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Was Familien am Herzen liegt - Auswertung der Familienbefragung 2004

Pressekonferenz: Präsentation der Ergebnisse der großen Familienbefragung 2004 anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums des KFVW

Schwerpunkte der Umfrage: Arbeitsfreier Sonntag und familienfreundliche Arbeitswelt * Familie und Steuer * Familienarbeit und Pension * Jugendschutz und Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch * Familie und Schule * Familie und Soziales


Wien, 08. 11. 04


Familienbefragung 2004: 520 Rückmeldungen
Anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW) wurde von Mitte Mai bis Ende Oktober eine große Familienbefragung durchgeführt. 520 Rückmeldungen konnten ausgewertet werden. Die Details entnehmen Sie bitte den Grafiken unterhalb.



Die Ergebnisse der Familienbefragung zeigen, dass sich die Familien neben dem Sonntagsschutz und damit auch Zeit für die Familie (85% starke Zustimmung, zusätzliche 8% Zustimmung) besonders die angemessene Berücksichtigung der unersetzlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Pflegearbeit in der Familie im Steuerrecht (75% starke Zustimmung, zusätzliche 20% Zustimmung) und bei der Pensionsberechnung (81% starke Zustimmung, zusätzliche 18% Zustimmung) wünschen.




Diese Forderungen werden in der kommenden Arbeit des KFVW eine große Rolle spielen. Außerdem werden wir uns der Forderung nach jährlicher Anpassung der Familienleistungen an die Inflation (64% starke Zustimmung, zusätzliche 31% Zustimmung) und der Forderung eines Existenzminimums für jedes Familienmitglied (66% starke Zustimmung, zusätzliche 26% Zustimmung) annehmen.

Kinderbetreuung: Freiheit statt Bevormundung
Ein Grundgedanke der Erfinder des Kinderbetreuungsgelds war es, die Ungleichbehandlung von Fremd- und Eigenbetreuung abzustellen: Alle Eltern sollten – möglichst bis zum Schuleintritt des jüngsten Kindes - ein Kinderbetreuungsgeld als Basis-Abgeltung der Betreuungsleistung erhalten, gleichgültig, ob diese Betreuung in der eigenen Familie oder in externen Einrichtungen erfolgt.

Eltern sollten die Wahlfreiheit bekommen, ob sie mit dem Geld ihre Kinder lieber selbst betreuen oder eine außerhäusliche Betreuung bezahlen. Nicht der Staat soll vorschreiben, wann Mutter oder Vater beim Kind bleiben und wieder in den Erwerb gehen. Eltern müssen selbst entscheiden, welcher Lebensentwurf ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht, wie sie Beruf und Kinder unter einen Hut bringen. In Zeiten des propagierten Pluralismus ist Freiheit und nicht staatliche Bevormundung gefragt.

Das Kinderbetreuungsgeld war daher gleichermaßen für die Kinderbetreuung in der eigenen Familie wie auch als Kostenbeitrag für die Betreuung außer Haus konzipiert. Leider wird dieser Paradigmenwechsel noch nicht verstanden. Das Kinderbetreuungsgeld wird noch immer als Ausweitung des alten „Karenzgeldes“ gesehen. In Wirklichkeit bedeutet das Kinderbetreuungsgeld einen vollkommen neuen Ansatz bei der Kinderbetreuung in Österreich.


Copyright: Stephanscom.at/Radlmair

Bild: Pressekonferenz mit KFVW-Organisationsreferentin Dr. Renate Moser,
Vorsitzendem Andreas Dobersberger und Geschäftsführer Mag. Andreas Cancura

Beim alten Karenzgeld, das ja auf eine Berufsunterbrechung abzielte, hatte eine Zuverdienst-Grenze ihre Berechtigung. Beim Kinderbetreuungsgeld, das auch Berufstätige erhalten sollen, um damit eine qualitätvolle Fremdbetreuung zuzukaufen, hat eine Zuverdienst-Grenze keinen Sinn mehr. Sozial treffsicher ist sie ohnehin nicht: Eine reiche Unternehmer- Gattin kann leicht ihre Erwerbstätigkeit auf ein Minimum reduzieren, um das Kindergeld zu erhalten. Die Frau des „kleinen Arbeiters“ oder eine allein erziehende Mutter wird dagegen auf ihren Job angewiesen sein. Soll sie deswegen mit dem Entzug des Kindergelds bestraft werden?

