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Ergebnisse der Familienbefragung 2004 des Katholischen Familienverbandes

„Was den Familien wirklich am Herzen liegt!“

 

Wien, 20. 12. 04

In Zukunft wird es in der Familienpolitik vor allem darum gehen müssen, endlich inner- und außerfamiliäre Arbeit gleich zu stellen und dies im Steuer- und Pensionsrecht zu berücksichtigen! Schließlich ist eine weitere Diskriminierung der Familienarbeit von Müttern und Vätern nicht länger tolerierbar. Die Ergebnisse der Familienbefragung des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW) anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums des Verbandes sprechen eine klare Sprache: Familien wünschen sich mehr steuerliche Entlastung, eine höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension und die Beibehaltung des arbeitsfreien Sonntags. Daher fordert der KFVW aufgrund dieser Befragungsergebnisse die Erhöhung der Pensionen aufgrund von Kindererziehung und Pflegeleistungen, die Anrechnung von 6 Jahren ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für die Erziehung pro Kind sowie die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld !

Die Ergebnisse der Familienbefragung zeigen, dass sich die Familien - neben dem Sonntagsschutz und damit auch Zeit für die Familie (85% starke Zustimmung, zusätzliche 8% Zustimmung) - besonders die angemessene Berücksichtigung der unersetzlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Pflegearbeit der Familie im Steuerrecht (75% starke Zustimmung, zusätzliche 20% Zustimmung) und bei der Pensionsberechnung (81% starke Zustimmung, zusätzliche 18% Zustimmung) wünschen. Diese Forderungen werden in der kommenden Arbeit des KFVW eine große Rolle spielen. Außerdem wird sich der Familienverband der Forderung nach jährlicher Anpassung der Familienleistungen an die Inflation (64% starke Zustimmung, zusätzliche 31% Zustimmung) und der Forderung eines Existenzminimums für jedes Familienmitglied (66% starke Zustimmung, zusätzliche 26% Zustimmung) annehmen.

Bestätigt werden die Ergebnisse der internen Familienverbandsbefragung durch eine repräsentative österreichweite Market-Umfrage im Auftrag des Katholischen Familienverbandes Österreichs vom vergangenen August, bei der 80 Prozent der Befragten angaben, dass ihnen die gesellschaftliche Anerkennung der Familienarbeit ein sehr großes Anliegen ist und dass die Jungfamilien besondere Fördermaßnahmen erhalten sollen wie zum Beispiel Steuererleichterungen (72 Prozent). Für familienfreundliche Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt sprachen sich 74 Prozent aus.


Familie und Pensionen


Die höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension ist langjährige Forderung des KFVW und wird gerade angesichts der aktuellen Vorschläge zur Pensionsharmonisierung von einer überwältigenden Anzahl der Befragungsteilnehmer unterstützt. Unumgänglich sind Änderungen, die endlich die unersetzliche und wertvolle Arbeit für Kinder, Alte, Pflegebedürftige und Kranke anerkennen. Auch die Pflege in der eigenen Familie muss finanziell und sozialrechtlich honoriert und als vollwertige Arbeit anerkannt werden. Denn erziehende und pflegende Angehörige erweisen der Gesellschaft einen großen Dienst, der noch dazu wesentlich kostengünstiger als ein Heimplatz ist.


Pensionsreform


Die von der Regierung ausgegebene Formel 45-65-80 wird im Idealfall nur selten erreicht werden. Denn nur im Idealfall geht ein Erwerbstätiger nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 in Pension und erhält dann 80 Prozent des Durchschnitts seines Lebenseinkommens. Zwar muss man der Regierung zugute halten, dass künftig für jene, die neu ins Berufsleben einsteigen, sieben Jahre Erwerbsarbeit ausreichen werden, um Anspruch auf Pension zu haben statt bisher 15 Jahre. Doch ist die von der Regierung angestrebte „lebenslange Durchrechnung“ bei der Pensionsberechnung mit größter Vorsicht gerade im Hinblick auf Mütter, Kinderbetreuungsgeldbezieher und Teilzeitarbeitende zu betrachten. Zwar werden Notstandshilfe, Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Präsenzdienst und Familienhospizkarenz auch als Versicherungsjahre gerechnet, allerdings werden sie derzeit nur nach der Ausgleichszulage bemessen. Bei der Pensionsberechnung ist der jetzt vom Nationalrat gefasste Beschluss, der für vier Jahre 1.350 Euro Beitragsgrundlage monatlich vorsieht, als Schritt in die richtige Richtung sicherlich zu begrüßen. Diese Verbesserung wird aber durch die mit Regierungsmehrheit beschlossene „lebenslange Durchrechnung“ zunichte gemacht, die Verschlechterungen für Teilzeit arbeitende Eltern mit sich bringt. Es braucht also weitere Maßnahmen, um eine gerechte Bewertung der Familienarbeit bei der Pensionsberechnung zu gewährleisten. Weil Kinder für die Gesellschaft so kostbar sind, sollten mittelfristig für die Zeiten der Kindererziehung sechs Jahre ASVG- Höchstbeitragsgrundlage pro Kind angerechnet werden.

Auch die Forderung nach Steuererleichterungen lässt sich gut nachvollziehen: Unser Steuersystems orientiert sich am Prinzip der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Das bedeutet: Je mehr Geld - nach Abdeckung der privaten Grundbedürfnisse - übrig bleibt, desto mehr Solidarität mit der Allgemeinheit kann man leisten, desto mehr Steuern kann man bezahlen. Dieser Grundsatz ist unumstritten. Aber wie sieht die Praxis aus?

Derzeit müssen Familien mit genau gleichem Brutto-Einkommen (also mit der gleichen „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“) ganz unterschiedlich hohe Steuern bezahlen, obwohl sie ihr Erwerbseinkommen anders untereinander aufteilen müssen. Der Staat mischt sich damit unzulässig in die private Lebensgestaltung ein. Er beurteilt, welches Familienmodell belohnt und welches bestraft wird. Wobei unschwer ein Trend zu erkennen ist: Je mehr Zeit ein Elternteil mit seinen Kindern verbringt, desto höher die „Strafsteuer“. Solche Eingriffe ins Privatleben ließen sich mit einem wahlweisen Steuer-Splitting vermeiden, wie es etwa im rot-grünen Deutschland praktiziert wird. Beim Splitting wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet und zu gleichen Teilen aufgeteilt - also gesplittet. Von diesen beiden Einkommen wird dann - getrennt - die Steuer ermittelt. Vom Splitting würden nicht nur Alleinverdiener-Familien, sondern auch alle Doppelverdiener-Paare profitieren, deren Einkommen unterschiedlich hoch sind. Das würde besonders bei Teilzeitarbeit helfen. Denn was nützt ein „Recht auf Teilzeit“ für Eltern von Kindern, wenn man sich Teilzeitarbeit gar nicht leisten kann? Das Partner-Splitting wäre ein Modell, das nicht die private Lebensgestaltung bevormundet, sondern der Vielfalt an Lebensentwürfen moderner Familien gerecht wird.

Ob jemand viel oder wenig Geld hat, steht nämlich nicht alleine auf dem Lohnzettel, sondern hängt auch davon ab, wie viele Gehälter zur Verfügung stehen. Das Steuersystem in Österreich sieht aber die Familie nicht als Einheit. Es folgt über weite Strecken (nicht aber bei der Gewährung von Schülerbeihilfen und Stipendien) der Auffassung, dass jedes Familienmitglied für sich alleine wirtschaftet. Ein System, das von lauter beziehungslosen Einsiedlern ausgeht, ist aber nicht nur total wirklichkeitsfremd, sondern entlastet meist die Falschen. So würde eine generelle Entlastung aller Einkommen z. B. bis 2.000 Euro nach dem jetzigen System bewirken, dass Doppelverdiener-Familien bis zu einem Familieneinkommen von 4.000 Euro entlastet werden, Alleinverdienerfamilien mit nur einem Einkommen aber ab 2.000 Euro aufwärts als „zu reich“ durch die Finger schauen.
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