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Elternverantwortung endet nicht mit der Scheidung

 

Familienrichterin Kovar bei Diskussion des Katholischen Familienverbands: Großteil der Richter plädiert für gemeinsame Obsorge.

 

Wien, 09. 11. 2010. "Elternverantwortung endet nicht mit einer Scheidung": Das betonte Familienrichterin Ursula Kovar bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Gemeinsame Obsorge" am Montag in Wien. Die Mehrheit der Richter spricht sich laut Kovar für eine gemeinsame Obsorge aus; Gerichtsverfahren seien immer "die schlechteste Lösung". Die Praxis zeige, dass Kinder im Zuge einer gemeinsamen Obsorge den jeweils anderen Elternteil um ein Monat pro Jahr öfter sehen würden; hingegen komme es bei alleiniger Obsorge zehn Mal häufiger zum Kontaktabbruch mit dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil, so Kovar bei der Diskussion, die Teil der Jahreshauptversammlung des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien war.


In der Mehrzahl der Fälle bleibe der Nachwuchs nach einer Scheidung bei der Mutter - und Väter befänden sich oft in einer verzweifelten Situation im Hinblick auf die Kinder, berichtete die Familienrichterin. Das Gericht könne zwar eine Besuchsbegleitung anordnen - Kleinverdiener könnten sich diese aber oft nicht leisten. Väter müssten sich das Besuchsrecht quasi "kaufen": "Und das ist gegenüber Vater wie Kind eine unglaubliche Härte", befand Kovar.

Weiters wies sie darauf hin, dass Unterhaltszahlungen in der Regel regelmäßiger seien, wenn nicht-obsorgeberechtigte Elternteile stärker in das Leben der Kinder eingebunden seien.

Anderer Elternteil keine "potenzielle Gefahr"
Die bei Gerichtsverfahren eingesetzte Gesundheitspsychologin Marianne Waldemair ergänzte, dass bei alleiniger Obsorge die Besuchsrechtsregelung oft als Druckmittel eingesetzt werde und nicht obsorgeberechtigte Väter in vielen Fällen irgendwann aufgäben. Väter dürften nicht "als potenzielle Gefahr" dargestellt werden, betonte Waldemair.

Auf Schwächen des geltenden Scheidungsrechts kam auch der Leiter der Zivilrechtssektion des Justizministeriums, Georg Kathrein, zu sprechen. Eine gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung setze voraus, dass ein primärer Aufenthaltsort für die Kinder festgelegt werden müsse; ein "Doppelresidenzmodell" sei derzeit nicht möglich.

Im Fall von unehelichen Kindern stehe grundsätzlich der Mutter die Obsorge zu; für eine gemeinsame Obsorge sei ein Übereinkommen erforderlich. Bei Scheitern eines solchen sei wieder nur ein primärer Aufenthaltsort möglich, erklärte Kathrein. Er schlug vor, dass künftig Doppelresidenzen - so wie die gemeinsame Obsorge - auch gegen den Willen eines geschiedenen Elternteils möglich sein sollten.

SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz erläuterte, warum eine verpflichtende gemeinsame Obsorge für ihre Partei "nicht der Weisheit letzter Schluss" sei: Herrsche extremer Hass zwischen den geschiedenen Eltern, brauche es klare Verhältnisse für das Kind, klare Entscheidungen, "wer wo zu Hause ist" sowie klare Verantwortlichkeiten. Seien Beziehungen derart zerrüttet, "dann sollen Streitigkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden", so Mautz. Allerdings stimme man in dem Punkt überein, bei strittigen wie einvernehmlichen Scheidungen das Besuchsrecht klarer und schneller mitzuregeln und eine Rahmenbesuchszeit festzulegen.

 

f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer

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