Es gibt auch keine Zuverdienst-Grenze, wenn es um die Inanspruchnahme subventionierter Kindergärten geht. Eigenbetreuung und Fremdbetreuung von Kindern werden also noch immer mit zweierlei Maß gemessen. Viel logischer wäre, das Kinderbetreuungsgeld als universal einsetzbare Basis- Abgeltung an alle zu bezahlen, den subventionierten Kindergarten-Tarif dagegen (sozial gestaffelt) nur jenen zukommen zu lassen, die ihn auch brauchen.

Familie und Pensionen
Die höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension ist langjährige Forderung des KFVW und wird gerade angesichts der aktuellen Vorschläge zur Pensionsharmonisierung von einer überwältigenden Anzahl der Befragungsteilnehmer unterstützt.


Copyright: Stephanscom.at/Radlmair

Bild: Präsentation der Umfrageergebnisse

Unumgänglich sind Änderungen, die endlich die unersetzliche und wertvolle Arbeit mit und an Kindern, Alten, Pflegebedürftigen und Kranken anerkennen. Auch die Pflege in der eigenen Familie muss finanziell und sozialrechtlich honoriert und als vollwertige Arbeit anerkannt werden. Denn erziehende und pflegende Angehörige erweisen der Gesellschaft einen großen Dienst, der noch dazu wesentlich kostengünstiger als ein Heimplatz ist.

Pensionsreform
Die von der Regierung ausgegebene Formel 45-65-80 wird im Idealfall nur selten erreicht werden. Denn nur im Idealfall geht ein Erwerbstätiger nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 in Pension und erhält dann 80 Prozent des Durchschnitts seines Lebenseinkommens. Zwar muss man der Regierung zugute halten, dass künftig für neu ins Berufsleben Tretende sieben Jahre Erwerbsarbeit ausreichen werden, um Anspruch auf Pension zu haben statt bisher 15 Jahre. Doch ist die von der Regierung angestrebte „lebenslange Durchrechnung“ bei der Pensionsberechnung mit größter Vorsicht gerade im Hinblick auf Mütter, Kinderbetreuungsgeldbezieher und Teilzeitarbeitende zu betrachten.

Zwar werden Notstandshilfe, Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Präsenzdienst und Familienhospizkarenz auch als Versicherungsjahre gerechnet, allerdings werden sie derzeit nur nach der Ausgleichszulage bemessen. Nun ist der Regierungsbeschluss, der für vier Jahre 1350 Euro Beitragsgrundlage monatlich vorsieht, bereits ein Fortschritt. Aber damit sich nicht immer mehr Leute gerade aufgrund der lebenslangen Durchrechnung die Kindererziehung überlegen, wird es weitere Maßnahmen brauchen und wird die gerechte Bewertung der Familienarbeit bei der Pensionsberechnung unumgänglich sein. Weil Kinder für die Gesellschaft so kostbar sind, muss man für die Zeiten der Kindererziehung den Eltern die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage fürs neue Pensionskonto anrechnen. Deshalb fordert der KFVW 6 Jahre ASVG-Höchstbeitragsgrundlage pro Kind!


Die aktuellen Forderungen des KFVW:
  • Abschaffung der Zuverdienstgrenze!
  • Kindererziehung muss die Pension massiv erhöhen!
  • Auch Pflegeleistungen müssen berücksichtigt werden!
  • 6 Jahre ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für Erziehung pro Kind!

Gesprächspartner:
Andreas Dobersberger, Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien

Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien

Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
1010 Wien, Stephansplatz 6/5/17
T: +43-1-51552-3331
F: +43-1-51552-3337
a.cancura@edw.or.at
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