Katholischer Familienverband zum Streit um Krippenplätze und Mütter-Gehalt: Bündel von Maßnahmen notwendig!
Wien, 26. 02. 2007 [Presseaussendung]
„Damit wieder mehr Kinder zur Welt kommen, ist richtigerweise ein Bündel von Maßnahmen notwendig.“, erklärt der Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), Dr. Alexander Kucera. Der Katholische Familienverband hat wiederholt auf den „Wert der unersetzlichen Beziehungs-, Betreuungs-, Pflege- und Erziehungsarbeit“ hingewiesen, an die Existenzsicherung und sozialer Schutz anknüpfen müssen und versucht, die Anerkennung im Bewusstsein der Gesellschaft, im Steuer- und Pensionsrecht voranzutreiben.
„Die Familienarbeit von Vätern und Müttern ist steuerlich anzuerkennen und durch ein Familiensteuersystem gerecht zu berücksichtigen. Familienarbeit wird auch dann im allgemeinen Bewusstsein aufgewertet, wenn sie wie Erwerbsarbeit sozialversicherungsrechtliche Absicherung erfährt und für die Pension angerechnet wird.“, so Kucera.
Nach Ansicht des Katholischen Familienverbandes muss die Kinderbetreuung verbessert werden – u. a. durch ein Gratiskindergartenjahr vor Schuleintritt, durch Verbesserung der Nachmittagsbetreuung mittels verstärktem Einsatz von Erziehern an den Schulen am Nachmittag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Diese Absetzbarkeit muss freilich auch jenen Eltern zukommen, die im Sinn der Wahlfreiheit ihre Kinder selbst betreuen wollen. Teilzeitarbeitsmodelle müssen gefördert werden, müssen aber wirklich Eltern die Wahl lassen und diese bevorzugen. „Positive Grundstimmung für Kinder wird durch eine allgemeine Wertschätzung der Familien erreicht. Es muss gesamtgesellschaftlicher Konsens sein, dass Eltern auch im Arbeitsleben Vorrang haben“, so Kucera.
Zwar ist mit dem Kinderbetreuungsgeld durch die pensionsbegründende Anrechnung der Kindererziehungszeiten endlich eine erste Wende eingetreten. Als Schritte in die richtige Richtung sei zudem zu vermerken, dass neuerdings Teilzeit die Bemessungsgrundlage erhöht und pro Kind 4 Jahre für die Pensionsversicherung (im Ausmaß von 1350 Euro monatlich) angerechnet werden. Familienpolitisches Ziel muss es jedoch in Zukunft sein, durch die genannten Maßnahmen die unersetzliche Beziehungs-, Betreuungs-, Pflege- und Erziehungsarbeit in der Familie viel besser sozialrechtlich abzusichern und damit aufzuwerten.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer