Kind als Schadensfall?
Wien, 06. 04. 2008 [Presseaussendung]
Kardinal Christoph Schönborn übt heftige Kritik an einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), das Menschen mit Behinderung „offiziell das Lebensrecht abspricht“.
Was ist geschehen? fragt der Wiener Erzbischof in medialen Stellungnahmen - unter anderem in „Heute“:
Ein Kind kommt mit schweren Behinderungen zur Welt. Eine Krankenhausärztin hat die Behinderung während der Schwangerschaft nicht erkannt. Hätten die Eltern es gewusst, sie hätten das Kind abtreiben lassen. Jetzt lebt es. Es hat das Todesurteil überlebt.
Die Eltern fordern jetzt Schadenersatz. Der OGH hat in letzter Instanz der Klage zugestimmt. Lebenslang muss das Spital sämtliche Lebensunterhaltskosten tragen. Der inzwischen sechsjährige Bub ist aufgeweckt und intelligent, trotz seiner Behinderung. Rechtlich gilt er aber als „Schadensfall“, was Kardinal Schönborn, der zur Unterzeichnung der parlamentarischen Bürgerinitiative der Aktion leben aufruft (siehe Aufruf zur Initiative), empört:
„Ist ein Mensch, selbst wenn er auch geistig behindert ist, ein ‚Schadensfall’? Das Urteil des OGH ist folgenschwer. In Zukunft könnten Ärzte schon beim leisesten Zeichen einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes zur Abtreibung raten, um ja keine Schadenersatzzahlung zu riskieren. Den Eltern wird noch mehr Angst vor Behinderungen ihrer Ungeborenen gemacht.
Ich weiß, es ist leicht reden, wenn man selber kein behindertes Kind hat. Ich weiß aber auch, dass jeder von uns jederzeit ein Behinderter werden kann. Und dass eine Gesellschaft, die nur mehr gesunde, fesche, starke Menschen haben will, eine zutiefst unmenschliche Gesellschaft wird. Das Urteil des OGH sollte deshalb die Alarmglocken auslösen!“, so Kardinal Schönborn.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer