Familienverband lobt Zusage Minister Haupts: Anhebung der Familienbeihilfe auch für Behinderte
Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien begrüßt die Anhebung des Zuschlags zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder ab 2003
"Mit großer Freude und Genugtuung" hat der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) die Zusage des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, Mag. Herbert Haupt, begrüßt, den Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder ab dem Jahr 2003 um jeweils 100 Schilling (7,27 ?) zu erhöhen. Wie der Geschäftsführer des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien, Mag. Andreas Cancura,
erklärte, habe Haupt die Anhebung dieses Zuschlags für behinderte Kinder gegenüber dem KFVW brieflich bestätigt und als "ausdrückliches Anliegen" bezeichnet. Damit habe Haupt einen Appell des KFVW beherzigt, beim geplanten Familienpaket nicht auf die behinderten Kinder zu vergessen.
Cancura wertet diese Zusage Haupts als "wichtiges Signal an die Eltern
behinderter Kinder". So "wichtig und richtig" es sei, den Familien, die
nicht mehr in den Genuss des Kinderbetreuungsgeldes kommen, ab dem 4. Lebensjahr des Kindes durch die allgemeine Erhöhung der Familienbeihilfe familienpolitische Unterstützung zu gewähren, so wichtig sei es auch, dass die Anpassung der Familienbeihilfe an die Teuerungsrate bei behinderten Kindern nicht geringer ausfalle als bei allen anderen Kindern. In Österreich wird für 60.000 erheblich behinderte Kinder der Erhöhungszuschlag ausbezahlt.
Der KFVW hatte wiederholt die Absicht der Bundesregierung begrüßt,
zusätzlich zum neuen Kinderbetreuungsgeld die Familienbeihilfe ab dem Jahr 2003 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr um 100 Schilling (Euro 7,27) pro Monat zu erhöhen, wollte aber auch den Familienbeihilfen-Zuschlag für erheblich behinderte Kinder von derzeit 1800 ATS auf 1900 ATS pro Monat und Kind angehoben wissen, was Minister Haupt nun zugesagt hat. Dieser Erhöhungszuschlag wird unabhängig von Alters- und Mehrkindstaffel bei Betroffenen zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
Die Familienbeihilfe ist derzeit nach Alter und Kinderzahl gestaffelt und
wird gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Außerdem wurde seitens der Bundesregierung beschlossen und von Minister Haupt bestätigt, die Familienbeihilfe für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr jeweils um 100 ATS zu erhöhen. "Dies bedeutet, dass ab 1. 1. 2003 eine weitere Altersstaffel bei der Familienbeihilfe eingeführt wird. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gibt es nach dem Kinderbetreuungsgeld mehr an Familienbeihilfe," so KFVW-Geschäftsführer Andreas Cancura.
Auch die Anhebung des Mehrkindzuschlags für jedes dritte und weitere Kind bereits ab 1. 1. 2002 von ATS 400,- (ca. Euro 29) auf ATS 500,- (Euro 36,4) in Familien, deren zu versteuerndes Familieneinkommen unter der zwölffachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt (2000: 518.400 ATS, 2001: 532.800 ATS brutto jährlich), stößt beim Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien auf positive Resonanz.
Wien, 13. 7. 2001
f. d. R.: Eva Czitsch, Stv. Geschäftsführerin KFVW