Mein Kind hat Corona
- ein positver Antigentest muss binnen 48 Stunden mittels PCR-Test bestätigt werden
- Kinder der Primarstufe (Volksschule) dürfen die Bildungseinrichtung nicht betreten, dieses Verbot gilt auch für Lehrkräfte und externe Personen.
- SchülerInnen und Schüler ab Sekundarstufe 1 dürfen unter folgenden Auflagen die Bildungseinrichtung besuchen:
- symptomfrei
- FFP2 Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude
- FFP 2 Maskenpflicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann
- Masken dürfen nur in einem eigenen Raum für positiv getestete Personen abgenommen werden
- Eine Freitestung mittels PCR Test ab dem 5. Tag ist möglich (negativ oder CT-Wert > 30)
Diese Informationen ersetzen keine behördlichen Vorgaben. Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien übernimmt für die Richtigkeit des Inhalts keine Haftung.