KFVW-Stellungnahme gegen den "Zivilpakt"
Van der Bellens "Zivilpakt"-Vorstellungen sind in sich widersprüchlich und führen zu Ehen zweiter Klasse. - Adoption gegen das Kindeswohl? - Verfehltes Konstrukt.
Wien, 23. 08. 04
Der von Grünen-Chef Van der Bellen forcierte "Zivilpakt" (ZIP) für homo- und heterosexuelle Paare soll keine Unterhaltsverpflichtung der Partner füreinander enthalten, wohl aber den Rechtsanspruch auf Witwenpension. "Keine Pflichten, aber Rechte, für die andere zu zahlen haben" - das sei ein "Grundwiderspruch" im grünen ZIP, erklärt Alfred Racek, der Vizevorsitzende des katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW).
Der ZIP kreiere eine "Ehe light" oder Ehen zweiter Klasse. Er sei außerdem gar nichts Modernes oder Neues, denn er würde wieder altrömische Zustände schaffen. Das römische Recht kannte nämlich neben der vollgültigen Ehe solche minderen Grades, worauf genau der ZIP zurückkomme und abziele.
Für schwule und lesbische Paare ein generelles Recht auf Kindesadoption zu fordern, sei eine "schlimme Verfehlung des Kindeswohls". Kinder würden dabei nur als "Objekte von Erwachsenenwünschen gesehen und behandelt". Kinder sollten doch nicht durch einseitige sexuelle Orientierung geprägt werden. "Für eine gedeihliche Entwicklung brauchen Kinder vielmehr die Erfahrung der Ergänzung beider Geschlechter", so Racek. Das sei im Fall einer Adoption oder Pflegschaftsannahme durch ein geeignetes Ehepaar ja grundsätzlich gegeben.
Der ZIP sei - auch in Van der Bellens Vorstellungsfassung - ein, so Racek abschließend, "antimodernes und vom Kindeswohl her verfehltes Konstrukt".
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer
Der ZIP kreiere eine "Ehe light" oder Ehen zweiter Klasse. Er sei außerdem gar nichts Modernes oder Neues, denn er würde wieder altrömische Zustände schaffen. Das römische Recht kannte nämlich neben der vollgültigen Ehe solche minderen Grades, worauf genau der ZIP zurückkomme und abziele.
Für schwule und lesbische Paare ein generelles Recht auf Kindesadoption zu fordern, sei eine "schlimme Verfehlung des Kindeswohls". Kinder würden dabei nur als "Objekte von Erwachsenenwünschen gesehen und behandelt". Kinder sollten doch nicht durch einseitige sexuelle Orientierung geprägt werden. "Für eine gedeihliche Entwicklung brauchen Kinder vielmehr die Erfahrung der Ergänzung beider Geschlechter", so Racek. Das sei im Fall einer Adoption oder Pflegschaftsannahme durch ein geeignetes Ehepaar ja grundsätzlich gegeben.
Der ZIP sei - auch in Van der Bellens Vorstellungsfassung - ein, so Racek abschließend, "antimodernes und vom Kindeswohl her verfehltes Konstrukt".
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer