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Nationalratsbeschluss über neue Schulgesetze: Wesentliche Punkte unterliegen weiter der Zweidrittelmehrheit!

Plattform über Erfolg ihrer Bemühungen erfreut

 

Wien, 13.05.05 (KFVW-Pressedienst)
Im nun gefassten Nationalratsbeschluss betreffend die neuen Schulgesetze sieht die „Plattform zur Beibehaltung der Zweidrittelmehrheit bei wichtigen Schulgesetzen“ einen „erfreulichen Erfolg der vereinten Bemühungen aller Plattformmitglieder“. Über weite Strecken sei den Anliegen der Plattform Rechnung getragen worden, dass wesentliche Punkte weiterhin der Zweidrittelmehrheit unterliegen müssen, auf die Zweidrittelmehrheit aber in jenen Bereichen verzichtet werden kann, die nicht den Kernbereich der Österreichischen Schule ausmachen, so Plattformkoordinator Andreas Cancura vom Katholischen Familienverband. Alle Plattformteilnehmer hätten sich in den letzten drei Monaten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine verfassungsrechtliche Verankerung der Grundlagen des österreichischen Bildungswesens eingesetzt. Die auf Initiative des Katholischen Familienverbandes gegründete Plattform habe die Politik zum Überdenken ihrer ursprünglichen Absicht der völligen Abschaffung aller Zweidrittelschutzbestimmungen für Schulgesetze gebracht, so Cancura.

Künftig werden Schulgesetze mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, wesentliche Punkte bleiben aber in Verfassungsrang mit Zweidrittelmehrheit geschützt. Dazu gehören: die neunjährige Schulpflicht, die Schulgeldfreiheit, die Absicherung der konfessionellen Schulen einschließlich des Religionsunterrichts und des Konkordats sowie die Aufgaben der Schule. Weiters wird in der Verfassung auch der bis zuletzt umstrittenste Punkt verankert, eine „angemessene Differenzierung“ des Schulsystems. Diese Passage lautet: „Der Gesetzgeber hat ein differenziertes Schulsystem vorzusehen, das zumindest nach Bildungsinhalten in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen und nach Bildungshöhe in Primar- und Sekundarschulbereiche gegliedert ist, wobei bei den Sekundarschulen eine weitere angemessene Differenzierung vorzusehen ist.“ Dies bedeutet, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei einer allfälligen Entscheidung das derzeitige Schulsystem nicht außer acht lassen kann. Grundlegende Veränderungen wie die Organisation oder gar drohende Zusammenlegung von Hauptschule und AHS-Unterstufe benötigen jedenfalls auch die Zweidrittelmehrheit.

Erfreulich ist für Cancura, dass die Politik nach anfänglichem Sträuben doch auf die Argumente der Plattform eingestiegen sei. So erklärte der Vorsitzende des Unterrichtsausschusses NR-Abg. Werner Amon: „Wir haben die Stellungnahmen der Kirchen, der Lehrer-, Eltern- und Schülerorganisationen ernst genommen. Deren Betroffenheit sind wir mit der Vorlage entgegen gekommen, indem wir wesentliche Eckpunkte in der Bundesverfassung absichern.“

In den Wochen davor war nach vielen Verhandlungsrunden und unzähligen informellen Kontakten dank der Beharrlichkeit der Plattformmitglieder und der Überzeugungskraft des Wortes unter öffentlichkeitswirksamer Mithilfe des Wiener Erzbischofs Kardinal Christoph Schönborn eine Einigung zwischen ÖVP, BZÖ und SPÖ möglich geworden.

Zentrale Forderungen der Plattformteilnehmer waren:

  • eine VERLÄSSLICHE SCHULE mit klaren Rahmenbedingungen, die Eltern und Schüler/innen Stabilität und Verlässlichkeit garantiert.
  • die Ausstattung wesentlicher Schulgesetze durch das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit!
  • sowie ein Minimum an Sicherheit für Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen, dass nicht jeweils nach jeder Nationalratswahl gravierende Veränderungen im Schulsystem durchgeführt werden.


Plattformkoordinator:
Mag. Andreas Cancura
Geschäftsführer des KFVW
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
1010 Wien, Stephansplatz 6/5/17
T: +43-1-51552-3331
F: +43-1-51552-3337

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