familienrelevante Zahlen und Daten 2005
Familienbeihilfe und Absetzbetrag:
es sind jeweils die vollendeten Lebensjahre angegeben:
Alter | Familienleistung |
1. Kind
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2. Kind
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ab 3. Kind
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bis 3 J. | Familenbeihilfe |
105,4€
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118,2€
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130,9€
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Kinderabsetzbetrag |
50,9€
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50,9€
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50,9€
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Summe |
156,3€
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169,1€
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181,8€
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4-10 J. | Familenbeihilfe |
112,7€
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125,5€
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138,2€
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Kinderabsetzbetrag |
50,9€
|
50,9€
|
50,9€
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Summe |
163,6€
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176,4€
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189,1€
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11-19 J. | Familienbeihilfe |
130,9€
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143,7€
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156,4€
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Kinderabsetztbetrag |
50,9€
|
50,9€
|
50,9€
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Summe |
181,8€
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194,6€
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207,3€
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19-26 J. | Familienbeihilfe |
152,7€
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165,5€
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178,2€
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Kinderabsetztbetrag |
50,9€
|
50,9€
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50,9€
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Summe |
203,6€
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216,4€
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229,1€
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Achtung:
Künftig für mehr Familien Bezug des Mehrkinderzuschlags möglich!
Mehrkinderzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind: 36,4 €
Da alle Familien mit drei und mehr Kindern anspruchsberechtigt sind, deren zu versteuerndes Familieneinkommen unter der zwölffachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt, diese aber zuletzt überproportional hinaufgesetzt wurde (2003: 40320 Euro, 2004: 41400 Euro, 2005: 43560 Euro brutto jährlich), werden in Hinkunft auch mehr Familien berechtigt sein, den Mehrkinderzuschlag zu beziehen. Der Mehrkinderzuschlag muss beim Wohnsitzfinanzamt gesondert beantragt werden und wird rückwirkend für ein Jahr ausbezahlt.
Der Erhöhungszuschlag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes beträgt unabhängig von Alters- und Mehrkindstaffel jeweils 138,3 € pro Monat und Kind.
Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte wird auf 323,46 Euro erhöht (tgl. 24,84).
Steuerreform 2005
Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
Mit der Steuerreform-Etappe 2005 wird der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Absetzbetrag (derzeit 364 Euro im Jahr) durch neue „Kinderzuschläge“ erhöht werden: Für das erste Kind gibt es zusätzlich 130 Euro, für das zweite Kind weitere 175 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 220 Euro im Jahr. Eine Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Familie mit drei Kindern erspart sich damit - im Vergleich zu bisher - jährlich 525 Euro an Steuern.
Angehoben wird beim Alleinverdiener-Absetzbetrag auch die „Zuverdienstgrenze“ für das Partner-Einkommen. Um den Alleinverdiener- Absetzbetrag nicht zu verlieren, durfte bis jetzt der Partner nur bis zu 4.400 Euro im Jahr verdienen. Künftig wird diese Grenze bei 6.000 Euro liegen. Beide Maßnahmen werden - ebenso wie die Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent - nicht erst ab Jänner 2005, sondern schon rückwirkend für das Jahr 2004 wirksam.
Kinderbetreuungsgeld
Ab dem 1.1.2004 erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten ab dem zweiten und jedem weiteren Mehrling um 50 %. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt monatlich 436 € (täglich 14,53 Euro), mindestens bis zum 30. Lebensmonat, maximal bis zum 36. Lebensmonat des Kindes (bei Wechsel der Betreuung zwischen Mutter und Vater, wobei zweimal gewechselt werden kann, maximal 3 Betreuungsteile zu je mindestens 3 Monate können gewählt werden), als Familienleistung für alle, auch für geringfügig Beschäftigte, Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Bäuerinnen und Selbstständige; 100 % kommen aus dem FLAF; Zuverdienstgrenze 14.600 € jährlich.
Weitere Infos: www.familie.bmsg.gv.at