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Kinderstimmrecht: Für ein „Gleichgewicht der Generationen“

Podiumsdiskussion des Katholischen Familienverbands in Wien: Demograph Lutz warnt vor sinkendem politischen Gewicht der jungen Generation - ÖVP und SPÖ in Frage des Kinderwahlrechts weiterhin uneinig

 

Wien, 25.11.03
Keine entscheidende Annäherung zwischen ÖVP und SPÖ in der Frage des „Kinderwahlrechts“ brachte die Podiumsdiskussion am 10. 11. 2003 in Wien, die vom Katholischen Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) im Rahmen seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung veranstaltet wurde. Die Forderung nach dem Kinderwahlrecht hat durch den „Österreich-Konvent“, der eine neue Verfassung entwerfen soll, neue Aktualität erhalten. Politiker der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ hatten sich zuletzt für die Einführung einer „Kinderstimme“ ausgesprochen. Die SPÖ stellt sich dagegen und forderte stattdessen die Herabsetzung des Wahlalters.

Dieses Bild bestätigte auch die jüngste Podiumsdiskussion: Während die Bundesobfrau der Jungen ÖVP und Nationalratsabgeordnete Silvia Fuhrmann für das Kinderwahlrecht plädierte, wandte sich die SPÖ-Jugendsprecherin Gabriele Heinisch- Hosek gegen den Vorschlag. Das Wahlrecht sei „unteilbar“, daher sei sie dagegen, dass Eltern für ihre Kinder wählen, so die SPÖ-Vertreterin. Es gebe keine Garantie, dass Eltern wirklich im Sinn der Kinder abstimmen. Heinisch-Hosek kritisierte auch eine ihrer Meinung nach zu „romantische“ Sicht der Familie: Nicht in allen Familien herrsche Demokratie, sondern auch Gewalt und Misshandlung.

Mehr Einigkeit als beim Kinderwahlrecht herrschte zwischen den beiden Vertreterinnen von ÖVP und SPÖ bei der Frage nach einer Senkung des Wahlalters. Während Fuhrmann (ÖVP) das Wahlalter aber „schrittweise“ - beginnend bei Kommunalwahlen - gesenkt wissen will, forderte Heinisch-Hosek (SPÖ) ein generelles Wahlalter von 16 Jahren auf allen Ebenen.

 

Pensionisten mit absoluter Mehrheit


Für das Kinderwahlrecht sprach sich neben Silvia Fuhrmann auch der Bevölkerungswissenschaftler Wolfgang Lutz aus. Der Experte verwies auf die demographische Entwicklung: Spätestens im Jahr 2050 werde die Gruppe jener Österreicher, die in Pension sind oder knapp davor stehen, die „absolute Mehrheit“ der Wahlberechtigten ausmachen. Das „politische Gleichgewicht der Generationen“ sei also massiv in Gefahr, wenn die junge Generation bei Wahlen immer mehr an Gewicht verliert.

Wie Lutz sagte, gehe es ihm nicht um eine Bevorzugung der Familie, sondern um die Verwirklichung des allgemeinen Wahlrechts nach dem Prinzip „Jedem Bürger eine Stimme“. Für die Praxis schlug Lutz beim Kinderwahlrecht eine ähnliche Regelung vor, wie sie bei hochbetagten Menschen, die in die Wahlzelle begleitet werden, schon jetzt gelte: Kinder, die im Wahllokal persönlich erscheinen, sollten - mit Hilfe ihrer Eltern - eine Stimme erhalten.

 


Kinderstimme fördert Interesse an Demokratie


Der Journalist Heiner Boberski berichtete von positiven Erfahrungen mit dem Kinderwahlrecht bei den kirchlichen Pfarrgemeinderatswahlen. Dabei wird die Kinderstimme partnerschaftlich von beiden Elternteilen wahrgenommen: Jeder Elternteil gibt pro Kind eine halbe Stimme ab, Alleinerziehende haben eine ganze Stimme. Wie Boberski berichtete, sei durch das Kinderwahlrecht die Neugierde und das Interesse der Kinder, wen die Eltern wählen, deutlich gestiegen. Seither werde vor Wahlen in der Familie viel mehr diskutiert, wobei die Meinung der Kinder nicht nur die Kinderstimme, sondern auch die Erwachsenstimme beeinflusse.

 


Familienverband will vermitteln


Der Katholische Familienverband, der seit Jahren ein Kinderwahlrecht fordert, ist derzeit bemüht, zwischen den verhärteten Fronten zu vermitteln: Für ihn sind das Kinderwahlrecht und eine Senkung des Wahlalters „kein Widerspruch“, im Gegenteil: Beide Ideen könnten sehr gut „Hand in Hand“ gehen, weil 16-jährige wohl nicht einverstanden wären, wenn die Eltern für sie entscheiden. Die Einführung des Kinderwahlrechts bei gleichzeitiger Senkung des Wahlalters könnte laut Familienverband ein tragfähiger Kompromiss sein, der von allen Parteien mitgetragen wird.

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