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Pressekonferenz: Parteiantworten zu heißen Themen des Wiener Wahlkampfs

Schwerpunkte: Valorisierung des Wiener Familienzuschusses * Einführung eines Wiener Familienpasses * Wiener Familienförderungsgesetz * Ein Jahr Gratiskindergarten vor Schuleintritt

 

Wien, 06.09.05, Pressekonferenz

Aus Anlass der bevorstehenden Wiener Gemeinderatswahl am 23. Oktober konfrontierte der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) alle wahlwerbenden Parteien mit seinen Forderungen und vergleicht in seiner aktuellen Aussendung die Antworten aller Parteien.

  • Valorisierung der Wiener Familienleistungen (Wiener Familienzuschuss): Anhebung des Zuschusses und der Einkommensgrenzen
  • Einführung des Gewichteten Pro-Kopf-Einkommens als generellen Fördermaßstab etwa bei Wohnbeihilfe, Wohnbau und Sozialhilfe
  • Schaffung eines Wiener Familienpasses, der Familien Vergünstigungen und Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Einkäufen gewährt
  • Finanzierung eines Bildungsschecks für Familienseminare: Eltern, die ein pädagogisches Seminar zur Weiterbildung besuchen, sollen pro Semester bis zu 50 Euro rückvergütet erhalten
  • regelmäßige Einberufung des Wiener Familienforums
  • Einführung eines Wiener Familienförderungsgesetzes (WFFG)
  • Ein Jahr Gratiskindergarten vor Schuleintritt zur Festigung der Sprach- und Sozialkompetenz aller Kinder
  • Refundierung des Kindergartenbeitrags im letzten Jahr auch für Kinder in Privatkindergärten
  • Anhebung der Bemessungsgrundlage (derzeit 2238 Euro) beziehungsweise der Einkommensgrenzen für den ermäßigten Tarif bei Kindergärten und Horten
  • Begrenzung der Gruppengröße im Kindergarten auf 20
  • finanzielle Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen beim Besuch der Nachmittagsbetreuung der Kinder – auch jener Eltern, deren Kinder eine Privatschule besuchen!

Als besonders vordringlich erachtet der KFVW:

 

Rasche Reform des Wiener Familienzuschusses!

 

Diese hat zu umfassen:

1) Um bedürftigen Familien wirklich effizient zu helfen, sollen Einkommensgrenzen und Zuschüsse jährlich valorisiert und damit endlich wertgesichert werden.

2) Die Bezugsdauer für den Wiener Familienzuschuss soll vom derzeit zweiten und dritten Lebensjahr auf die Zeit von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr ausgeweitet werden. Schließlich beginnt die Betreuung des Kindes schon in seinem ersten Lebensjahr und hört nicht mit seinem dritten Geburtstag auf!

Der Wiener Familienzuschuss kommt seit 1992 einkommensschwächeren Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern in einer Höhe von 50,87 Euro und 152,61 Euro (früher 700 bis 2100 ATS) monatlich während des zweiten und dritten Lebensjahres des Kindes zugute. Da der Wiener Familienzuschuss seit seiner Einführung nicht valorisiert wurde, sinkt der Budgetaufwand klarerweise von Jahr zu Jahr: Weist beispielsweise der Rechnungsabschluss des Wiener Budgets 2003 noch 5.266.033,55 Euro für den Wiener Familienzuschuss aus, so sind es im Voranschlag 2004 nur mehr 4.657.000 und im Voranschlag 2005 gar nur mehr 4.330.000 Euro! Unter Berücksichtigung der Inflationsraten der letzten Jahre müsste eine Valorisierung eine Erhöhung des Zuschusses auf Beträge zwischen 70 Euro und 210 Euro (gerundet)bringen.

