Familienarbeit anerkennen – Familien steuerlich entlasten!
Wien, 02. 10. 2007 [Presseaussendung]
“Es muss endlich eine geringere Steuerprogression für Menschen geben, die Unterhalts- oder Erziehungsleistungen erbringen als für jene die, dies nicht tun” erklärt der Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW) Alexander Kucera. Der Katholische Familienverband begrüßt den Vorschlag der ÖVP-Perspektivengruppe bei der Besteuerung die Familiensituation zu berücksichtigen. Am besten sei die Berücksichtigung „eines steuerfreien Existenzminimums pro Familienmitglied“. Familien seien nicht nur von der “kalten Progression”, sondern auch von indirekten Steuern wie etwa der Mehrwertsteuer besonders stark betroffen. Deshalb sei eine Steuerreform zu Gunsten der Familien unumgänglich.
Dabei sei aber auch die Familienarbeit von Vätern und Müttern endlich steuerlich anzuerkennen, der außerhäuslichen Erwerbsarbeit gleichzustellen und durch ein Familiensteuersystem gerecht zu berücksichtigen. Wenn das aktuelle Koalitionsübereinkommen von SPÖ und ÖVP als Bezugsgröße der Armutsgefährdung in Österreich den Ausgleichszulagenrichtsatz ansieht, dann sollte dieser auch - je nach Familiengröße - mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Erwachsener 1, weitere Erwachsene 0,8, Kinder zwischen 0,6 und 0,4) hoch gerechnet werden. Gemäß dem Motto „Existenzrecht vor Steuerpflicht“ müssen Kinder also das progressive Steuersystem mildern oder bei zu geringem Familieneinkommen Grund für Ausgleichszahlungen, eine „Negativsteuer“ sein.
Der Katholische Familienverband hat wiederholt auf den Wert der unersetzlichen Beziehungs-, Betreuungs-, Pflege- und Erziehungsarbeit hingewiesen, an die Existenzsicherung und sozialer Schutz anknüpfen müssen. „Die Anerkennung gerade dieser Arbeit muss im Bewusstsein der Gesellschaft, im Steuer- und Pensionsrecht spürbar werden“, so Kucera. „Auch erwerbstätige Eltern müssen zwangsläufig mehr arbeiten als kinderlose Erwerbstätige – und haben höhere Kosten“, so Kucera. Deswegen sei eine Steuerreform zugunsten der Familien unumgänglich. Schließlich sei gerade im Sinn der Armutsbekämpfung nicht einzusehen, dass für das Existenzminimum Steuer zu zahlen ist.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer