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Familiensteuerreform: Kommt Steuer-Splitting für Familien?

Entlastung von Allein- und Doppelverdienerfamilien durch ein wahlweises Ehepartner-Splitting !


Das neue ehrgeizige Projekt des Wiener Familienverbands lautet: Einführung eines wahlweisen Ehepartner-Splittings im Steuerrecht. Denn derzeit müssen Alleinverdiener-Familien - und Doppelverdienerfamilien mit unterschiedlich hohen Einkommen - dank Steuerprogression und Individualbesteuerung deutlich mehr Steuern an den Staat abliefern als Doppelverdiener-Familien, die ihr Einkommen möglichst ausgeglichen verteilen können - bei in Summe gleichem Einkommen und gleich vielen Personen im Haushalt.

Folgende Beispiele veranschaulichen dies deutlich:

Familieneinkommen 2200 Euro:

1) Mann und Frau verdienen brutto je 1100 Euro. (Summe 2200 Euro)
Diese Familie hat monatlich netto (ohne 13./14.) 2 x 853,48 € = 1706,96 € zur Verfügung.
Diese Familie hat jährlich netto (mit 13./14.) 2 x 12002,64 € = 24005,28 € zur Verfügung.
Diese Familie zahlt jährlich (incl. 13./14.) 2 x 701, 26 € = 1402,52 € Lohnsteuer.

2) Mann verdient 1500 Euro, Frau durch Teilzeitbeschäftigung 700 Euro. (Summe 2200 Euro)
Diese Familie hat monatlich netto (ohne 13./14.) 1078,82 € + 576,45 € = 1655,27 € zur Verfügung.
Diese Familie hat jährlich netto (mit 13./14.) 15328,52 + 8084,3 € = 23412,82 € zur Verfügung.
Diese Familie zahlt jährlich (incl. 13./14.) 1994,98 + 0 = 1994,98 € Lohnsteuer.
Sie könnte sich durch ein Splitting 592,46 € jährlich ersparen!

3) Alleinverdienerfamilie (Mann bzw. Frau verdient 2200 Euro allein)
Diese Familie hat monatlich netto (ohne 13./14., AVD berücksichtigt) 1489,79 € zur Verfügung.
Diese Familie hat jährlich netto (mit 13./14.) 21362,04 € zur Verfügung.
Diese Familie zahlt jährlich (incl. 13./14.) 4045,76 € Lohnsteuer.
Sie könnte sich durch ein Splitting 2643,24 € jährlich ersparen!

Familieneinkommen 3000 Euro:

1) Mann und Frau verdienen brutto je 1500 Euro. (Summe 3000 Euro)
Diese Familie hat monatlich netto (ohne 13./14.) 2 x 1078,82 € = 2157,64 € zur Verfügung.
Diese Familie hat jährlich netto (mit 13./14.) 2 x 15328,52 € = 30657,04 € zur Verfügung.
Diese Familie zahlt jährlich (incl. 13./14.) 2 x 1994,98 € = 3989,96 € Lohnsteuer.

2) Mann verdient 2400 Euro, Frau durch Teilzeitbeschäftigung 600 Euro. (Summe 3000 Euro)
Diese Familie hat monatlich netto (ohne 13./14.) 1551,68 + 494,10 € = 2045,78 € zur Verfügung.
Diese Familie hat jährlich netto (mit 13./14.) 22418,12 + 6929,40 € = 29347,52 € zur Verfügung.
Diese Familie zahlt jährlich (incl. 13./14.) 5299,48 + 0 = 5299,48 € Lohnsteuer.
Sie könnte sich durch ein Splitting 1309,52 € jährlich ersparen!

3) Alleinverdienerfamilie (Mann bzw. Frau verdient 3000 Euro allein)
Diese Familie hat monatlich netto (ohne 13./14., AVD berücksichtigt) 1851,34 € zur Verfügung.
Diese Familie hat jährlich netto (mit 13./14.) 26954,22 € zur Verfügung.
Diese Familie zahlt jährlich (incl. 13./14.) 7692,78 € Lohnsteuer.
Sie könnte sich durch ein Splitting 3702,82 € jährlich ersparen!#


Steuerreform: Nägel mit Köpfen!


Man sieht: Dank Steuerprogression und Individualbesteuerung ist es am günstigsten, das Familieneinkommen zu möglichst gleichen Teilen auf möglichst viele aufzuteilen. Nur: Wer kann sich dies in der Praxis schon immer so richten? Und warum werden gleich große Familien mit gleich hohen Familieneinkommen so unterschiedlich besteuert?

Bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden also manche Familientypen – besonders die Alleinverdiener-Familien! - im Steuerrecht diskriminiert, was de facto einer Art "Straf-Steuer" für Familien gleichkommt, in denen ein Partner die Kinderbetreuung übernimmt (oder z.B. pflegebedürftige Familien-Angehörige betreut). Damit werden familiäre Entscheidungen staatlich bevormundet, die Wahlfreiheit wird eingeschränkt.

Das wahlweise Ehepartner-Splitting soll laut KFVW von jedem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden können, der:

  • mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und vom Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, oder
  • mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einem Lebensgefährten zusammenlebt und mindestens ein Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, betreut


Beim "Ehepartner-Splitting" werden:

  • die Einkünfte der Partner vor Berechnung der Steuer zusammengezählt,
  • auf beide Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt oder "gesplittet" (d.h. durch zwei dividiert);
  • von diesen Einkommen wird - wie bei Doppelverdienern - die Steuer ermittelt
  • und für beide Partner - also doppelt - bezahlt.


Das Ehepartner-Splitting sollte besonders auch dann anwendbar sein, wenn einer der Partner gar kein Einkommen hat. So soll sichergestellt werden, dass Alleinverdiener-Familien nur mehr genau die selbe Steuer zu bezahlen haben wie Doppelverdiener-Familien mit dem selben Familieneinkommen und der selben Personen-Anzahl (sodass die derzeitige, ungerechte "Straf-Steuer" künftig entfällt). Da das Ehepartner-Splitting "wahlweise" erfolgen soll, bleibt die bisherige Steuerberechnung als Alternative aufrecht. Vom Finanzamt ist die für den jeweiligen Familientyp günstigere Variante zu berechnen.


Durch neue Studie bestätigt


Bestätigt sieht sich der KFVW mit seinem Steuermodell durch eine neue Studie des WIFO-Experten Gerhard Lehner. Demnach würden Familien in Deutschland, wo es ein wahlweises Ehegatten-Splitting gibt, steuerlich weit besser behandelt als in Österreich. Die WIFO-Studie geht dabei den international unterschiedlichen Systemen zur Besteuerung von Familien auf den Grund: Die so genannte "Individualbesteuerung", wie sie in Österreich angewendet wird, sehe die Familie "nicht mehr als Einheit", die Verwendung des Einkommens innerhalb der Familie bleibe "außer Betracht". Der Individualbesteuerung liege die Auffassung zu Grunde, dass "jedes Familienmitglied für sich alleine wirtschaftet". Anders beim "Splitting, das laut der WIFO-Studie "international weit verbreitet" ist. Es wird zum Beispiel in Deutschland, den USA, Frankreich und Portugal angewendet. In Deutschland haben Familien sogar ein "Wahlrecht" zwischen dem Splitting und der Individualbesteuerung.

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