Politischer Wortbruch: Mindestsicherung bringt Verschlechterungen für Kinder!
Der Katholische Familienverband fordert Sozialminister Erwin Buchinger auf, die geplante Mindestsicherung so zu gestalten, dass auch der Lebensbedarf von Kindern gesichert ist.
Wien, 21. 02. 2008 [Presseaussendung]
„Der Kinderzuschlag bei der geplanten Mindestsicherung soll 127,60 Euro betragen. Das ist beschämend niedrig“, sagt Johannes Fenz, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Die Beteuerung von Sozialminister Erwin Buchinger, die geplante Mindestsicherung werde keine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Sozialhilfe bringen, bezeichnet Fenz als „politischen Wortbruch“.
Basis für die geplante Mindestsicherung ist der Ausgleichszulagenrichtsatz. Während die voraussichtlich 14 mal jährlich ausbezahlte Mindestsicherung für einen Erwachsenen 708,90 Euro pro Monat betragen wird, werden für Kinder nur 18 Prozent (!) davon angenommen; das sind 127,60 Euro. Ab dem 3. Kind werden gar nur 15 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt. Der Kinderzuschlag beträgt damit nur mehr 106,34 Euro. Fenz macht darauf aufmerksam, dass diese Beträge deutlich unter den geltenden Sozialhilfeleistungen für Kinder der Bundesländer Oberösterreich, Vorarlberg, Steiermark und Kärnten liegen. „Sozialhilfebezieher dieser Bundesländer erhalten für Kinder derzeit Zuschläge in der Höhe zwischen 155 Euro und 196 Euro“, so der Präsident des Familienverbandes.
Die „vorgeschobenen Begründungen“, man orientiere sich bei den Kinderrichtsätzen an den EU-SILC-Werten, die von dem Faktor 0,3 des Erwachsenenrichtsatzes ausgehen bzw. lt. einer 15a-Vereinbarung seien bessere Rahmenbedingungen sowohl für die Kinder wie auch für die Erwachsene möglich und die betreffenden Bundesländer könnten ihre über die Mindestsicherung hinausgehenden Leistungen ja beibehalten, seien leicht als „politische Ausreden“ zu durchschauen. Es lasse sich „an den fünf Fingern abzählen“, wann die Bundesländer mit dem Argument der bundesweiten Vereinheitlichung ihre Zusatzleistungen einstellen werden.
Der Familienverband fordert eine Erhöhung des Kinderrichtsatzes auf 170 Euro. Unter Einbeziehung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages wäre dann gewährleistet, dass Kindern die Hälfte des Lebensbedarfes von einem Erwachsenen zugestanden wird. „Familienarmut zu bekämpfen, muss in einem der reichsten Ländern der Welt Priorität haben“, so Fenz.
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