Kinderbetreuungsgeld - ein echter Meilenstein!
Am 1. Jänner wird eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes für Österreichs Familien Wirklichkeit: 6.000 Schilling monatlich für alle Eltern bis zum dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Der Gesetzesentwurf für das ab Jänner 2002 geplante Kinderbetreuungsgeld ist in Begutachtung! Das Kinderbetreuungsgeld – eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes - ersetzt das alte Karenzgeld, das nur an berufstätige Eltern bezahlt wurde, die ihren Erwerb unterbrachen. Ab 1. Jänner bekommt jede Familie nach Geburt eines Kindes 6.000 Schilling netto im Monat - gleichgültig, ob Mutter bzw. Vater vorher erwerbstätig waren oder nicht. Das Geld wird in jedem Fall 30 Monate lang - also zweieinhalb Jahre lang - ausbezahlt. Eine Verlängerung bis zum dritten Geburtstag gibt es, wenn der zweite Elternteil - wenigstens sechs Monate lang - die Betreuung des Kindes übernimmt.
Die deutlichste Verbesserung bringt das Kinderbetreuungsgeld für jene Mütter, die bisher gar keinen oder nur einen teilweisen Anspruch auf Karenzgeld hatten - also für geringfügig Beschäftigte, Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Bäuerinnen und Selbstständige.
Sie werden künftig mindestens 30 Monate lang 6.000 Schilling erhalten, das sind in Summe 180.000 statt bisher null Schilling! Profitieren von der neuen Regelung werden auch all jene Mütter, die nach der Karenzzeit nicht gleich wieder in den Erwerb zurückkehrten. Sie gingen bisher nach der Geburt eines weiteren Kindes leer aus. Ab 1. Jänner erneuert bzw. verlängert jede Geburt automatisch den Anspruch auf monatlich 6.000 Schilling – auf jeden Fall bis zum 30. Lebensmonat des jüngsten Kindes.
Einzige Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld ist, dass man auch einen Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Für Ausländer in Österreich bedeutet dies, dass sie fünf Jahre Aufenthalt in Österreich oder eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vorweisen müssen. Für jene Fälle, bei denen eine Ausländerin (durch Scheidung oder durch Arbeitsverlust) den Anspruch auf Familienbeihilfe verloren hat, bisher aber trotzdem Anspruch auf das Karenzgeld gehabt hätte, sieht der Entwurf eine "Sonderregelung" vor: Auch sie können das Kindergeld beziehen, wenn sie - wie beim Karenzgeld - bereits 52 Wochen oder vor dem 25. Lebensjahr 20 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig erwerbstätig waren. Die Verbesserungen werden aber auch für jene Eltern gelten, deren Kinder nach dem 30. Juni 2000 geboren wurden, wenn sie einen Anspruch auf Karenzgeld erworben hatten. Inzwischen sind auch die in den vergangenen Wochen heftig diskutierten arbeitsrechtlichen Details rund um das neue Kinderbetreuungsgeld bekannt: Für alle Arbeitnehmer(innen) bleibt der Rechtsanspruch auf Karenz (das Recht, vom Dienst freigestellt zu werden) bis zum 24. Lebensmonat des Kindes erhalten. Der damit verbundene Kündigungsschutz endet - wie bisher - vier Wochen nach Ende der Karenz. Ebenso bleiben die bisherigen Regelungen über die Teilzeitbeschäftigung (die Herabsetzung der jeweiligen Arbeitszeit um zwei Fünftel) unverändert aufrecht. Bei bereits bestehenden Teilzeitregelungen gibt es die Wahl, in der alten Regelung ohne Zuverdienstgrenze mit dem halben Kinderbetreuungsgeld zu verbleiben oder in das neue System (volles Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. bzw. 36. Lebensmonat des Kindes mit Zuverdienstgrenze) zu wechseln.
