Plattform begrüßt die Aussage Gehrers und kritisiert neue Volte Gusenbauers in der Causa Zweidrittelmehrheit
Wien, 27.4.05 (KFVW-Pressedienst)
Die jüngste Aussage Bildungsministerin Elisabeth Gehrers bei den neuen Schulgesetzen begrüßt die Plattform zur Beibehaltung der Zweidrittelmehrheit bei wichtigen Schulgesetzen und kritisiert gleichzeitig das aktuelle Abrücken von SPÖ-Bundesparteivorsitzendem Gusenbauer von seinen eigenen Forderungen. „Gut und zu begrüßen ist, dass die beharrliche Argumentation der Plattformteilnehmer zum Erfolg geführt hat und nun auch Bildungsministerin Gehrer wichtige Schulgesetze wie das differenzierte, gegliederte Schulsystem weiter in der Verfassung verankert haben möchte. Unverständlich ist aber, dass die SPÖ nun wieder ihre eigenen Anliegen vergisst und der vollständigen und undifferenzierten Abschaffung der Zweidrittelmehrheit das Wort redet“, kritisiert Plattformkoordinator Andreas Cancura vom Katholischen Familienverband. Dies sei eine „neue Volte Gusenbauers“.
Die Plattform habe sich seit ihrer Gründung stets klar dafür ausgesprochen die Zweidrittelmehrheit bei wichtigen, aber nicht allen Schulgesetzen beizubehalten“, so Cancura. Schulreform sei wichtig und richtig und dürfe nicht durch Blockadepolitik verhindert werden. „Für die von allen unbestrittenen Reformschritte wird die Zweidrittelmehrheit leicht zu haben sein“, so Cancura.
Die Plattform, der sich inzwischen über 60 Organisationen angeschlossen haben, setzt sich für „eine verlässliche Schule mit klaren Rahmenbedingungen, die Eltern und Schüler/innen Stabilität und Verlässlichkeit garantiert“ ein und fordert die Beibehaltung der Zweidrittelmehrheit bei wichtigen Schulgesetzen.
Konkret fordert die Plattform die Beibehaltung der Zweidrittelmehrheit für besonders wichtige Materien wie die Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 SchOG), die Gliederung der österreichischen Schulen (§ 3 SchOG), die allgemeine Zugänglichkeit der Schulen (§ 4 SchOG), die Schulgeldfreiheit (§ 5 SchOG), die Mitbestimmungsrechte der Schulpartner (§§ 63a und 64 SchUG und § 8 B-SchAufsG), das Schulpflichtgesetz (§§ 1, 2, 3 sowie §§ 20, 21, 22), das Privatschulgesetz (§§ 17-21), das Religionsunterrichtsgesetz (generell), das Konkordat (generell) sowie das Minderheiten-Schulgesetz (generell).
Auf die Zweidrittelmehrheit kann aber nach Auffassung der Plattform in jenen Bereichen verzichtet werden, die nicht den Kernbereich der Österreichischen Schule ausmachen, wie z. B. bei der Ferieneinteilung, den Schulsprengeln, der inneren Organisation der Schule, der Einführung von Bildungsstandards, den Grundlagen für Schulversuche, den Aufgaben der Schulaufsicht, den Prüfungskommissionen, den Beiräten und Gremien, Schulpflichtangelegenheiten wie vorzeitiger Schulbesuch und Befreiung sowie Nachmittagsbetreuung.
Plattformkoordinator:
Mag. Andreas Cancura
Geschäftsführer des KFVW
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
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F: +43-1-51552-3337