Grundsicherungsdebatte: Katholischer Familienverband für steuerfreies Existenzminimum
Wien, 27. 10. 2006 [Presseaussendung]
Da in Wien die Familienarmut ein besonders gravierendes Problem darstellt, fordert der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) von den Koalitionsverhandlern das „ernsthafte Bemühen, in einer Kooperation von Bundes- und Landesgesetzgebung die Lücken der Familienarmut zu schließen“, erklärt der Wiener Familienverbandsvorsitzende Dr. Alexander Kucera. Aus Sicht des Katholischen Familienverbandes ist die Existenzsicherung der Familien auf zwei Wegen zu realisieren, nämlich durch die Anhebung bestehender Transferzahlungen auf ein tatsächlich existenzsicherndes Niveau bei geringem bzw. keinem Einkommen z. B. in Form einer Erhöhung der Familienzuschläge beim Arbeitslosengeld für Familienerhalter bzw. durch die Steuerfreistellung des Familienexistenzminimums durch entsprechende Anhebung der einschlägigen Absetzbeträge. Seit mehr als 10 Jahren fordert der Katholische Familienverband ein gesichertes Familienexistenzminimum, um ein Absacken von Familien in die Armut zu verhindern. „Kinder zu haben, ist in Österreich ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder in einer Familie aufwachsen, desto größer werde die Armutsgefährdung. Offizielle Zahlen belegen diesen Skandal“, erklärt der Wiener Familienverbandsvorsitzende. Derzeit müssen, da die staatliche Familieunterstützung nicht einmal die Grundbedürfnisse der Kinder deckt, 113.000 Kinder in akuter Armut leben, weil ihren Familien das Geld für das Nötigste fehlt. Während 7 Prozent der Familien mit einem Kind armutsgefährdet sind, ist die Quote bei 2-Kind-Familien doppelt so hoch (15 Prozent), bei Familien mit 3 und mehr Kindern dreimal so hoch (21 Prozent). Bei Familien mit nur einem Elternteil beträgt der Anteil infolge Ausfallens eines (weiteren) Erwerbeinkommens 31 Prozent, wie im Sozialbericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit nachzulesen ist. „Eine solche Art der Grundsicherung hält der Familienverband für zielführend, nicht aber ein bedingungsloses Grundeinkommen. Damit wäre der ebenso sozialethisch gebotene Lasten- bzw. Leistungsausgleich zwischen Kinderlosen und Familien mit Kindern zumindest in Basishöhe gewährleistet, in die natürlich die Transfers aus dem Familienlastenausgleichsfonds einzurechnen sind“, so Kucera. Das Konzept eines allgemeinen, voraussetzungslosen Grundeinkommens hebe hingegen idealisierend ab, verkenne die konkrete menschliche Natur und rufe auch den berechtigten Widerstand jener hervor, die die Last einer Erwerbsarbeit zu tragen haben. „Das Ziel stimmt, der Weg offenkundig nicht“, so Kucera.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer