat und Kind.
Neu: Ab 1. 1. 2003 wird eine weitere Altersstaffel eingeführt: die
Familienbeihilfe bis zum dritten Lebensjahr bleibt gleich, ab dem vierten Lebensjahr wird die Familienbeihilfe generell um 7,27 € oder 100 ATS erhöht, ebenso der Erhöhungszuschlag wegen erheblicher Behinderung - ein Erfolg des Familienverbandes!
Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte wird auf 301,54 € - das entspricht 4.149,28 ATS - erhöht.
Weiters: Der Zuschuss zum Karenzgeld in Höhe von 181,68 € , ATS 2.500,- monatlich für sozial schwache Eltern und Alleinerzieherinnen bleibt erhalten. Während der Karenz kann mit dem bisherigen Arbeitgeber bis zu 13 Wochen im Kalenderjahr eine vorübergehende Beschäftigung (z. B. als Urlaubsvertretung) vereinbart werden ohne den Kündigungsschutz zu verlieren. Im Anschluss an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.