Familienverbandsdiskussion: Kritik am Lebenspartnerschaftsgesetz
Wien, 28. 05. 2008 [Presseaussendung]
Vehemente Kritik am von Justizministerin Maria Berger vorgelegten Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz für Homosexuelle übte Weihbischof Franz Scharl bei einer vom Katholischen Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) veranstalteten Podiumsdiskussion zum Thema „Eingetragene Partnerschaften – ein Anschlag auf Ehe und Familie?“ am 15. 5. in Wien. „Eingetragene Partnerschaften sind ein Anschlag auf die nachhaltige Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“ Es gebe keinen Grund Homosexuellen Rechte einzuräumen, denen keine Leistung entgegenstehe. Dem „Gleichstellungsentwurf“ Bergers liege ein radikal konstruktivistischer Ansatz zugrunde.
Auch der ehemalige Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Andreas Khol übte Kritik: „Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine Ehe für Homosexuelle mit viel zu großer Nähe zum Familienrecht und der noch nicht ausgeschlossenen Möglichkeit der Adoption von Kindern durch Homosexuelle.“ Die Frage der Adoption von Kindern durch Homosexuelle sei derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. Die Verrechtlichung der Beziehungen von Homosexuellen sei eine politische Frage, keine Notwendigkeit: „Ich will es nicht!“, so Khol. Allerdings sei der vorliegende Gesetzesentwurf die zweitbeste Lösung (die beste sei ein Entdiskriminierungsgesetz) weil er doch nicht die Gefahr der „Ehe light“ beinhalte. Problematisch seien allerdings die Grenzen zum Familienrecht, die offene Adoptionsfrage, die Anwendung des Fortpflanzungshilfegesetzes.
Eine ganz andere Alternative schlug der Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie am Juridicum Wien, Univ. Prof. Dr. Richard Potz, vor: Es sei zu hinterfragen, warum es in zwei Drittel der EU-Staaten keine obligatorische Zivilehe gebe. Dementsprechend sollten konfessionelle Eheschließungen auch vom Staat anerkannt, die obligatorische Zivilehe abgeschafft werden. Die Folge wäre ein reines Partnerschaftsrecht, in das man aber die Ehe für heterosexuelle Partner einbauen könne. „Beispielsweise: §1: Dieses Gesetz gilt für Ehen. §2: Dieses Gesetz gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.“ Damit bliebe der Begriff „Ehe“ ausschließlich für heterosexuelle Beziehungen reserviert, für Homosexuelle würde kein eigenes Rechtsinstitut geschaffen. Besondere Rechte und Pflichten sollten bei der Lebensgemeinschaft mit Kindern hinzukommen.
Diesem Ansatz konnte der ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol einiges abgewinnen: „Wenn man damit die obligatorische Zivilehe wegbrächte, bin ich sogar bereit, die Krot’ eines Lebenspartnerschaftsgesetzes zu schlucken.“
Zur anhängigen Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Adoption durch Homosexuelle meinte Potz: „Man kann nichts vorhersehen. Das Nicht-Zulassen der Fremdadoption sollte aber generell halten. Bei Stiefkindadoption könnte es problematisch werden.“
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer