Soziale Familienpolitik in Wien: Ausbau oder Kürzungen?
Zu den Bereichen:
- Reform des Wiener Familienzuschusses
- Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
- Wiener Linien: Schluss mit der Bereicherung auf Kosten der Kinder und des Familienlastenausgleichsfonds
Nach Beschluss des Kinderbetreuungsgeldes:
Rasche Reform des Wiener Familienzuschusses!
Nach dem Beschluss über das Kinderbetreuungsgeld ist eine Reform des Wiener Familienzuschusses überfällig. Alle Bundesländer werden sich dank Kinderbetreuungsgeld viele Ausgaben ersparen. Weil es nicht sein darf, dass Bundesländer und Gemeinde Wien auf Kosten der Familien einsparen, muss das budgetierte Geld für den Wiener Familienzuschuss nun auch wirklich den Familien zugute kommen!
Folgende Leitlinien verfolgt der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) dabei:
1) Die Bezugsdauer für den Wiener Familienzuschuss soll vom derzeitigen 2. und 3. Lebensjahr auf die Zeit von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr ausgeweitet werden. Schließlich hört die Betreuung nicht mit dem dritten Geburtstag des Kindes auf!
2) Um bedürftigen Familien wirklich effizient zu helfen, sollen
Einkommensgrenzen und Zuschüsse jährlich valorisiert werden.
3) Vor allem in der Übergangsphase, in der noch nicht alle
Kinderbetreuungsgeld beziehen, weil etwa der Geburtstag des Kindes vor dem 1. 1. 2002 liegt, soll der Wiener Familienzuschuss bedürftigen Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren helfen und dabei auch das erste Lebensjahr einbeziehen.
Der Wiener Familienzuschuss hat sich seit seiner Einführung auf Initiative des KFVW konsequent weiterentwickelt. Beispielsweise wurde 1998 die Erweiterung des Bezieherkreises dank Nicht-Berücksichtigung des Kinderabsetzbetrags bei der Berechnung des Familiennettoeinkommens erreicht. Auch die Anhebung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens wurde vom KFVW wiederholt eingemahnt. Nun ist es erneut Zeit für Reformen!
Beim Wiener Familienzuschuss werden zur Zeit die nachfolgenden gerundeten bzw. leicht modifizierten IFES-Gewichtungsfaktoren angewendet: erster Erwachsener 1,0; zweiter Erwachsener 0,8; jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unversorgte Kind 0,5; alleinerziehender Elternteil 1,35. Zu kritisieren bleibt allerdings, dass es noch immer zu keiner jährlichen Dynamisierung der Zuschußhöhen und Anspruchsgrenzen des Wiener Familienzuschusses gekommen ist.
Der Wiener Familienzuschuss kommt seit 9 Jahren einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehern in einer Höhe von 700 bis 2100 ATS monatlich während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zugute. Unter Berücksichtigung der Inflationsraten der letzten Jahre müßte eine Valorisierung eine Erhöhung des Zuschusses auf Beträge zwischen 65 -70 ? (894 - 963 ATS) und 200 ? (2.752 ATS) bringen.
Die Mittel für den Wiener Familienzuschuss machen im aktuellen Wiener Budget knapp 83 Millionen Schilling aus. Diese müssen unbedingt auch weiterhin direkt an die Familien gehen!
Vor der Wahl hat die Wiener SP gegenüber dem KFVW erklärt, dass "auch in Zukunft der Be-kämpfung der Armut besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, z.B. durch Weiterführung und allenfalls Anpassung des Wiener Familienzuschusses".
Bei der Konferenz der Landesfamilienreferenten aller österreichischen Bundesländer legten sich die Wiener Vertreter sogar fest: "Das geplante Kinderbetreuungsgeld stellt keine spezielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen dar; es kann nicht als Ersatz für den Wiener Familienzuschuss herangezogen werden, wohl kann es (wie schon bisher das Karenzgeld) als Einkommen angerechnet werden." Dies zeigt die Bedeutung der länderspezifischen Familienzuschüsse und ruft geradezu nach einer Weiterentwicklung und einem Ausbau derselben!
Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
In Wien gibt es für Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, keinen
Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Das gilt auch für Asylwerber. Für diese
Personengruppe kann Sozialhilfe nur in ganz bestimmten sozialen Härtefällen ausbezahlt werden. Vor der Wiener Wahl fragte der KFVW daher die Wiener Parteien, wie sie zu einer Umwandlung dieser Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung stehen. Die Antwort der SPÖ, die bekanntlich die Wahlen gewann:
"Ein Rechtsanspruch wird angestrebt." Die SPÖ verwies zudem darauf, dass ein "neuer Erlass über die Gewährung von Sozialhilfe an Fremde in Arbeit" sei. "Darin ist vorgesehen, die Bestimmungen an das derzeit gültige Fremdenrecht anzupassen. Ausschlaggebend für die Gewährung von Sozialhilfe würde unter anderem die Aufenthaltsdauer (Aufenthaltsverfestigung) sein. Demnach könnte an alle Fremde, die sich seit mindestens acht Jahren ununterbrochen und erlaubterweise im Bundesgebiet aufhalten, Sozialhilfe gewährt werden. Die Unterstützung wäre auf Dauer der Hilfsbedürftigkeit vorgesehen."
Wiener Linien: Schluss mit der Bereicherung
auf Kosten der Kinder und des Familienlastenausgleichsfonds!
Die Hauptforderungspunkte des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien betreffend die Wiener Linien:
1) die Verrechnung des Halbpreis-Tarifs für Schülerkarten gegenüber dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
2) die rasche Einführung von Halbpreis-Umweltstreifenkarten für Kinder
3) die Freifahrt für alle Schüler bei schulbezogenen Veranstaltungen wie z.B. Lehrausgängen
4) die Verlängerung der Gültigkeit der Nachmittagsbildungskarte auf Samstag sowie von Montag bis Freitag bereits jeweils ab 12.00 Uhr
Zur Zeit erhalten die Wiener Linien von den Familiengeldern aus dem
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) für die Schülerkarten den vollen
Erwachsenentarif ersetzt. Zu den 4600 ATS jährlich (10 x 460 Schilling
brutto, 400 netto, weil der FLAF keine 20% Umsatzsteuer zahlt, unter
15-Jährige 10 x 440 Schilling brutto, 418,18 netto) aus dem FLAF, von denen die Eltern 270 ATS Selbstbehalt zahlen müssen, kommen noch die Kosten für die Zusatzmarken zur ganztägigen Benützung (10 x 70 ATS), also weiter 700 ATS jährlich. Insgesamt kostet eine Schülernetzkarte jährlich also 5300 ATS - soviel wie eine Jahresnetzkarte für Erwachsene. Nur für Pensionisten gibt es eine Ermäßigung: Während normale Jahreskartenbesitzer bei monatlicher
Abbuchung jährlich 5300 ATS zahlen, müssen Frauen ab 60 und Männer ab 65 Jahren für die Jahreskarte generell nur 2650 ATS begleichen. Höchste Zeit, dass die Seniorenermäßigung auch auf Kinder erweitert und die Bereicherung der Wiener Linien auf Kosten des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beendet wird.
Inakzeptabel ist auch die Situation der Schülerinnen und Schüler, die in
der Nähe der Schule wohnen und daher keinen Anspruch auf eine
Schülerfreifahrt haben. Die von den Verkehrsbetrieben angebotene
"Nachmittagsbildungskarte" hat nämlich mehrere Haken: Erstens gilt sie erst ab 13.00 Uhr, wobei viele Schülerinnen und Schüler oft schon früher aus haben und zweitens darf sie Samstag vormittag nicht verwendet werden. Es ist nicht einzusehen und weiterhin ungerecht, dass die Zusatz-Monatsmarke um 70 ATS die Schülerkarte einmal zur Ganztagesnetzkarte macht, bei Schülern, die keinen Freifahrtausweis haben, aber nicht. Schülerinnen und Schüler, die auf "Nachmittagsbildungskarten" zurückgreifen müssen, haben außerdem den Nachteil, dass ihre Eltern trotz Zusatzmarke am Samstag Vormittag noch extra einen Fahrschein zwicken müssen.
Derzeit wehren sich die Wiener Linien noch gegen die Reformvorschläge des Familienverbandes, fürchten sie doch das Versiegen einer wichtigen Einnahmenquelle. Ausrede: In den Schulferien, an Sonn- und Feiertagen ("an 148 Tagen im Jahr") würde ohnehin Schülerfreifahrt gewährt. Wer nicht weiß, dass die Wiener Linien das ganze Jahr über ohnehin pro Kind so viel kassieren wie pro Erwachsenem könnte glatt darauf hereinfallen. Sollen Kinderkarten vielleicht noch mehr kosten als Erwachsenenkarten? Wo sonst
kann man ungeniert Kindern Erwachsenentarife verrechnen?
Pressekonferenz des
Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien
Wien, 9. 7. 2001
Gesprächspartner:
Dr. Alfred Racek, Vizevorsitzender des Katholischen
Familienverbandes der Erzdiözese Wien
Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer des Katholischen
Familienverbandes der Erzdiözese Wien