Wahlweises Ehepartner-Splitting gefordert - Strafsteuer für Zeit mit Kindern?
Die Diskriminierung von Alleinverdiener-Familien im Steuerrecht und ein Lösungs-Modell
Wien, 25. 4. 02
Alleinverdiener-Familien in Österreich haben es oft schwer: Sie müssen sämtliche Ausgaben aus einem einzigen Einkommen bestreiten ? und werden dafür auch noch bestraft, denn: Alleinverdiener-Familien müssen deutlich mehr Steuern an den Staat abliefern als Doppelverdiener-Familien ? bei in Summe gleichem Einkommen und gleich vielen Personen im Haushalt!
Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Doppelverdiener-Familie mit zwei Monatseinkommen zu je 1100 € brutto (gesamt 2200 €) bezahlt 1405,52 € Lohnsteuer im Jahr. Netto bleiben ihr monatlich zweimal 853,48 € = 1706.96 € (ohne 13. und 14. Monatsgehalt). Eine Alleinverdiener-Familie mit gleichem Familieneinkommen (2200 €) muss hingegen jährlich 4045,76 € an den Staat abliefern und hat monatlich nur 1489,79 € zur Verfügung (ohne Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages wären es 1459,45 €).
Dieser Alleinverdiener-Familie bleiben also jährlich netto 2640,24 € weniger in der Geldbörse als der Doppelverdiener-Familie mit gleichem Familieneinkommen. Das monatliche Minus beträgt 217,17 €!
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis:
Eine Doppelverdiener-Familie mit zwei Monatseinkommen zu je 1500 € brutto (gesamt 3000 €) bezahlt 3989,96 € Lohnsteuer im Jahr. Netto bleiben ihr monatlich zweimal 1087,82 € = 2157,64 € (ohne 13. und 14. Monatsgehalt).
Eine Alleinverdiener-Familie mit gleichem Familieneinkommen (3000 €) muss hingegen jährlich 7692,78 € an den Staat abliefern und hat monatlich nur 1851,34 € zur Verfügung (ohne Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages wären es 1821,01 €).
Dieser Alleinverdiener-Familie bleiben also jährlich netto 3702,82 € weniger in der Geldbörse als der Doppelverdiener-Familie mit gleichem Familieneinkommen. Das monatliche Minus beträgt 306,30 €!
Die Alleinverdiener-Familie hat also in jedem Fall wesentlich mehr als einen ganzer Brutto-Monatslohn mehr an Lohnsteuer zu bezahlen als die Doppelverdiener-Familie, obwohl das Einkommen um keinen Cent höher ist (Alleinverdienerabsetzbetrag bereits berücksichtigt!).
Bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird also die Alleinverdiener-Familie im Steuerrecht derzeit diskriminiert, was de facto einer Art "Straf-Steuer" für Familien gleichkommt, in denen ein Partner die Kinderbetreuung übernimmt (oder z.B. pflegebedürftige Familien-Angehörige be-treut). Damit werden familiäre Entscheidungen staat-lich bevormundet und die Wahlfreiheit eingeschränkt.
Die Ursache:
Verantwortlich für diese Diskriminierung im Steuerrecht ist ein Systemfehler der Individualbesteuerung, der die soziale Wirklichkeit von Familien negiert: In Österreich gilt jeder Steuerpflichtige zunächst als "Single". Der Steuertarif wird ohne Rücksicht darauf ermittelt, wie viele Personen von einem Einkommen leben und wie viele Einkommen vorhanden sind. Wer 1.000 € verdient, wird automatisch als ärmer eingestuft als jemand mit 2.000 € - egal, ob der Partner gar nichts oder sehr viel verdient.
Der von der ermittelten Steuerschuld erst hinterher abgezogene "Alleinverdiener-Absetzbetrag" von 363,36 € pro Jahr kann (wie das Beispiel oben eindrucksvoll zeigt, bei dem der Alleinverdienerabsetzbetrag bereits berücksichtigt wurde) die Diskriminierung von Alleinverdiener-Familien bei weitem NICHT beseitigen!
Die Lösung:
Es gilt, eine Lösung zu finden, die vor Ermittlung der Tarifstufe - also bereits bei der Steuerbemessung - ansetzt. Der KFVW schlägt hierfür die Einführung des wahlweisen Ehepartner-Splittings vor, das zugleich:
- die steuerliche Benachteiligung von Alleinerverdiener-Familien aufhebt, dabei aber
- die grundsätzliche Beibehaltung des Systems der Individualbesteuerung ermöglicht und somit keine Verschlechterungen für Doppelverdiener-Familien mit sich bringt.
Das wahlweise Ehepartner-Splitting soll - entsprechend der gegenwärtigen Regelung für den Alleinverdiener-Absetzbetrag - von jedem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden können, der:
- mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und vom Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, oder
- mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einem Lebensgefährten zusammenlebt und mindestens ein Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, betreut
Beim "Ehepartner-Splitting" werden:
- die Einkünfte der Partner vor Berechnung der Steuer zusammengezählt,
- auf beide Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt oder "gesplittet" (d.h. durch zwei dividiert);
- von diesen Einkommen wird - wie bei Doppelverdienern - die Steuer ermittelt
- und für beide Partner - also doppelt - bezahlt.
Dieses Ehepartner-Splitting sollte (statt des - deutlich anzuhebenden - Alleinverdienerabsetzbetrags) besonders auch dann anwendbar sein, wenn einer der Partner gar kein Einkommen hat, und stellt sicher, dass Alleinverdiener-Familien nur mehr genau die selbe Steuer zu bezahlen haben wie Doppelverdiener-Familien mit dem selben Familieneinkommen und der selben Personen-Anzahl (sodass die derzeitige, ungerechte "Straf-Steuer" künftig entfällt).
Da das Ehepartner-Splitting "wahlweise" erfolgen soll, bleibt die bisherige Steuerberechnung als Alternative aufrecht. Vom Finanzamt ist die für den jeweiligen Familientyp günstigere Variante zu berechnen, sodass weder Frauen aus dem Erwerbsleben gedrängt werden noch Alleinverdiener- Familien benachteiligt sind.
Auch doppelverdienende Ehepaare sollen von der neuen Regelung auf Wunsch profitieren können. Bei unterschiedlicher Höhe der Einkünfte sollten die Ehepaare ihre Einkommen zusammenlegen, durch zwei dividieren und durch die Anwendung des günstigeren Steuersatzes Steuer sparen können!
Ist die Einkommensteuer aufgrund der geringen Einkünfte so niedrig, dass sich weder das Ehepartner-Splitting noch der Alleinverdienerabsetzbetrag auswirkt, kommt es - wie schon bisher - zu einer Gutschrift.
Das wahlweise Ehepartner-Splitting, das gleich hohe Familieneinkommen auch steuerlich gleich behandelt, eignet sich somit als zeitgemäßes Konzept, das der Vielfalt an Lebensentwürfen moderner Familien durch mehr Wahlfreiheit und weniger Bevormundung gerecht wird.