Sozialhilfe: Ruf nach Abschaffung der Rückzahlungspflicht
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien zur Konferenz der Soziallandesräte: Auch Kostenersatzpflicht der Familienangehörigen gehört gestrichen
Wien, 12.6.03
Die Abschaffung der Rückzahlungspflicht von Sozialhilfe-Leistungen hat der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) anlässlich der Konferenz der Soziallandesräte gefordert. Die Sozialhilfegesetze in den meisten Bundesländern sehen vor, dass Sozialhilfe-Leistungen durch den Hilfeempfänger bzw. durch seine Kinder oder Eltern zurückgezahlt werden müssen, sobald die Notlage beendet ist. KFVW-Vizevorsitzender Alfred Racek fordert die einheitliche Abschaffung dieser „widersinnigen Kostenersatzpflicht“, es sei denn, der Sozialhilfe-Empfänger habe das Vorhandensein eigener Mittel verschwiegen oder seine Notlage vorsätzlich herbeigeführt.
Für den KFVW-Vizevorsitzenden ist die Rückzahlungspflicht geradezu angetan, den ehemaligen Hilfsempfänger „erneut in eine Notlage zu treiben“. Dass auch Kinder für ihre Eltern bzw. Eltern für ihre Kinder belangt werden können, provoziere zudem „verschämte Armut“. Denn viele Betroffene würden dringend benötigte Leistungen aus Rücksicht auf ihre Angehörigen nicht in Anspruch nehmen. Racek will deshalb nicht nur die Kostenersatzpflicht für den Hilfeempfänger abgeschafft wissen, sondern ebenso die Ersatzpflicht für Angehörige. Nur dem Hilfeempfänger selbst die Rückzahlung zu erlassen, würde das Problem noch mehr als bisher auf die Familien verlagern. „Und warum sollen Familienangehörige für gesellschaftlich verursachte Notlagen wie z.B. Kündigungen belangt werden?“, so Racek.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer