„Gerechtigkeit für Familien“
Impulse der Woche der Familie und der Familienwallfahrt
Wien, 21. 05. 2008 [Pressekonferenz - Bericht]
Pressekonferenz von Weihbischof Scharl und KFVW-Geschäftsführer Cancura
Montag, 19. Mai 2008, 10.30 Uhr
1010 Wien, Club Stephansplatz 4
Option für eine nachhaltige Zukunftsfähigkeit
Wer Zukunft mit Menschen sehen und ermöglichen möchte, muss auf die Familie als Keimzelle dieser menschlichen Zukunft achten. Konkrete Zukunft der Menschheit hat notwendig mit Kindern zu tun, die im normalen und optimalen Fall einer guten ehelichen Beziehung von Mann und Frau entspringen.
Das ist der Blickwinkel, in dem auch auf andere Beziehungsformen gesehen wird.
„Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. "
(Kongregation für die Glaubenslehre, „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen" (3. Juni 2003), S. 14f.)
Ehe und Familie werden nicht als bloße Konstrukte eines historischen Gesetzgebers gesehen, die durch Konstrukte heutiger Gesetzgeber nach Belieben ersetzt werden können, insofern die notwendigen Verfahren respektiert und die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten erreicht werden.
Ehe und Familie werden in jüdisch-christlicher Tradition anders gesehen:
- Der Mensch, das Abbild GOTTES, wurde als Mann und Frau geschaffen
(vgl. Gen 1,27). Als Personen sind Mann und Frau einander gleich, in
ihrem Mann- und Frausein ergänzen sie einander. - Die Ehe wurde vom Schöpfer als Lebensform gegründet, in der sich
leiblich-seelisch-geistige Begegnung zwischen Mann und Frau
vollzieht. „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich
an seine Frau, und sie werden ein Fleisch" (Gen 2,24). - GOTT wollte der Einheit von Mann und Frau eine besondere Teilhabe an
Seinem Schöpfungswerk geben. Deshalb segnete er den Mann und die
Frau mit den Worten: „Seid fruchtbar, und vermehret euch" (Gen 1,28). - Diese eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau ist von JESUS CHRISTUS zur Würde eines Sakramentes erhoben worden. Die Kirche lehrt, dass die christliche Ehe ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen CHRISTUS und der Kirche ist (vgl. Eph 5,32). Der tiefe menschliche Wert der ehelichen Verbindung von Mann und Frau wird so bestätigt und bekräftigt. Die ehelich-sakramentale Verbindung von Mann und Frau wird so ein schöpferischer und zu schützender Wohnort GOTTES.
Zudem gilt es noch einen anderen sehr aufschlussreichen Aspekt zu beachten:
„Zwei Sakramente, die Weihe und die Ehe, verleihen eine spezielle Gnade für eine besondere Sendung in der Kirche und dienen dem Aufbau des Volkes Gottes. Sie tragen vor allem zur kirchlichen Gemeinschaft und zum Heil der anderen bei. "
(Katechismus der Katholischen Kirche. Kompendium, Nr. 321
Lebenspartnerschaftsgesetz
Der Katholische Familienverband spricht sich gegen ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aus, das die Ehe in der bestehenden Form aushöhlt. Der vorliegende Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes von Justizministerin Maria Berger räumt gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnern eine eheähnliche Rechtsstellung ein, die sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Der Katholische Familienverband vertritt die Auffassung, dass jedes Rechtsinstitut, das eheähnliche Wirkungen mit sich bringt, zwangsläufig zur Aushöhlung der Ehe führt.
Sollte ein zukünftiges Bundesgesetz die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften regeln, tritt der Katholische Familienverband für drei zu berücksichtigende Aspekte ein:
- Eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften soll sich immer begrifflich von der Ehe unterscheiden.
- Die Adoption von Kindern soll weiterhin Ehepaaren vorbehalten bleiben, was der vorliegende Entwurf jedenfalls berücksichtigt.
- Die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft soll über ein Notariat erfolgen und im Personenstandsregister eingetragen werden.
Steuerliche Gerechtigkeit für Familien: steuerfreies Existenzminimum für jedes Familienmitglied!
Warum gilt das Familieneinkommen immer nur beim Abcashen, beim Wegnehmen oder Nicht-Gewähren gegenüber den Familien, aber nie bei steuerlichen Erleichterungen? Bei der Gewährung von Schülerbeihilfen, Studienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Mehrkinderzuschlag zur Familienbeihilfe werde das Haushaltseinkommen als Maßstab für die Gewährung oder Nicht-Gewährung herangezogen, nur bei der Berechnung der Steuer leider nicht. Das ist vollkommen unverständlich, ungerecht und unehrlich. Daher fordert der Katholische Familienverband ein steuerfreies Existenzminimum pro Familienmitglied.
Steuerliche Erleichterungen muss es für alle geben, die Unterhalts- und Erziehungsleistungen erbringen. “Mütter und Väter – ob verheiratet oder geschieden - erbringen einfach eine Leistung, die Kinderlose nicht erbringen. Daher muss bei einer Steuerreform natürlich die Familiensituation Berücksichtigung finden. Es dürfe nicht sein, dass sogar das Existenzminimum der einzelnen Familienmitglieder, für die Unterhalt zu leisten ist, besteuert werde. Familien seien nicht nur von der “kalten Progression”, sondern auch von indirekten Steuern wie etwa der Mehrwertsteuer besonders stark betroffen. Deshalb ist eine Steuerreform zu Gunsten der Familien unumgänglich.
Bei einer Steuerreform geht es um die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Familien und bei den Familienbeihilfen um einen Leistungsausgleich, so Cancura. Zudem fordert der Familienverband die Valorisierung, also jährliche Wertanpassung der Familienbeihilfen.
Familie ist dort, wo Kinder und pflegebedürftige Angehörige sind und im Familienverband betreut werden. Und das muss steuerlich berücksichtigt werden!Der KFÖ hat dazu ein Modell vorgelegt.
Bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung
So begrüßenswert und dringend notwendig diese Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer „verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung“ (Artikel 1) ist, so wenig kann dieses Ziel durch die in Artikel 10 vorgesehenen „Mindeststandards“ für Kinder erreicht werden: Diese Beträge sind nämlich so gering, dass mit ihnen (einschließlich aller sonstigen familienbezogenen Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge etc.) der Mindestlebensbedarf von Kindern nicht gedeckt werden kann! Diese unzureichend niedrigen Kinderzuschläge bedeuten sogar eine empfindliche Schlechterstellung gegenüber derzeitigen Sozialhilfeleistungen der Länder und somit einen glatten politischen Wortbruch.
Während die 14 Mal jährlich ausbezahlte Mindestsicherung für einen Erwachsenen 708,90 Euro (747,00 Euro abzüglich 5,1% Krankenversicherung ergibt 708,90 Euro netto) betragen wird, werden Kindern nur 18 Prozent davon, ab dem vierten sogar nur 15 Prozent – das sind 127,60 bzw. 106,34 Euro – zugestanden!
Durch derartige Leistungsminderungen für Kinder kann die durchgängig statistisch belegte steigende Familienarmut in Österreich logischerweise nicht überwunden werden, sie wird ganz im Gegenteil vorprogrammiert. Nur durch eine Anhebung der Mindestsicherung für Kinder auf ein tatsächlich existenzsicherndes Niveau kann verhindert werden, dass Kinder Armutsfaktoren sind.
Deshalb fordert der KFÖ einen generellen Kinderzuschlag von zumindest 170 Euro. Mit diesem Betrag kann unter Einrechnung der sonstigen familienbezogenen Leistungen der tatsächliche Lebensbedarf von Kindern gedeckt werden.
Sollte es jedoch bei dem im Entwurf vorgesehenen Fehlbetrag bleiben, so würde das real bedeuten: Kinder haben und großziehen ist eine Armutsfalle! Und: Je mehr Kinder, desto größer das Armutsrisiko!
Gesprächspartner:
Weihbischof Mag. Dr. Franz Scharl
Mag. Andreas Cancura,
Geschäftsführer des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien