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Familienarbeit anerkennen!

Warum die Gesellschaft den Familien die lange Nase zeigt

 

Wien, 03. 03. 2007  [Presse-Gastkommentar von KFVW-Geschäftsführer Andreas Cancura]

Bei der häufig vorgetragenen Forderungen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf heißt es aufpassen, geht es doch meist um die Adaptierung der Familie, bis diese mit der Wirtschaft vereinbar ist. Aber brauchen wir wirklich die wirtschaftsgerechte Familie oder doch eher eine familiengerechte Wirtschaft? Frönen wir nicht alle einem verengten Arbeitsbegriff? Wird in der Familie etwa nicht gearbeitet?

Wer den abwechslungsreichen Alltag mit Kindern kennt, weiß, dass die Kunst vieler Branchen – vom Handwerker bis zur Managerin, von der Erzieherin bis zum Koch – im Familienleben gefordert ist. Da könnte so mancher Wirtschaftsbetrieb noch einiges lernen!

Die Gesellschaft ist aber gerade da auf dem Holzweg, wo die Arbeit von Müttern und Vätern belächelt und die Erfüllung des Lebens ausschließlich im außerhäuslichen Erwerbsleben gesucht wird. Wer im Alter allein dasteht, ist dann meist froh, dass es die Kinder anderer gibt. Dabei geht es nicht nur um die Sicherung der Pensionen, sondern auch um den notwendigen jugendlichen Schub für die Gesellschaft.

Wenn sich Menschen aber aus sozialen bzw. wirtschaftlichen Gründen nicht mehr trauen, Kinder zu bekommen und die Gesellschaft den Familien ständig die lange Nase zeigt, ist die Frage leicht zu beantworten, warum wir zu wenige Kinder haben. Natürlich will die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land Familie und Kinder und das Thema Familie rangiert bei allen Befragungen und Wertestudien ständig im Spitzenfeld. Gleichzeitig anerkennt unser Versicherungs-, Sozial- und Versorgungssystem die in der Familie geleistete Arbeit nur ganz marginal und orientiert sich einseitig an der außerhäuslichen Erwerbstätigkeit.

Der Katholische Familienverband hat wiederholt auf den Wert der unersetzlichen Beziehungs-, Betreuungs-, Pflege- und Erziehungsarbeit hingewiesen, an die Existenzsicherung und sozialer Schutz anknüpfen müssen. Die Anerkennung gerade dieser Arbeit muss im Bewusstsein der Gesellschaft, im Steuer- und Pensionsrecht spürbar werden. Denn derzeit sind nur Menschen sozial gut abgesichert, die durchgehend erwerbstätig sind. Wer beispielsweise seine Kinder länger als vier Jahre zu Hause betreuen will oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, hat neben pensionsrechtlichen Nachteilen weder ein Einkommen noch Unterstützung vom Arbeitsmarktservice oder Anspruch auf geförderte Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen. Aber auch erwerbstätige Eltern müssen zwangsläufig mehr arbeiten als kinderlose Erwerbstätige.

Daher ist die Familienarbeit von Vätern und Müttern endlich steuerlich anzuerkennen, der außerhäuslichen Erwerbsarbeit gleichzustellen und durch ein Familiensteuersystem gerecht zu berücksichtigen. Wenn das aktuelle Koalitionsübereinkommen von SPÖ und ÖVP als Bezugsgröße der Armutsgefährdung in Österreich den Ausgleichszulagenrichtsatz ansieht, dann sollte dieser auch - je nach Familiengröße - mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Erwachsener 1, weitere Erwachsene 0,8, Kinder zwischen 0,6 und 0,4, Alleinerzieher 1,2) hoch gerechnet werden. Gemäß dem Motto „Existenzrecht vor Steuerpflicht“ müssen Kinder also das progressive Steuersystem mildern oder bei zu geringem Familieneinkommen Grund für Ausgleichszahlungen sein.

Familienarbeit wird auch dann im allgemeinen Bewusstsein aufgewertet, wenn sie wie Erwerbsarbeit sozialversicherungsrechtliche Absicherung erfährt und für die Pension angerechnet wird. Es ist nicht einzusehen, warum gerade Mütter und Väter im Alter Pensionen an der Armutsgrenze erhalten, während Kinderlose weitaus höhere Pensionen beziehen.

Zwar ist mit dem Kinderbetreuungsgeld durch die pensionsbegründende Anrechnung der Kindererziehungszeiten endlich ein Anfang gemacht. Ein Schritt weiter in die richtige Richtung ist, dass für jedes Kind, das nach dem 1. 1. 2005 geboren wird, vier Jahre für die Pensionsversicherung (im Ausmaß von 1350 Euro monatlich) angerechnet werden.

Damit wieder mehr Kinder zur Welt kommen, ist aber notwendigerweise ein Bündel von Maßnahmen erforderlich. So muss die Kinderbetreuung verbessert werden – u. a. durch ein Gratiskindergartenjahr vor Schuleintritt, durch Verbesserung der Nachmittagsbetreuung mittels verstärktem Einsatz von Erziehern an den Schulen am Nachmittag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Diese Absetzbarkeit muss freilich auch jenen Eltern zukommen, die im Sinn der Wahlfreiheit ihre Kinder selbst betreuen wollen. Am besten wird die Wahlfreiheit durch die Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes als Abgeltung der Betreuungsleistung garantiert.

Schließlich muss auch gewährleistet sein, dass die spezielle Situation von Eltern auch im Arbeitsleben – wieder im Sinn der Wahlfreiheit, Stichwort Wiedereinstieg – Berücksichtigung findet.

Positive Grundstimmung für Kinder wird durch eine allgemeine Wertschätzung der Familien erreicht. Es gibt sie aber nicht ohne Anerkennung der Familienarbeit!

 

Mag. Andreas Cancura,
Geschäftsführer des KFVW

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