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Kinder als Feinde des Pensionssystems?

Katholischer Familienverband kämpft gegen familienfeindliche Pensionsreform: Bisherige Nachbesserungen aus Sicht der Familien völlig unzureichend 

 

 

Wien, 06.05.03
Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien kämpft gegen die familienfeindliche Pensionsreform, die vor allem Mütter mehrerer Kinder massiv benachteiligen würde. Die nach Protesten des Katholischen Familienverbands und anderer Organisationen „noch rasch aus dem Hut gezauberten Abfederungs-Maßnahmen für Mütter“ seien derart „dürftig“, dass dies geradezu einer „Verhöhnung“ der Betroffenen gleichkomme, so der Vorsitzende des Katholischen Familienverbands der Erzdiözese Wien (KFVW), Andreas Dobersberger. Das Prinzip des Generationenvertrags werde „auf den Kopf gestellt“, wenn Mütter kinderreicher Familien im Alter keine oder nur sehr wenig Pension beziehen, während ihre erwachsenen Kinder hohe Pensionen für jene erwirtschaften, die ohne Kinder einem durchgehenden Erwerb nachgehen konnten.

Die geplante Pensionsreform bedeute einen „totalen Bruch“ mit der bisherigen Familienpolitik der Regierung, die mit der Einführung des Kinderbetreuungsgelds auf mehr „Wahlfreiheit“ für Eltern abgezielt hatte. Auch das im neuen Regierungsprogramm vorgesehene Recht auf Teilzeit werde durch die Pensionspläne zum Bumerang. Der KFVW-Vorsitzende erinnerte an die Regierungserklärung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, wonach Österreich im Jahr 2010 „das familien- und kinderfreundlichste Land der Welt“ sein solle. „Mit der kinderfeindlichsten Pensionsreform der Welt wird das nicht gelingen“, so Dobersberger.

Eine Pensionsreform nach dem Motto „Kinder kriegen kann die Pension gefährden“ sei zudem das schlechteste Rezept, um das Pensionssystem langfristigzu sichern. Die Verteuerung des Systems sei - neben der höheren Lebenserwartung - auf den fehlenden Nachwuchs zurückzuführen. Statt diese „soziale Zeitbombe“ durch eine offensive Familienpolitik zu entschärfen, werde getrickst, um das System „ein paar Jahre weiter über die Runden zu retten“. Anstelle jungen Eltern Zeit für Kinder zu geben, dränge man sie beide in den Erwerb, damit möglichst viele Beitragspflichtige die leeren Pensionskassen füllen. Dobersberger: „Kurzfristig mag das sinnvoll sein, langfristig wird es das Problem verschärfen: Wenn nämlich all die zusätzlichen Erwerbstätigen selber in Pension gehen, aber die Kinder fehlen, die das bezahlen sollen“, so Dobersberger.

„Gebot der Stunde“ wäre es, das Alltagsleben mit Kindern zu erleichtern und Eltern den leidigen Dauerkonflikt zwischen Erwerb und Familie so lösen zu lassen, wie es ihrem persönlichen Lebensentwurf entspricht. Dazu gehörten zwischenzeitliche Berufspausen und die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit, ohne dass man dafür „im Alter büßen muss“, forderte der KFVW-Vorsitzende.

 

 

Wie funktioniert die Pensionsberechnung?


Die Höhe der Pension wird vor allem von zwei Faktoren bestimmt: von der Zahl der Beitragsmonate und der Zahl der Versicherungsmonate. Als Beitragsmonate gelten jene Zeiten, in denen man als Berufstätiger pflichtversichert war oder freiwillig Beiträge bezahlt hat. Rechnet man die so genannten „Ersatzzeiten“ hinzu (die man z.B. für den Präsenzdienst, für den Zivildienst, für Kindererziehung, lange Krankenstände, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Notstandshilfe-Bezugs bekommt), erhält man die Zahl der Versicherungsmonate.

Um überhaupt eine Pension zu erhalten, braucht man mindestens 180 Beitragsmonate (15 Jahre) oder 300 Versicherungsmonate (25 Jahre) im Laufe seines Lebens oder 15 Versicherungsjahre in den vergangenen 30 Jahren. Die ausbezahlte Pension ist immer ein bestimmter Prozentsatz der so genannten Pensions-Bemessungsgrundlage: Je mehr Versicherungsmonate man gesammelt hat, desto mehr Prozent der Bemessungsgrundlage (zwischen 25 und 80 Prozent) bekommt man. Wie hoch die Bemessungsgrundlage ist, hängt bis jetzt vom durchschnittlichen Einkommen der 15 besten Beitragsjahre ab. Das soll laut Regierung anders werden: In Hinkunft soll für die Bemessungsgrundlage das Einkommen der 40 (!) besten Jahre herangezogen werden (Verlängerung des Durchrechungszeitraums). Der Effekt: Plötzlich senken Zeiten, in denen man wenig verdient hat oder nur teilzeitbeschäftigt war, die Bemessungsgrundlage und deshalb spürbar die Pension. Nur versicherungslose Zeiten (etwa durch längere Berufsunterbrechungen) fließen auch in Hinkunft nicht in die Bemessungsgrundlage ein.

 

 

Kindererziehung als Falle?


Seit 1993 erhalten Frauen pro Kind bis zu vier Jahre für die Kindererziehung angerechnet, allerdings nicht als echte Beitragszeiten, sondern nur als Ersatzzeiten. Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgelds werden 18 Monate davon sogar als echte Beitragszeiten gerechnet. Der Vorteil: Diese Monate wirken auch pensionsbegründend, machen es also leichter, überhaupt einen Pensionsanspruch zu erwerben. Der erste Haken: Die Pensionsbegründung ist an das neue Kinderbetreuungsgeld gekoppelt. Sie gilt also erst für Kinder, die ab 1. Jänner 2002 geboren wurden, und wird damit frühestens in etwa 20 Jahren wirksam. Der zweite Haken: Pensionsbegründende Kindererziehungszeiten fließen als echte Beitragsmonate bei einer 40-jährigen Durchrechnung direkt in die Bemessungsgrundlage ein. Die Folge: Durch die niedrige Bewertung dieser Zeiten sinkt die Bemessungsgrundlage ab. Denn Monate der Kindererziehung werden nicht - wie etwa der Präsenzdienst - mit dem österreichischen Durchschnitteinkommen bewertet, sondern mit dem ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz. Dieser macht derzeit 643,54 Euro aus.

Der Fortschritt der „pensionsbegründenden“ Anrechnung von Kindererziehungszeiten würde bei einer 40-jährigen Durchrechnung plötzlich zum Rückschritt werden: Zwar hilft die Pensionsbegründung Frauen mit sehr wenig Beitragsjahren, überhaupt einen Pensionsanspruch zu erwerben. Für viele Frauen brächten die pensionsbegründenden Erziehungszeiten aber nunmehr mehr Schaden als Nutzen, weil sie die Bemessungsgrundlage - und damit die Pension - senken würden. So gesehen könnte die geplante Ausweitung der pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate sogar ein Nachteil sein, der eine zusätzliche Kürzung der Pension bedeutet. Eine deutliche Pensionskürzung würden bei der 40-jährigen Durchrechnung auch jene Zeiten bewirken, in denen eine Mutter nur teilzeitbeschäftigt war. Bei der alten Berechnung nach den 15 besten Beitragsjahren fielen diese Zeiten meist nicht ins Gewicht.

Die nach zahlreichen Protesten von der Regierung vorgesehenen „Abfederungen“ sind äußerst dürftig: Für jedes Kind sollen drei Jahre beim Durchrechnungszeitraum abgezogen werden. Zudem soll die Bewertung der Kindererziehungszeiten jährlich um zwei Prozent angehoben werden, um nach 25 Jahren (!) das Eineinhalbfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes von derzeit 643,54 Euro zu erreichen!


Der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien fordert zumindest:

1) Bemessung der Kindererziehungszeiten für die Pension nach dem Durchschnittseinkommen (wie beim Präsenzdienst) und nicht wie derzeit nur nach der Ausgleichszulage!

2) Verkürzung des Durchrechnungszeitraumes für die Pension um sechs Jahre pro Kind - statt der geplanten drei Jahre!

3) Pensionsbegründende Kindererziehungszeiten soll es nicht erst für die Bezieherinnen und Bezieher des Kindesbetreuungsgeldes geben, sondern für alle, die Kinder erzogen haben!

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