Familienverband deckt gesetzeswidrige Vorgehensweise des Stadtschulrates für Wien auf
Wien, 03. 04. 2009 [Presseaussendung]
Scharfe Kritik an der gesetzeswidrigen Vorgehensweise des Stadtschulrates für Wien bei der Einführung der Neuen Mittelschule übt der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW). Wie vom gestrigen parlamentarischen Unterrichtsausschuss sowie einem Schreiben der Rechtsabteilung des Unterrichtministerin dem KFVW gegenüber bestätigt wird, ist die Einführung der Neuen Mittelschule an einigen Standorten gesetzeswidrig vor sich gegangen, erklärt KFVW-Vorsitzende Mechtild Lang. “Damit ist klar, dass Abstimmungen etwa am Gymnasium Maroltingergasse nicht rechtens zustande gekommen sind und daher wiederholt werden müssen“, erklärt die KFVW-Vorsitzende. „Wenn parlamentarischer Unterrichtsaussschuss und die Rechtsabteilung des Unterrichtsministeriums rechtswidrige Fehler konstatieren, sollte Stadtschulratspräsidentin Brandsteidl ihre Vorgangsweise bei der überhasteten Etablierung der Neuen Mittelschule korrigieren“, so Lang.
Der Hintergrund: Im Rahmen der Entscheidung der Standortfindungen der Neuen Mittelschule in Wien protestierte der Elternverein des BRG Maroltingergasse, weil Eltern übergangen worden waren. §7a Abs.2 SchOG sieht nämlich vor, dass in die Modellversuche nur Schulen der Sekundarstufe 1 in die Modellversuche einbezogen werden dürfen, „an denen zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigten der Schüler der Sekundarstufe 1 grundsätzlich zustimmen.“ Das Gesetz fordert unmissverständlich – wie gestern zudem aktuell vom Unterrichtsausschuss des Parlaments bestätigt - die Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Eltern sowie unabhängig davon auch die Zweidrittelmehrheit der Lehrer. Keinesfalls kann eine Mehrheit der bei der Abstimmung anwesenden Erziehungsberechtigten (wie etwa 16 von 70 im Fall Maroltingergasse) genügen! Obwohl der SSR auf eine Anfrage des KFVW im Elternbeirat behauptete, die Vorgehensweise sei korrekt gewesen, vertritt der Katholische Familienverband die Position, dass allen Eltern die Teilnahme an einer Entscheidung ermöglicht werden muss. Dies wird nun vom Unterrichtsministerium selbst bestätigt: „Dabei bezieht sich die geforderte Zwei-Drittel-Zustimmung jedenfalls auf alle stimmberechtigten LehrerInnen und Erziehungsberechtigten und nicht, wie von Ihnen zu Recht moniert, auf allenfalls bei einer Eltern-Lehrerinnenversammlung anwesende Teilnehmerinnen“, heißt es im Antwortschreiben an den Katholischen Familienverband Wien.
Damit ist für den Familienverband klar, dass die Abstimmung wiederholt werden muss: „Wir legen größten Wert darauf, dass alle Eltern ihr ihnen gesetzmäßig zustehendes Recht ausüben können. Wir fordern, dass jeder Schulversuch nur dann eingereicht werden darf, wenn die nachweisliche Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe 1 vorliegt.“ Die nachweisliche Zustimmung und der Schulversuchsantrag müssten gegenüber dem bmukk gemeinsam dokumentiert werden, so Lang.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer