"Pensionsharmonisierung" - Kindererziehung berücksichtigen!
6 Jahre ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für Erziehung pro Kind! Kinderkriegen muss die Pension massiv erhöhen! Pflegeleistungen müssen berücksichtigt werden!
Wien, 08. 09. 04
Eine höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension verlangt der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) angesichts der neuen Vorschläge zur „Pensionsharmonisierung“. „Kinder sind für die Gesellschaft so kostbar, dass man für die Zeiten der Kindererziehung den Eltern die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage fürs neue Pensionskonto anrechnen sollte“, fordert Andreas Dobersberger, der Vorsitzende des KFVW.
Die von der Regierung angestrebte „lebenslange Durchrechnung“ bei der Pensionsberechnung sei mit größter Vorsicht gerade im Hinblick auf Mütter, Kinderbetreuungsgeldbezieher und Teilzeitarbeitende zu betrachten. „Leistungen für Staat und Gesellschaft müssen besonders berücksichtigt werden, etwa Kindererziehungszeiten, Mutterschutz, Familienhospiz-Karenz, Präsenz- und Zivildienstzeiten!“ so Dobersberger und fordert 6 Jahre ASVG-Höchstbeitragsgrundlage pro Kind. Der Regierungsentwurf, der für vier Jahre 1350 Euro Beitragsgrundlage monatlich vorsehe, sei bereits ein Fortschritt. Keinesfalls dürften die Kindererziehungszeiten aber wie derzeit nur nach der Ausgleichszulage bemessen werden, weil sich dann immer mehr Leute das Kindererziehen überlegen würden.
Wenn Pensionskonten eingeführt werden, dann müsse analog zum vom KFVW geforderten wahlweisen Ehepartner-Splitting ein wahlweises Ehepartner-Pensionskonto geschaffen werden, das beiden Partnern zugute kommt, auf das Pensionsversicherungsbeiträge beider Partner gebucht werden und bei dem insbesondere Zeiten der Kindererziehung, aber auch der Krankenbetreuung hohe Berücksichtigung finden. Im Todesfall eines Partners würden Guthaben vom gemeinsamen Pensionskonto (also sowohl von Kindererziehungszeiten als auch von Pensionsversicherungszeiten beider Partner) dem hinterbliebenen Partner zur Verfügung stehen. Im Scheidungsfall müsste anlog zur „Abfertigung neu“ ein Rucksachprinzip gelten. Entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehen würden die Pensionskonten der jeweiligen Partner gerechnet.
„Unümgänglich sind Änderungen, die endlich die unersetzliche und wertvolle Arbeit mit und an Kindern, Alten, Pflegebedürftigen und Kranken anerkennen.“, so der KFVW-Vorsitzende. Auch die Pflege in der eigenen Familie müsse finanziell und sozialrechtlich honoriert und als vollwertige Arbeit anerkannt werden. „Erziehende und pflegende Angehörige erweisen der Gesellschaft einen großen Dienst, der noch dazu wesentlich kostengünstiger als ein Heimplatz ist“, so Dobersberger
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer
Die von der Regierung angestrebte „lebenslange Durchrechnung“ bei der Pensionsberechnung sei mit größter Vorsicht gerade im Hinblick auf Mütter, Kinderbetreuungsgeldbezieher und Teilzeitarbeitende zu betrachten. „Leistungen für Staat und Gesellschaft müssen besonders berücksichtigt werden, etwa Kindererziehungszeiten, Mutterschutz, Familienhospiz-Karenz, Präsenz- und Zivildienstzeiten!“ so Dobersberger und fordert 6 Jahre ASVG-Höchstbeitragsgrundlage pro Kind. Der Regierungsentwurf, der für vier Jahre 1350 Euro Beitragsgrundlage monatlich vorsehe, sei bereits ein Fortschritt. Keinesfalls dürften die Kindererziehungszeiten aber wie derzeit nur nach der Ausgleichszulage bemessen werden, weil sich dann immer mehr Leute das Kindererziehen überlegen würden.
Wenn Pensionskonten eingeführt werden, dann müsse analog zum vom KFVW geforderten wahlweisen Ehepartner-Splitting ein wahlweises Ehepartner-Pensionskonto geschaffen werden, das beiden Partnern zugute kommt, auf das Pensionsversicherungsbeiträge beider Partner gebucht werden und bei dem insbesondere Zeiten der Kindererziehung, aber auch der Krankenbetreuung hohe Berücksichtigung finden. Im Todesfall eines Partners würden Guthaben vom gemeinsamen Pensionskonto (also sowohl von Kindererziehungszeiten als auch von Pensionsversicherungszeiten beider Partner) dem hinterbliebenen Partner zur Verfügung stehen. Im Scheidungsfall müsste anlog zur „Abfertigung neu“ ein Rucksachprinzip gelten. Entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehen würden die Pensionskonten der jeweiligen Partner gerechnet.
„Unümgänglich sind Änderungen, die endlich die unersetzliche und wertvolle Arbeit mit und an Kindern, Alten, Pflegebedürftigen und Kranken anerkennen.“, so der KFVW-Vorsitzende. Auch die Pflege in der eigenen Familie müsse finanziell und sozialrechtlich honoriert und als vollwertige Arbeit anerkannt werden. „Erziehende und pflegende Angehörige erweisen der Gesellschaft einen großen Dienst, der noch dazu wesentlich kostengünstiger als ein Heimplatz ist“, so Dobersberger
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer