Kinderbetreuungsgeld: Echte Wahlfreiheit nur bei Abschaffung der Zuverdienstgrenze!
Wien, 09. 01. 2007 [Presseaussendung]
Kritik an der vom designierten Bundeskanzler Gusenbauer angekündigten Reform des Kinderbetreuungsgeldes kommt vom Katholischen Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW). KFVW-Vorsitzender Alexander Kucera sprach von einer „Verschlimmbesserung“, die nur dazu geschaffen werde, um Eltern früher in den Erwerb zu drängen. Das Kindeswohl bleibe auf der Strecke. „Es fehlt echte Wahlfreiheit, die nur durch Abschaffung der Zuverdienstgrenze zu erreichen ist“, so Kucera. Zwar soll die Zuverdienstgrenze von 14.600 auf 16.200 Euro angehoben werden. „Die ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr“, konstatiert Kucera.
So sollen künftig entweder wie bisher 30 bis zu 36 Monate lang (bei Wechsel der Betreuung zwischen Mutter und Vater) 436 Euro Kinderbetreuungsgeld pro Monat oder bis zu 18 Monate lang (ein Elternteil 15, der zweite zumindest drei Monate) 800 Euro monatlich ausbezahlt werden.
Die geplante Reform verleite dazu, mehr Geld in kürzerer Zeit in Anspruch zu nehmen um danach umso früher außerhäuslichem Erwerb nachgehen zu müssen. Dies widerspreche klar dem Grundgedanken des Kinderbetreuungsgeldes, der Abgeltung einer Betreuungsleistung. „Das Kinderbetreuungsgeld ist weder ein Einkommensersatz, noch ein Instrument der Beschäftigungspolitik“, so Kucera.
Wichtigste Forderungen des Familienverbandes bei der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes sind die Streichung der Zuverdienstgrenze und die Aufhebung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss für allein stehende Elternteile bzw. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen. „Zudem ist eine Wertanpassung, sprich Inflationsabgeltung, vorzusehen und darf nicht ein Gnadenakt der jeweiligen Regierung sein!“, so Kucera.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer