Geburtenrückgang: Umverteilung zu Familien notwendig!
Wahlweises Ehepartner-Splitting, gesichertes Familien-Existenzminimum und wahlweises Ehepartner-Pensionskonto gefordert
Wien, 29.8.03
Für das deutliche Abfangen von Einkommens- und Pensionsverlusten aufgrund von Zeiten der Kindererziehung hat sich der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien ausgesprochen. Wie KFVW-Geschäftsführer Andreas Cancura erklärte, müsse die gesellschaftliche Schieflage, die Familien nach wie vor diskriminiere und kinderlose Doppelverdiener (DINKS – double income, no kids) bevorzuge, beseitigt werden. Erst dann könne man damit rechnen, dass die Geburtenrate wieder ansteige. Cancura: „Dinks sind in unserer Gesellschaft nach wie vor privilegiert, bauen aber darauf, dass andere für sie den Generationenvertrag erfüllen. Deshalb muss man durch ein wahlweises Ehepartner-Splitting, ein gesichertes Familien-Existenzminimum sowie ein wahlweises Ehepartner-Pensionskonto gegensteuern.“
Cancura kritisiert auch die jüngsten pensionsrechtlichen Verschlechterungen gerade im Bereich Kindererziehungszeiten, durch die vor allem die jetzt aktive erwerbstätige Generation mehrfach zum Handkuss kommen werde. Während gegenwärtige Pensionsbezieher und große Vermögen - wie etwa Stiftungen - weitgehend von Sparmaßnahmen ausgeschlossen bleiben, hätten Junge und vor allem Frauen durch die ungenügende Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten sowie von familiär bedingter Teilzeitarbeit massive Pensionsverluste hinzunehmen. So sinke die durchschnittliche Pensionshöhe mit der Anzahl der Kindererziehungsjahre dramatisch.
Die Geburtenrate werde weiter drastisch sinken, wenn nicht Einkommensverluste der Familien aufgrund von Kindererziehung durch steuerliche Maßnahmen, vor allem ein wahlweises Ehepartner-Splitting und Pensionsverluste durch Maßnahmen in der Pensionsberechnung aufgefangen werden, so Cancura. Der KFVW-Geschäftsführer: „Es geht nicht an, dass gerade jene die höchsten Pensionen beziehen, die – anstatt Kinder zu erziehen – nur außerhäuslich erwerbstätig gewesen sind, sich dann aber die Pensionen von den Kindern derer erarbeiten lassen, die aufgrund genau dieser Erziehungstätigkeit keine oder nur eine geringe Pension bekommen.“.
Wenn – wie zuletzt mehrfach angekündigt - Pensionskonten eingeführt werden, dann müsste analog zum vom Familienverband geforderten wahlweisen Ehepartner-Splitting ein wahlweises Ehepartner-Pensionskonto geschaffen werden, das beiden Partnern völlig partnerschaftlich zugute kommt, auf das Pensionsversicherungsbeiträge beider Partner gebucht werden und bei dem insbesondere Zeiten der Kindererziehung hohe Berücksichtigung finden. Diese Kindererziehungszeiten müssten staatlicherseits massive Pensionserhöhungen bringen. Auch im Todesfall eines Partners würden Guthaben vom gemeinsamen Pensionskonto (also sowohl von Kindererziehungszeiten als auch von Pensionsversicherungszeiten beider Partner) dem hinterbliebenen Partner zur Verfügung stehen. Im Scheidungsfall müsste anlog zur „Abfertigung neu“ ein Rucksackprinzip gelten. Entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehen würden die Pensionskonten der jeweiligen Partner gerechnet, so Cancura.
Schließlich sei es absolut unzumutbar, bei Arbeitslosigkeit und Not Familien ein gesichertes Existenzminimum vorzuenthalten. Derzeit fehlen Mindeststandards bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und es gelte mit Ausnahme einzelner Bundesländer eine Rückzahlungspflicht der Sozialhilfe. Dieser Zustand provoziere geradezu Familienarmut.
f. d. R.: Dr. Renate Moser, Organisationsreferentin Wien, 29. 8. 2003