Kinderbetreuungsgeld reformieren – aber richtig!
Wien, 18. 12. 2006 [Presseaussendung]
Gegen eine „sozialdemokratische Verschlimmbesserung des Kinderbetreuungsgeldes“ wendet sich der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW). Wie der Wiener Familienverbandsvorsitzende Alexander Kucera erklärt, gehe es in erster Linie um die Garantie des Kindeswohls. „Das Kinderbetreuungsgeld ist weder ein Einkommensersatz, noch ein Instrument der Beschäftigungspolitik“, so Kucera. Vielmehr sei das Kinderbetreuungsgeld die Abgeltung für eine Betreuungsleistung. „Daher widersprechen Vorschläge nach einer einkommensabhängigen Staffelung des Kinderbetreuungsgeldes sowie nach einer Verkürzung der Bezugsdauer jedwedem sozialen Gedanken. Es gehe nicht an, dass für manche Kinder mehr, für andere weniger Kinderbetreuungsgeld gezahlt werde.
Wichtigste Forderungen des Familienverbandes bei der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes sind die Streichung der Zuverdienstgrenze und die Aufhebung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss für alleinstehende Elternteile bzw. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen.
Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes soll es, wie vom Katholischen Familienverband in seinem Modell von Anfang an vorgesehen, keine Zuverdienstgrenze geben. Erst dann sei das Kinderbetreuungsgeld für die verschiedensten Kombinationsmöglichkeiten gleichermaßen offen, so Kucera.
Die Rückzahlungspflicht beim Zuschuss für alleinstehende Elternteile bzw. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen ist unverzüglich aufzuheben! Dann werde der Zuschuss von jenen einkommensschwachen Familien, für die er gedacht ist, auch angenommen werden, weil die Belastung, ob eine Rückzahlung nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes überhaupt möglich sein wird, wegfalle.
„Zudem ist eine Wertanpassung, sprich Inflationsabgeltung, vorzusehen und darf nicht ein Gnadenakt der jeweiligen Regierung sein!“, so Kucera.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer