Maskenpflicht in der Schule
- im gesamten Schulgebäude sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ab der Sekundarstufe I, wenn das Kind/der Jugendliche positiv getestet wurde und symptomfrei ist
- zeitlich befristet für alle Schülerinnen und Schüler nach Anordnung der Schule bzw. der Gesundheitsbehörde (muss evidenzbasiert geschehen)
Diese Informationen ersetzen keine behördlichen Vorgaben. Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien übernimmt für die Richtigkeit des Inhalts keine Haftung.