Familienverband erreicht entscheidende Verbesserung der Sozialhilfe in Niederösterreich
Allparteienkonsens vor der Landtagswahl
Wien, 19. 3. 2002:
"Die Hauptübel bei der Regelung der Sozialhilfe in Niederösterreich werden beseitigt." Mit dieser positiven Nachricht lässt Alfred Racek, Vizevorsitzender des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), aufhorchen und legt die entsprechenden Zusagen der Verantwortlichen aller im Niederösterreichischen Landtag vertretenen Parteien vor. In Hinkunft soll – wie vom Familienverband im Rahmen einer Pressekonferenz gefordert - der Kostenersatz der Hilfeempfänger grundsätzlich entfallen. Davon ausgenommen bleiben Fälle, wo Vermögen sichergestellt bzw. wo die Leistung infolge Verletzung der Anzeigepflicht oder durch Erschleichung erwirkt wurde. Racek bezieht sich auf entsprechende Schreiben von Sozial-Landesrätin Christa Kranzl (SP), dem Niederösterreichischen VP-Klubobmann Klaus Schneeberger, dem freiheitlichen Landtagsabgeordneten Franz Marchat sowie dem Landtagsabgeordneten der Grünen, Martin Fasan.
Landesrätin Kranzl stellte zudem gegenüber dem KFVW fest, dass Hilfe zum Lebensunterhalt außer in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen verschwiegen wurde, schon bisher „nicht zurückgefordert“ werde. Somit sind die einschlägigen Bestimmungen des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes totes Recht, das zwar keine juristische Wirkung entfaltet, sehr wohl aber eine abschreckend-psychologische. Durch die geplante Novellierung soll dieser abschrechende Effekt nunmehr beseitigt werden.
Namens der ÖVP erklärte Klubobmann Klaus Schneeberger: „Es ist beabsichtigt im Zuge der Harmonisierung der Sozialhilfebestimmungen der Länder den Ersatz durch (ehemalige) Hilfeempfänger und möglichst auch den Ersatz durch Unterhaltspflichtige österreichweit - einheitlich - neu zu regeln.“
Für die Freiheitlichen stellte Landtagsabgeordneter Franz Marchat klar: „Die niederösterreichischen Freiheitlichen sind grundsätzlich gegen Benachteiligung von Familien gegenüber Einzelpersonen. Wir befürworten daher die Novellierung der von Ihnen angeführten einschlägigen Bestimmungen im NÖ Sozialhilfegesetz und werden in der kommenden Legislaturperiode diesbezüglich geeignete Initiativen setzen.“
Die Grünen unterstützten von Anfang an die Forderung nach Abschaffung der Rückzahlungs-pflicht und waren im Landtag die einzige Fraktion, die dem Niederösterreichischen Sozialgesetz nicht zugestimmt hat.
Weiter aufrecht hält der KFVW aber die Forderung nach Abschaffung der Ersatzpflicht durch Angehörige, also von Kindern für ihre Eltern sowie von Eltern für ihre Kinder. „Damit würde der verschämten Armut, die aus der Nichtinanspruchnahme eigentlich gebührender Leistungen aus Rücksicht insbesondere auf unterhaltspflichtige Nachkommen resultiert, ein wirksamer Riegel vorgeschoben,“ so Racek.
f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer des KFVW