Im Wiener Familienforum hat die zuständige Vizebürgermeisterin Grete Laska bereits 2002 Verständnis für einige Forderungen bekundet: Sie wollte einen Beobachtungszeitraum von einem halben Jahr abwarten und dann den Familienzuschuss „zielorientiert für jene, die ihn brauchen“, reformieren. Bemerkenswert ist, dass Vizebürgermeisterin Laska der auch von VP-Familiensprecherin Ingrid Lakatha vorgetragenen Forderung nach Anpassung des Wiener Familienzuschusses inzwischen einiges abgewinnen konnte. So stimmte sie im Familienforum der Aussage zu, dass bei der Reform des Wiener Familienzuschusses die Einbeziehung des ersten Lebensjahres wichtig ist und ebenso die des dritten bis sechsten Lebensjahres.

Vor der vergangenen Wiener Gemeinderatswahl hatte die Wiener SP gegenüber dem KFVW noch erklärt, dass „auch in Zukunft der Bekämpfung der Armut besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, z.B. durch Weiterführung und allenfalls Anpassung des Wiener Familienzuschusses“. Bei der Konferenz der Landesfamilienreferenten aller österreichischen Bundesländer legten sich die Wiener Vertreter sogar fest: „Das geplante Kinderbetreuungsgeld stellt keine spezielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen dar; es kann nicht als Ersatz für den Wiener Familienzuschuss herangezogen werden, wohl kann es (wie schon bisher das Karenzgeld) als Einkommen angerechnet werden.“ Dies zeigt die Bedeutung der länderspezifischen Familienzuschüsse und ruft geradezu nach einer Weiterentwicklung und einem Ausbau derselben!

 

Einführung eines Wiener Familienpasses!

 

Ein Wiener Familienpass sollte alle sozialen und pädagogischen Gesichtspunkte der Wiener Familienförderung zusammenfassen. Aus der Antwort der SPÖ ist ersichtlich, dass es keinen einzigen stichhaltigen Grund gegen die Einführung eines Wiener Familienpasses gibt. Soll man nur Kommerzielles geschickt transportieren? Gerade wenn die Stadt Wen soziale und pädagogische Gesichtspunkte in den Mittelpunkt stellen will, sind doch dafür guter Überblick, leichter Zugriff sowie unbürokratischer Nachweis der Anspruchsberechtigung unerlässlich.

Zum Vergleich: Der NÖ Familienpass bietet unter anderem folgende Vorteile: Spitalstaggeldversicherung für Begleitpersonen von Kindern im Krankenhaus, Unfallversicherung für den haushaltsführenden Elternteil, Unfallversicherung für Kinder, ÖBB Vorteilscard Familie um 7,27 Euro billiger, regelmäßige Informationen sowie Vergünstigungen bei über 1500 Vorteilsgebern in ganz Niederösterreich (Ausstellungen, Bäder, Geschäfte,…)

Der KFVW wird diesbezüglich die Wiener Kinderfreunde sowie den Wiener Familienbund um ihre Unterstützung ersuchen!

 

Ein Jahr Gratiskindergarten vor Schuleintritt!

 

Ein Jahr Gratiskindergarten vor Schuleintritt, in welchem auf die Festigung der Sprach- und Sozialkompetenz aller Kinder besonderes Augenmerk gelegt wird, kommt allen Kindern zugute, besonders aber den Kindern nichtdeutscher Muttersprache. Ein generelles Angebot macht Unterstützungs- und Befreiungsansuchen überflüssig und hilft dadurch, Scheu, soziale Hemmschwellen und Stigmatisierung zu überwinden. Die Freiwilligkeit dieses Angebots macht den Unterschied zur Schulpflicht deutlich und bedeutet also keine vorzeitige Verschulung unserer Kinder.

Gesprächspartner:

Dr. Alfred Racek, Vizevorsitzender des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien

Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer des Katholischen Familienverbandes

KFVW-Pressedienst
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
1010 Wien, Stephansplatz 6/5. Stock/30
T: +43-1-51552-3331
F: +43-1-51552-3337
familienverband@edw.or.at

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