„Wichtigste Innovation"
Der Vorsitzende des Wiener Katholischen Familienverbandes (KFVW), Andreas Dobersberger, bezeichnete das Kinderbetreuungsgeld als die "mit Abstand wichtigste familienpolitische Innovation der letzten Jahrzehnte". Die Regierung übertreibe nicht, wenn sie von einem "Meilenstein" spreche, so Dobersberger: "Vor allem ist jetzt einmal Freude angesagt - über eine wegweisende Neuerung zum Wohl zig-tausender Kinder und ihren Eltern", so Dobersberger.
Wie der KFVW-Vorsitzende sagte, strebe der Katholische Familienverband eine Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes ohne Zuverdienstegrenze und mit auf 36 Monate ausgedehntem Kündigungsschutz an. Außerdem würde ein Kinderbetreuungsgeld ohne verordneten „Rollentausch" im letzten Halbjahr den jungen Familien noch mehr „Freiraum in der Lebensgestaltung" bringen und Alleinerziehenden ebenso zugute kommen.
Diese "Wermutstropfen" änderten aber nichts daran, dass sich das Leben mit Kindern für viele Eltern entscheidend verbessern wird: "Jahrzehntelang wurde Politik so betrieben, als wäre eine Geburt ein Unfall, der massive Behinderungen im Leben bringt, wenn der Nachwuchs nicht rasch außer Haus untergebracht wird. Wer sich dennoch ohne finanzielles Risiko dem Neugeborenen widmen wollte, musste sich - wie gegen einen Unfall – zuvor durch Erwerbszeiten 'versichern' lassen". Eine derart herzlose und kinderfeindliche Politik gehöre ab Jänner 2002 mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld endlich der Vergangenheit an.
Der Vergleich macht Sie sicher:
Das alte Karenzgeld |
Das neue Kinderbetreuungsgeld ab 1.1.2002 |
monatlich 5.643 ATS (410 Euro) | monatlich 6.000 ATS (436 Euro) |
mindestens 18, maximal 24 Monate (18 + 6) | mindestens 30, maximal 36 Monate (30 + 6) |
als Versicherungsleistung nur für Sozialversicherte, trotzdem kommen 70% aus FLAF und nur 30% aus der Sozialversicherung | als Familienleistung für alle, auch für geringfügig Beschäftigte, Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Bäuerinnen und Selbstständige |
Zuverdienstgrenze 4.076 Schilling monatlich | Zuverdienstgrenze 14.000 ATS monatlich |
Karenzzeiten gelten für die Pension nur als Ersatzzeiten | 18 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs werden pensionsbegründende Beitragszeiten, darüber hinaus gehende Zeiten bis zum 4. Geburtstag des Kindes gelten als Ersatzzeiten, Bezieherinnen sind krankenversichert |
24 Monate Kündigungsschutz | 24 Monate Kündigungsschutz |
Weiters: Der Zuschuss zum Karenzgeld in Höhe von ca. ATS 2.500,- (181,68 Euro) monatlich für sozial schwache Eltern und AlleinerzieherInnen bleibt erhalten. Während der Karenz kann mit dem bisherigen Arbeitgeber bis zu 13 Wochen im Kalenderjahr eine vorübergehende Beschäftigung (z. B. als Urlaubsvertretung) vereinbart werden ohne den Kündigungsschutz zu verlieren. Im Anschluss an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Familienpolitik aktuell:
Ab 1. 1. 2003 wird die Familienbeihilfe für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr um ATS 100,- (Euro 7,27) pro Monat erhöht.
In Familien, deren zu versteuerndes Familieneinkommen unter der zwölffachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2000: 518.400 ATS, 2001: 532.800 ATS brutto jährlich) liegt, wird der Mehrkindzuschlag für jedes dritte und weitere Kind bereits ab 1. 1. 2002 von ATS 400,- (ca. Euro 29) auf ATS 500,- (Euro 36,4) angehoben.
30. 4. 2001