Covid-19 Fall in der Klasse/Hortgruppe meines Kindes
Tragen eines Mund-Nasenschutzes (Primarstufe, Sekundarstufe I) bzw einer FFP2 Maske (Sekundarstufe II)
Anordnung von Antigentests
zeitversetzter Unterrichtsbeginn bzw. gestaffelte Pausenzeiten
=> all diese Maßnahmen müssen evidenzbasiert geschehen und sind zeitlich befristet. Ab einer Dauer der Maßnahmen von mehr als zwei Wochen bedarf es der Zustimmung der Bildungsdirektion
Als zusätzliche Maßnahme kann befristet ein ortsungebundender Unterricht ("Home-Schooling") angeordnet werden. Die Eltern haben hierbei Anspruch auf Sonderbetreuungszeit.
Diese Informationen ersetzen keine behördlichen Vorgaben. Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien übernimmt für die Richtigkeit des Inhalts keine Haftung.