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Schulreform nach PISA: Was Wiens Familien wirklich wünschen

Präsentation des Schulreformkonzepts des Wiener Katholischen Familienverbandes

 

Wien, 31. 01. 05

Die derzeitige öffentliche Diskussion über die Konsequenzen nach PISA dreht sich hauptsächlich um die Fragen Schulorganisation und die Schulzeiten, vernachlässigt aber die Unterrichtsqualität. So wird die PISA-Studie zum Anlass einseitiger Propaganda in Richtung Einführung der Ganztags-, 5 Tage- und Gesamtschule genommen. Alte Hüte sollen neu verkauft werden! Nachdem vor zwei Jahren unter dem Deckmantel der „Entlastung von Schülerinnen und Schülern“ aus Einsparungsgründen Stunden gestrichen wurden, sollte das Bildungsministerium jetzt Geld für die Sicherung der Bildungsqualität ausgeben. Die Lösung kann nicht die Einführung von Ganztagsschulen sein!

Was die Schule heute wirklich braucht, ist eine pädagogische Diskussion über eine echte Schulreform und Schulentwicklung. Eckpfeiler müssen das Kindes- und Jugendwohl, die bestmögliche Entwicklung und Förderung der Jugend sowie die Realisierung der Wahlmöglichkeit für Eltern sein, welche Bildungs- und Betreuungsform sie für ihre Kinder wünschen. Deshalb hält der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) fest:

Wahlfreiheit statt Zwang!


1) Ganztägige Betreuung – Angebot, keinesfalls Regelfall
Die ganztägige Betreuung von Schülerinnen und Schülern soll ein Angebot sein, darf aber im Gegensatz zu Aussagen von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer keineswegs zum „Regelfall“ gemacht werden, weil genau das viele Eltern, Schülerinnen und Schüler nicht wünschen und brauchen.

2) Genügend 6-Tage-Schulen! Kein genereller Schulbeginn erst um 9.00 Uhr!
Der Unterrichtsbeginn und ein diesem entsprechendes Unterrichtsende werden laut geltendem Recht von den Schulpartnern im Schulgemeinschaftsausschuss / Schulforum in Anbetracht der Bedürfnisse am Schulstandort festgelegt. Ein genereller Unterrichtsbeginn erst um 9.00 Uhr entspricht sicher nicht den Bedürfnissen der Mehrzahl der Eltern und Schülerinnen und Schülern und würde Betreuungslücken entstehen lassen. Andererseits ist der an manchen ländlichen Schulen bereits um 7.15 Uhr beginnende Unterricht für Kinder viel zu früh.

Der KFVW spricht sich gerade im Raum Wien mit seinen guten Verkehrsverbindungen für genügend 6-Tage-Schulen und einen Unterrichtsbeginn je nach Schulgemeinschaftsausschuss / Schulforum um etwa 8.00 Uhr aus.

3) Weiterentwicklung und Verbesserung der Nachmittagsbetreuung
Das Angebot der Nachmittagsbetreuung hat sich besonders in Wien in der letzten Zeit stark verbessert. Die Denunzierung der Nachmittagsbetreuung seitens der SPÖ als „reine Verwahrung am Nachmittag“ ist strikt zurückzuweisen. Unter Anleitung und Kontrolle zu lernen und Hausübung zu machen ist keine „Verwahrung“.

Aus Elternsicht ist vielmehr eine weitere qualitative Verbesserung der Nachmittagsbetreuung zu fordern: Wie die aktuelle Mitgliederbefragung des Katholischen Familienverbandes vom November vergangenen Jahres zeigt, sprechen sich 38 Prozent stark und zusätzliche 42 Prozent der Befragten, also insgesamt 80 Prozent, für eine bessere Betreuung der Kinder nach dem Unterricht aus. Konkret hatte der Wiener Familienverband gefragt: „Für eine bessere Betreuung nach dem Unterricht sollen Schulgebäude und Beaufsichtigung an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden. Qualifizierte HorterzieherInnen sollen von den Schulen angestellt werden können. Bei Neu- und Umbauten sollen die Schulgebäude diesen Aufgaben gemäß gestaltet werden.“ Das Befragungsergebnis von November des vergangenen Jahres: 38% starke Zustimmung, zusätzliche 42% Zustimmung, 12% ist mir gleichgültig, 7% stimme eher nicht zu, 1% stimme keinesfalls zu.

Gute Nachmittagsbetreuung (NAB) bedeutet daher keine bloße Beaufsichtigung, sondern Hausübungen machen unter Anleitung und Kontrolle von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern. Auf die Lernbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen muss mehr Rücksicht genommen werden! Die Förderung schwacher Schülerinnen und Schüler muss verstärkt werden. Für ein ausgewogenes Verhältnis von Entspannung und Lernen sowie ein warmes und gesundes Mittagessen der Schülerinnen und Schüler und einer Erholungsmöglichkeit in der Mittagspause (Vorbildsfunktion der Schule!) ist eine Verbesserung der Infrastruktur der Schulgebäude notwendig. Außerdem braucht es für eine individuellere Förderung mehr Personal für kleinere Gruppen der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler.

