Der ZIP - eine antimoderne, antigrüne und blamable „Rechtsblase“
Wien, 16. 08. 04
Den parlamentarischen Antrag der Grünen auf Installierung eines Zivilpaktes (kurz ZIP) für homo- und heterosexuelle Paare bezeichnet Alfred Racek, der Vizevorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), als „nicht nur überflüssig, sondern zutiefst widersprüchlich, antimodern und antigrün, kurz eine blamable Rechtsblase“.
Ein ZIP für behördlich registrierte Partnerschaften sei durchaus entbehrlich, weil Partnerinnen bzw. Partner derzeit ohnehin schon auf Wunsch bei einem Notar ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten etwa hinsichtlich gemeinsamen Wohnungserwerbs, des Miet- oder des Auskunftsrechts festlegen können. Wofür sollte es aber darüber hinaus für homosexuelle Paare eine eigene staatliche Anerkennung geben?
Das „Zippen“ zwischen unverbindlicher Lebensgemeinschaft, einem ZIP oder einer Ehe werte menschliche Beziehungen insgesamt ab. Das als modern und sogar Fortschritt anzupreisen, zeuge von tief greifender Geschichtsvergessenheit, so Racek. Eine derartige Wahlmöglichkeit habe es schon im Alten Rom gegeben: Das römische Recht kannte nämlich neben der vollgültigen Ehe auch eine solche minderen Grades, worauf genau ein ZIP zurückkomme und abziele.
“Im Grundsätzlichen den natürlichen Unterschied zwischen einer Mann-Frau-Beziehung und gleichgeschlechtlichen Paaren zu ignorieren, ist gerade für GrünpolitikerInnen blamabel.“ Die natürliche Geschlechterdifferenz, die überhaupt erst Nachkommenschaft ermögliche, mit Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung aufheben zu wollen, sei - so Racek – „blanker sach- und rechtslogischer Unsinn“.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer
Ein ZIP für behördlich registrierte Partnerschaften sei durchaus entbehrlich, weil Partnerinnen bzw. Partner derzeit ohnehin schon auf Wunsch bei einem Notar ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten etwa hinsichtlich gemeinsamen Wohnungserwerbs, des Miet- oder des Auskunftsrechts festlegen können. Wofür sollte es aber darüber hinaus für homosexuelle Paare eine eigene staatliche Anerkennung geben?
Das „Zippen“ zwischen unverbindlicher Lebensgemeinschaft, einem ZIP oder einer Ehe werte menschliche Beziehungen insgesamt ab. Das als modern und sogar Fortschritt anzupreisen, zeuge von tief greifender Geschichtsvergessenheit, so Racek. Eine derartige Wahlmöglichkeit habe es schon im Alten Rom gegeben: Das römische Recht kannte nämlich neben der vollgültigen Ehe auch eine solche minderen Grades, worauf genau ein ZIP zurückkomme und abziele.
“Im Grundsätzlichen den natürlichen Unterschied zwischen einer Mann-Frau-Beziehung und gleichgeschlechtlichen Paaren zu ignorieren, ist gerade für GrünpolitikerInnen blamabel.“ Die natürliche Geschlechterdifferenz, die überhaupt erst Nachkommenschaft ermögliche, mit Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung aufheben zu wollen, sei - so Racek – „blanker sach- und rechtslogischer Unsinn“.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer