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„Mut zum Kind“

Realisierung flankierender Maßnahmen zur Fristenregelung
Präsentation einer IMAS - Umfrage

 

Wien, 22. 10. 2007  [Pressekonferenz - Bericht]

Um Mut zum Kind zu machen und Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, wurden 1973 „flankierende Maßnahmen“ beschlossen. Wenige setzten die Regierungen seither davon tatsächlich um. Dr. Bruno Kreisky sagte am 29.11.1973: „Man muss alles tun, um im Bereich der Politik diesen Paragraphen so obsolet wie nur möglich zu manchen. Deshalb glaube ich, dass man alles, wirklich alles tun muss, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Kinder zu haben.“ Tatsächlich stehen Schwangere oft vor einer Fülle von Problemen wie Wohnungsnot, familienfeindlichen Arbeitgebern, Druck des Partners etc. 

Wie beiliegende IMAS-Umfrage im Auftrag von Familienverband, Aktion Leben und Erzdiözese Wien zeigt, sprechen sich 69 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher für den ausdrücklichen Hinweis auf Hilfs- und Beratungseinrichtungen im Rahmen der Beratung vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch aus. 

 

Unterstützt durch dieses Ergebnis fordern der Katholische Familienverband Österreichs, die Aktion Leben Österreich und die Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien daher:

  1. Ein flächendeckendes Netz an Schwangerenberatungsstellen ist einzurichten, denn Frauen und Paare haben ein Recht auf umfassende - auch sozialrechtliche und finanzielle - Information sowie professionelle, psychosoziale Beratung. Diese Beratungsstellen müssen in die Lage versetzt werden, unbürokratisch und rasch finanzielle Unterstützung anzubieten etwa durch einen staatlich eingerichteten Hilfsfonds für Schwangere in Notlagen. Auch muss flächendeckende psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik gesichert werden. Das Angebot der Beratung muss einer breiten großen Öffentlichkeit bekannt gemacht und kontinuierlich beworben werden.
  2. Es ist die gesetzlich vorgesehene Beratung so durchzuführen, dass der erstberatende Arzt ausdrücklich einen Hinweis auf staatlich anerkannte Unterstützungs- und Beratungsangebote gibt. Zwischen der Erstberatung und dem geplanten Schwangerschaftsabbruch sollen jedenfalls drei Werktage Bedenkzeit liegen, um Zeit und Raum für psychosoziale Beratung und eigene Überlegungen zu geben.
  3. Motive für und Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche sollen regelmäßig erhoben werden. Diese Motivenforschung und Statistik sind selbstverständlich anonym und dienen der Prävention von Abbrüchen und Konzepten für maßgeschneiderte Hilfestellungen.

Gesprächspartner waren: 

Johannes Fenz – Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ) 
Mag. Martina Kronthaler – Generalsekretärin der Aktion Leben Österreich 
Dr. Stephanie Merckens – Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien 

Moderation: Mag. Rosina Baumgartner – Generalsekretärin des KFÖ 
Wien, 22. 10. 2007

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