Notwendig ist die Schaffung von Qualitätsstandards für die Nachmittagsbetreuung. So müssen die Kinder etwa mit den Aufgaben fertig sein, wenn sie aus der Schule gehen. Der KFVW fordert eine größere Flexibilität: Die Kinder bzw. Eltern müssen wählen können, wie lange die Kinder an jedem Wochentag in der Schule sein sollen. Eine Änderung muss – im Gegensatz zur derzeitigen gesetzlichen Regelung - von einer Woche auf die andere möglich sein. Eltern müssen ihre Kinder am Nachmittag abholen oder nach Hause kommen lassen dürfen! Der Eintritt in die Nachmittagsbetreuung muss auch während des Schuljahres möglich sein!

 

 

Differenzierung – Individualisierung – Flexibilisierung

 

4) Einführung von Qualitätsstandards
Die Einführung von Qualitätsstandards bereits ab der 3. und 7. Schulstufe (nicht erst in der 8. und wie geplant in der 4.) soll helfen, Defizite rasch zu erkennen und abzubauen. Die Einführung von Lesestandards ab der 3. Schulstufe soll helfen, die Basis für eine erfolgreiche weitere Schullaufbahn zu legen. Dies ist die Grundlage für die überfällige Individualisierung des Unterrichts!

5) Individualisierung des Unterrichts – Ausbau des differenzierten Schulsystems
Die Individualisierung des Schulsystems durch Übernahme erfolgreicher Lehr- und Lernmethoden aus den Schulversuchsklassen (wie etwa der Sir Karl Popper-Schule) bedeutet: auf Schwächen und Stärken ist besonders einzugehen. Dabei sollen Schwache an ein durchschnittliches Niveau herangeführt, Begabte zu Höchstleistungen angespornt werden: Die Individualisierung durch Jahresarbeit, Schwerpunktsetzung, Präsentationen, Projektarbeiten hilft allen Schülerinnen und Schülern, sich ihrer Stärken bewusst zu werden, nachzufragen, mit Lehrerinnen und Lehrern zu reden. Es ist dies eine Anleitung zum selbstständigen Lernen. Selbstständige Arbeiten werden von den Schülerinnen und Schülern gerne geleistet. Die Individualisierung funktioniert nur mit einem differenzierten Schulsystem, das viel mehr fördert und fordert und Schülerinnen und Schüler gerade nicht über einen Kamm schert.

6) Einführung des Schwerpunkts „Sprach- und Lesekompetenz“
Der Schwerpunkt Sprach- und Lesekompetenz muss eingeführt und konsequent überprüft werden. Die genannten Qualitätsstandards müssen helfen, Lese- und Schreibschwächen als Wurzel alles weiteren schulischen Scheiterns zu bekämpfen.

7) Verstärkte Förderung von Kindern mit zu geringen Deutschkenntnissen
Die Anmeldung in die 1. Klasse Volksschule soll schon im September des Vorjahres erfolgen, anschließend sollen kostenlose Vorschulklassen zum Spracherwerb für Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen eingerichtet werden. Verstärkter Sprachen-Unterricht in den nicht-deutschsprachigen Ballungsklassen: Eine Teilung im Deutschunterricht soll bereits erfolgen, wenn mehr als 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler in dieser Klasse zu geringe Deutschkenntnisse besitzen.

8) Verstärkte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen
Eine stärkere Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen bedarf einer speziellen, verstärkten und individuellen Förderung. Damit die nächste PISA-Studie besser ausfällt, müssen vor allem die Pflicht- und Berufsschülerinnen und - schüler besser werden!

9) Begrenzung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25
Generell soll die Klassenschülerzahl auf 25 Schülerinnen und Schüler begrenzt werden. Dies stellt eine optimale Gruppengröße dar, in der gut gearbeitet werden kann.

10) Weitere Maßnahmen zur Steigerung des Ansehens von Schule und Lernen in der Gesellschaft:

  • Aufwertung der Kindergärten und der Ausbildung von Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern
  • Begrenzung der Gruppengröße im Kindergarten auf 20
  • Anhebung der Bemessungsgrundlage (derzeit 2238 Euro) für den ermäßigten Tarif bei Kindergärten und Horten
  • Aufwertung des Lehrberufes
  • Abbau der Verwaltungsarbeit für Lehrerinnen und Lehrer
  • größere Wertschätzung der Arbeit in der Klasse
  • Vereinfachung des bürokratischen Ablaufes
  • Verstärkung der Lernfreude
  • Weckung und Bewahrung des Interesses
  • Förderung des lebenslangen Lernens
  • bessere Vernetzung der Pädagogischen Institute
  • verstärkte Lehrerfortbildung in der Einführung moderner Methoden und Lernformen

Gesprächspartner:
Mag. Mechtild Lang, Leiterin des Schularbeitskreises des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien
Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien, Kollegiumsmitglied des Stadtschulrates für Wien

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